Das Bundesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturland-Initiative vor Bundesgericht im Kanton Zürich keine Gebiete in Bauland umgezont werden dürfen. Das Bundesgericht verlängert damit ein Moratorium des Kantons Zürich, das bereits seit Juli 2012 gilt.
Die Grünen hatten die Verlängerung des Moratoriums in ihrer Stimmrechtsbeschwerde gefordert. «Das Bundesgericht hat in unserem Sinn entschieden», sagt Marionna Schlatter, Präsidentin der Grünen des Kantons Zürich. Trotzdem will sienicht von einem Sieg sprechen. «Diese Verfügung sagt nichts aus über das Urteil zur Beschwerde selbst.»
Kulturland-Initiative: umgesetzt oder nicht?
Die Beschwerde haben die Grünen Mitte Mai eingereicht. Denn kurz zuvor hatte der Zürcher Kantonsrat entschieden, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass der neue, im März verabschiedete Richtplan das Anliegen der Initiative bereits aufnehme.
Nun muss also das Bundesgericht entscheiden, ob diese Haltung rechtens ist. Das Urteil wird Ende Jahr erwartet.