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Justizvollzug wehrt sich
Aus Schweiz aktuell vom 11.08.2015.
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Zürich Schaffhausen Fall Flaach: Amt für Justizvollzug weist Vorwürfe zurück

Die Mutter, die anfangs Jahr ihre beiden Kinder tötete und sich am 7. August im Zürcher Untersuchungsgefängnis das Leben nahm, wurde zwei Tage zuvor zum letzten Mal von einem Psychiater untersucht. Konkrete Hinweise auf eine akute Suizidgefährdung seien nicht vorgelegen, heisst es beim Amt.

Das Amt für Justizvollzug wiederholt im Wesentlichen seine Einschätzung, die es unmittelbar nach dem Suizid der 27-jährigen Frau bekanntgegeben hat: Dass sie nicht unmittelbar als selbstmordgefährdet galt.

Trotz mehrerer Suizidversuche keine akute Gefährdung

Das Amt räumt aber ein, dass die Frau offenbar bereits zweimal versucht hat, Suizid zu begehen. «Ende April 2015 gab es zwei Zwischenfälle, die als Vorbereitungshandlungen für einen Suizidversuch gewertet werden können», heisst es im Schreiben. Danach wurde die Betreuung der Frau intensiviert.

Um weitere Suizidiversuche möglichst zu verhindern, wurde sie zum Beispiel in eine Sicherheitszelle verlegt. «Diese Zelle ist spartanisch eingerichtet, es gibt keine Gegenstände, die eine Selbstverletzung ermöglichen», sagt Rebekka da Silva vom Amt für Justizvollzug. Dieses für einen Insassen sehr freiheitseinschränkende Setting sei aber bald wieder aufgelöst worden, sagt da Silva weiter, da es eben keine Hinweise mehr auf eine akute Suizidgefährdung gegeben habe.

Offene Fragen zum Brief an die Eltern

Was es mit dem Brief auf sich hat, den die Frau kurz zuvor ihren Eltern geschrieben haben solll, kann das Amt heute nicht beantworten. Es wird nur allgemein festgehalten, dass die Staatsanwaltschaft die Gefängnisleitung auf eine allfällige Suizidgefahr hinweist, wenn sich in kontrollierten Briefen Hinweise darauf finden. «Das ist Gegenstand der laufenden Untersuchung der Staatsanwaltschaft», sagt da Silva deshalb nur.

Audio
Antworten und offene Fragen zum Fall Flaach (15.8.2015)
02:49 min
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Einzelzelle auf eigenen Wunsch

Zu den Vorwürfen der Eltern, ihre Tochter sei isoliert gewesen und habe nicht arbeiten dürfen, nimmt das Amt für Justizvollzug ebenfalls Stellung: Die Verlegung in eine Einzelzelle sei auf Wunsch der Frau erfolgt. Ausserdem habe sie mehrmals eine Arbeit aufgenommen, diese aber wieder abgebrochen. Tatsächlich hätte sie gerne am Kiosk gearbeitet. Für diesen Job gibt es laut dem Amt für Justizvollzug jedoch lange Wartelisten von interessierten Untersuchungshäftlingen. Der Wunsch der Frau habe deshalb nicht erfüllt werden können.

Unterlagen zu einem Buch, welches die Frau in Haft geschrieben haben soll, seien in der Zelle ausserdem nicht gefunden worden.

Viele Fragen im Fall Flaach sind auch weiterhin noch offen. Um sie zu klären will die Staatsanwaltschaft den Todesfall unabhängig weiter untersuchen.

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