Der alljährliche Sirenentest erinnert uns daran: Die Schweizer Behörden unterhalten eine grosse Infrastruktur, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Ein Teil dieser Infrastruktur sind die sogenannten Luftschutzkeller. Allerdings weiss ein grosser Teil der Bevölkerung gar nicht, wo ihr Schutzraum zu finden ist.
Warum nicht? Und wann braucht es die Schutzräume? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
1. Was genau ist ein Luftschutzkeller?
Luftschutzkeller ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Die Behörden sprechen von Schutzräumen. Das sind unterirdische bauliche Anlagen im Kellergeschoss eines Gebäudes. Die meisten Schweizer wohnen laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in einem Gebäude mit eigenem Schutzraum. Ist das nicht der Fall, gibt es öffentliche Schutzräume in der Nähe, etwa in einem Schulhaus.
2. Für wen hat es Platz?
Für alle – heisst es vom BABS. In der Schweiz gilt der Grundsatz: «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». So gibt es rund 370'000 private und öffentliche Schutzräume. Diese bieten neun Millionen Menschen Schutz. Allerdings gibt es hier kantonale Unterschiede und auch örtliche Lücken.
3. Wann sollte ich in den Luftschutzkeller?
Der unterirdische Schutzraum ist nicht immer der richtige Ort. Im Falle eines Hochwassers wäre er denkbar ungünstig. Dementsprechend ist es wichtig, sich über die Anweisungen der Behörden zu informieren: Via Radio oder die Alertswiss-App.
In der Regel ist der Bezug der Schutzräume dann angesagt, wenn ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz angekommen ist.
So erfährt die Bevölkerung auch, ob der Bezug der Schutzräume angewiesen wurde. Andreas Bucher, Sprecher des BABS, sagt: «In der Regel ist der Bezug der Schutzräume dann angesagt, wenn ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz angekommen ist, beispielsweise bei einem Bombenalarm.»
4. Wo ist mein Schutzraum?
Viele Menschen wissen das nicht – und das ist Absicht: Bei den Kantonen oder Gemeinden liegt zwar ein Zuweisungsplan. Dieser teilt allen Einwohnerinnen einen Schutzplatz zu. Allerdings wird dieser Plan erst bekannt gegeben, wenn es die sicherheitspolitische Lage nötig macht. Wer also keinen Luftschutzkeller direkt im eigenen Haus hat, erfährt im Ernstfall, wohin er zu gehen hat.
Ein Grund dafür: Die Behörden wollen verhindern, dass im Ernstfall veraltete Pläne kursieren. Und einige befürchten eine Reklamationswelle, sollte der Plan öffentlich einsehbar sein. Dass zum Beispiel Herr Hugentobler sich meldet, weil er nicht mit Frau Hofer untergebracht werden möchte.
5. Bandraum statt Schutzraum: Darf man das?
Die meisten Schutzräume werden im Alltag genutzt, als Vorratsräume, Bastelzimmer, Bandräume. «Dagegen ist nichts einzuwenden», betont BABS-Sprecher Andreas Bucher: «Kommt es tatsächlich zum Entscheid, dass die Schutzräume vorzubereiten sind, bleibt noch Zeit fürs Ausräumen.»
Es gilt die Regel: Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können. Das heisst, dass grundsätzlich alles entfernt werden muss – ausser den technischen Installationen wie Belüftung oder Beleuchtung.
6. Was gehört in den Luftschutzkeller?
Die Eigentümerinnen des Gebäudes sind dafür verantwortlich, dass der Schutzraum auch für einen längeren Aufenthalt ausgerüstet ist. Das beinhaltet, dass die nötigen Anlagen, wie die Belüftung, funktionieren. Auf Anweisung des Bundes müssen sie aber auch Liegestellen (bspw. Feldbett) und ein Trockenklosett bereitstellen. Und punkto Notvorrat gilt: Die Bevölkerung sollte grundsätzlich in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung zu verpflegen.