Die Kulturlandinitiative der Grünen verlangt, dass im Kanton Zürich wertvolle Wiesen und Äcker nicht mehr überbaut werden dürfen. Darüber, wie diese Forderung umgesetzt werden soll, wird seit drei Jahren gestritten. Die Parlamentsmehrheit und auch die Kantonsregierung finden nämlich, der Kanton schütze das Kulturland mit dem neuen Richtplan schon genug.
Eintreten wider Willen
Das Bundesgericht entschied aber im Frühling 2015: Der Kantonsrat muss über das Kulturlandgesetz abstimmen – und er müsse es annehmen. Das Kantonsparlament ist am Montag deshalb auf die Vorlage eingetreten. Die Fronten blieben aber die gleichen. Die Bürgerlichen sind immer noch der Meinung, dass dem Kulturlandschutz mit dem Richtplan schon Genüge getan sei.
Das Parlament hat die Vorlage zwar beraten, so wie es das Bundesgericht verlangte. Darüber abgestimmt wird erst in der zweiten Lesung Ende Februar. Dann soll es keine formelle Schlussabstimmung geben, wie das bei Gesetzesvorlagen sonst üblich ist. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament will das Kulturlandgesetz lediglich der Volksabstimmung unterstellen und dem Volk zur Ablehnung empfehlen. Ob dieses Vorgehen rechtlich haltbar ist, ist umstritten.
Ich muss ehrlich sagen: Ich finde es nicht allzu geschickt, solche Risiken einzugehen.
Alain Griffel, Experte für Raumplanungsrecht, findet das Vorgehen zumindest heikel. Die Gefahr bestehe, dass gegen diesen Beschluss eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werde und es eine weitere Schlaufe beim Bundesgericht gebe. «Die Gefahr ist sicher kleiner als beim letzten Mal, als der Rat auf die Vorlage gar nicht erst eingetreten ist», sagt Griffel gegenüber dem «Regionaljournal». Aber ein gewisses Risiko bestehe.
Die Vorgeschichte
Ein Ja als staatspolitische Pflicht
Griffel sieht die Kantonsräte in der Pflicht, eine Umsetzungsvorlage zu einer angenommenen Volksinitiative zu verabschieden, auch ohne dass sie innerlich zustimmen. In der Haltung des Kantonsrates sieht der Staatsrechtler auch eine Gefahr für die Qualität unserer Institutionen: «Initianten werden sich nach dieser Erfahrung zweimal überlegen, ob sie nicht gleich eine ausformulierte Gesetzesvorlage einreichen statt einer allgemeinen Anregung.»
Was für Probleme scharf formulierte Gesetzes-Initiativen schaffen, könne man zur Zeit auf Bundesebene sehen, meint Griffel weiter. Doch wenn er sehe, wie schwer sich der Kantonsrat auch nach der schallenden Ohrfeige des Bundesgerichts mit dem Thema tue, sei es naiv zu erwarten, dass sich der Kantonsrat eines Besseren besinne.