Immer mehr Kinder gehen im Kanton Zürich in einen Hort oder essen an einem Mittagstisch. 21'300 Kinder und Jugendliche haben 2013 während der obligatorischen Schulzeit unterrichtsergänzende Betreuungsangebote besucht, teilt die Zürcher Regierung mit.
Diesem wachsenden Bedürfnis will der Regierungsrat Rechnung tragen und Tagesschulen ermöglichen und fördern. Eine Umfrage habe gezeigt, dass vor allem klare gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Ausserdem benötigen die Gemeinden Angebote wie Musterkonzepte, Qualitätskriterien und Checklisten, einen eigentlichen «Werkzeugkoffer», sagt der Chef des Volksschulamtes Martin Wendelspiess.
Kein Obligatorium, weder für die Gemeinde...
Derzeit gibt es noch keine Rechtsgrundlage für Tagesschulen. Die kantonalen Rahmenbedingungen zur Förderung von Tagesschulen sollen deshalb neu im Volksschulgesetz geschaffen werden. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Ausdrücklich im Gesetz verankert wird neu, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, Tagesschulen zu führen. Grundsätzlich steht es den Gemeinden frei, dies alleine oder in einem Zweckverband mit anderen Gemeinden zu tun, wie dies zum Beispiel in Kyburg der Fall ist. «Es muss nicht jede Gemeinde eine eigene Tagesschule haben, aber es wär schön, wenn eine Tagesschule einigermassen erreichbar wäre», hält Martin Wendelspiess fest.
...noch für die Eltern
Tagesschulen
Auch die Eltern sollen weiterhin frei entscheiden können, ob ihr Kind über Mittag in der Schule isst oder nach Hause kommt. Das hält das neue Gesetz ebenfalls fest. Dies steht auf den ersten Blick im Widerspruch zum Projekt «Tagesschule 2035» der Stadt Zürich.
Ursprünglich wollte die Stadt Zürich die Tagesschule ab 2025 für obligatorisch erklären. Davon sei man inzwischen abgekommen, heisst es beim Schuldepartement auf Anfrage. Auch deshalb, weil die neue Bildungsdirektorin Silvia Steiner klar gemacht habe, dass sie dagegen sei.