Zum Inhalt springen
Audio
Der Sirenentest löst vielerlei Gefühle aus
Aus Treffpunkt vom 31.01.2023. Bild: Keystone / Martin Ruetschi
abspielen. Laufzeit 57 Minuten 1 Sekunde.

Nutzung im Ernstfall Luftschutzkeller: Das musst du wissen

Der alljährliche Sirenentest erinnert uns daran: Die Schweizer Behörden unterhalten eine grosse Infrastruktur, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Ein Teil dieser Infrastruktur sind die sogenannten Luftschutzkeller. Allerdings weiss ein grosser Teil der Bevölkerung gar nicht, wo ihr Schutzraum zu finden ist.

Warum nicht? Und wann braucht es die Schutzräume? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was es im Ernstfall zu beachten gilt:

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Keystone/Ennio Leanza

Der Sirenentest findet jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar statt. Es werden üblicherweise um 13.30 Uhr der «Allgemeine Alarm» und ab 14.00 Uhr der «Wasseralarm» getestet. Die Schweizer Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.

Doch was, wenn der Alarm wirklich losgeht – ausserhalb der angekündigten Testzeiten? In einem solchen Fall ist eine echte Gefährdung der Bevölkerung möglich. Dann gilt:

  • Radio hören: Nach dem «Allgemeinen Alarm» gibt es immer eine Information über das Radio. Bei Stromunterbruch können die Behörden zusätzlich weitere Mittel einsetzen wie Lautsprecher (bspw. auf Polizeifahrzeugen), Megafone, oder Flugblätter.
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Nachbarn informieren: Die Nachbarschaftsinformation ist beispielsweise wichtig für Personen mit Hörbehinderung, und für Personen, die die Landessprache nicht verstehen oder welche kein Radio haben.

Bei Wasseralarm gilt zusätzlich: Die Bevölkerung soll das betroffene Gebiet umgehend verlassen.

1. Was genau ist ein Luftschutzkeller?

Luftschutzkeller ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Die Behörden sprechen von Schutzräumen. Das sind unterirdische bauliche Anlagen im Kellergeschoss eines Gebäudes. Die meisten Schweizer wohnen laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in einem Gebäude mit eigenem Schutzraum. Ist das nicht der Fall, gibt es öffentliche Schutzräume in der Nähe, etwa in einem Schulhaus.

2. Für wen hat es Platz?

Für alle – heisst es vom BABS. In der Schweiz gilt der Grundsatz: «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». So gibt es rund 370'000 private und öffentliche Schutzräume. Diese bieten neun Millionen Menschen Schutz. Allerdings gibt es hier kantonale Unterschiede und auch örtliche Lücken.

Audio
Aus dem Archiv: UKW-Radio im Bunker empfangbar?
aus Espresso vom 11.04.2022. Bild: Keystone/Olivier Maire
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 16 Sekunden.

3. Wann sollte ich in den Luftschutzkeller?

Der unterirdische Schutzraum ist nicht immer der richtige Ort. Im Falle eines Hochwassers wäre er denkbar ungünstig. Dementsprechend ist es wichtig, sich über die Anweisungen der Behörden zu informieren: Via Radio oder die Alertswiss-App.

In der Regel ist der Bezug der Schutzräume dann angesagt, wenn ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz angekommen ist.
Autor: Andreas Bucher Sprecher Bundesamt für Bevölkerungsschutz

So erfährt die Bevölkerung auch, ob der Bezug der Schutzräume angewiesen wurde. Andreas Bucher, Sprecher des BABS, sagt: «In der Regel ist der Bezug der Schutzräume dann angesagt, wenn ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz angekommen ist, beispielsweise bei einem Bombenalarm.»

4. Wo ist mein Schutzraum?

Viele Menschen wissen das nicht – und das ist Absicht: Bei den Kantonen oder Gemeinden liegt zwar ein Zuweisungsplan. Dieser teilt allen Einwohnerinnen einen Schutzplatz zu. Allerdings wird dieser Plan erst bekannt gegeben, wenn es die sicherheitspolitische Lage nötig macht. Wer also keinen Luftschutzkeller direkt im eigenen Haus hat, erfährt im Ernstfall, wohin er zu gehen hat.

Video
Aus dem Archiv: Wo ist mein Schutzraum?
Aus Schweiz aktuell vom 02.03.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 34 Sekunden.

Ein Grund dafür: Die Behörden wollen verhindern, dass im Ernstfall veraltete Pläne kursieren. Und einige befürchten eine Reklamationswelle, sollte der Plan öffentlich einsehbar sein. Dass zum Beispiel Herr Hugentobler sich meldet, weil er nicht mit Frau Hofer untergebracht werden möchte.

5. Bandraum statt Schutzraum: Darf man das?

Die meisten Schutzräume werden im Alltag genutzt, als Vorratsräume, Bastelzimmer, Bandräume. «Dagegen ist nichts einzuwenden», betont BABS-Sprecher Andreas Bucher: «Kommt es tatsächlich zum Entscheid, dass die Schutzräume vorzubereiten sind, bleibt noch Zeit fürs Ausräumen.»

Ein Land von Schutzräumen

Box aufklappen Box zuklappen
Legende: Keystone/Christian Beutler

Hunderttausende Schutzräume gibt es in der Schweiz. Wer Eigentümer eines Gebäudes mit Schutzraum ist, hat einiges zu beachten. Unter anderem:

  • Installationen wie Belüftung oder Schliessanlagen regelmässig kontrollieren
  • Liegestellen und Trockenklosetts bereithalten.

Ausführliche Informationen zu Schutzräumen stellt der Bund hier bereit.

Es gilt die Regel: Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können. Das heisst, dass grundsätzlich alles entfernt werden muss – ausser den technischen Installationen wie Belüftung oder Beleuchtung.

6. Was gehört in den Luftschutzkeller?

Die Eigentümerinnen des Gebäudes sind dafür verantwortlich, dass der Schutzraum auch für einen längeren Aufenthalt ausgerüstet ist. Das beinhaltet, dass die nötigen Anlagen, wie die Belüftung, funktionieren. Auf Anweisung des Bundes müssen sie aber auch Liegestellen (bspw. Feldbett) und ein Trockenklosett bereitstellen. Und punkto Notvorrat gilt: Die Bevölkerung sollte grundsätzlich in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung zu verpflegen.   

Radio SRF 3, 31.01.2023, 15:45 Uhr

Meistgelesene Artikel