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Pensionierte können AHV-Rente neu berechnen lassen
Aus Espresso vom 10.09.2024. Bild: Imago / YAY Images
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Arbeit nach der Pensionierung Die AHV-Rente neu berechnen lassen, kann sich lohnen

Wer über das offizielle Pensionsalter hinaus arbeitet, kann seine AHV-Rente neu berechnen lassen.

Worum geht es? Ein Rentner aus dem Kanton Aargau erhält im April Post von seiner AHV-Ausgleichskasse. Sie schreibt ihm: Er habe im Rentenalter noch weitergearbeitet und sei am 1. Januar 2024 noch nicht 70 gewesen. Er könne daher beantragen, seine AHV-Rente neu zu berechnen. Und siehe da: Es hat sich gelohnt! Der Mann erhält pro Monat 112 Franken mehr AHV-Rente als vorher.

Wer kann seine AHV-Rente neu berechnen lassen? Die Möglichkeit, die Rente neu berechnen zu lassen, steht nur einer bestimmten Personengruppe offen:

  1. Es betrifft AHV-Bezügerinnen und Bezüger, die am 1. Januar 2024 noch nicht 70 Jahre alt waren.
  2. Diese Personen müssen im Pensionsalter weitergearbeitet haben.
  3. Und sie dürfen noch nicht die maximale AHV-Einzel- oder Ehepaarrente erhalten (2024: 2'450, bzw. 3'675 Franken).
  4. Ein Antrag auf Neuberechnung darf nur einmal gestellt werden.

Das ist in den Übergangsbestimmungen zur AHV-Reform geregelt, die seit Anfang 2024 gilt. Alle, die nach dem 1. Januar 2024 pensioniert werden, können die AHV-Rente ebenfalls neu berechnen lassen. Sie müssen die Bedingungen 2 bis 4 ebenfalls erfüllen. Berücksichtigt werden die Einkommen bis zum 70. Geburtstag.

Muss mich meine Ausgleichskasse darüber informieren? Nein. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist keine Informationspflicht festgeschrieben. Wer eine Neuberechnung der AHV-Rente wünscht, muss sich selbst bei der Ausgleichskasse melden, die ihm die AHV-Rente auszahlt. Das Formular dafür finden Sie hier.

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Warum gibt es keine automatische Information? Wer nach dem Erreichen des sogenannten Referenzalters (Pensionsalter) weiterarbeitet, ist oft bei einer anderen als seiner rentenzahlenden Ausgleichskasse angeschlossen. Die Ausgleichskasse, die einer Person die AHV-Rente zahlt, weiss daher oft nicht, dass diese im Pensionsalter weiterarbeitet. Das hat mit der dezentralen Organisation der AHV mit rund 90 Ausgleichskassen zu tun. Im Beispielfall hat der Mann im selben Betrieb in der Baubranche weitergearbeitet. Seine AHV-Beiträge gingen daher an dieselbe Ausgleichskasse. Nur deshalb wusste diese davon.

Wie läuft die Neuberechnung der AHV-Rente konkret ab? Die Neuberechnung der AHV-Rente erfordert mehrere Schritte, die mit der Ausgleichskasse und der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS des Bundes koordiniert werden müssen:

  1. Eine AHV-Rentnerin oder ein AHV-Rentner schickt seiner Ausgleichskasse das Antragsformular zur Neuberechnung der Rente.
  2. Die Ausgleichskasse gibt bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS des Bundes einen sogenannten Kontenzusammenruf in Auftrag.
  3. Bei der ZAS sind alle AHV-Konten einer Person registriert. Sie hat aber keinen Einblick in die einbezahlten AHV-Beiträge.
  4. Die Kontostände ruft sie nun auf Antrag bei den verschiedenen Ausgleichskassen der Person ab.
  5. Das Resultat meldet die ZAS der anfragenden Ausgleichskasse. Jetzt kann diese die AHV-Rente neu berechnen.

Diese Neuberechnung entscheidet dann über die Höhe der AHV-Rente.

Gibt es in jedem Fall eine höhere AHV-Rente? Nein. Allein der Umstand, im Rentenalter weitergearbeitet zu haben, ist noch keine Garantie dafür. Das zeigt erst die Neuberechnung.

Und wenn ich erst nach dem 1. Januar 2024 pensioniert werde? Dann werden Sie in Ihrer Rentenverfügung über die Möglichkeit der Neuberechnung informiert. Einen Antrag auf Neuberechnung der AHV-Rente kann jede Person nur einmal stellen.

Espresso, 10.9.24, 8:10 Uhr

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