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Was können Kundinnen und Kunden jetzt tun?
Aus Espresso vom 18.10.2024. Bild: imago /dreamstime
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Crystal-Schwimmbäder GmbH Umstrittene Poolfirma ist Konkurs

Die Firma lässt viele verärgerte Kunden auf mangelhaften Pools sitzen. Ihr Geld sehen sie womöglich nicht mehr.

Darum gehts: Vor einem Jahr berichtete der «Kassensturz» über die Firma Crystal-Schwimmbäder GmbH. Über zwanzig Kundinnen und Kunden haben sich damals gemeldet – alle mit den gleichen Problemen: Sobald sie eine Anzahlung geleistet haben, passierte monatelang nichts mehr.

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Später kamen plötzlich Zusatzkosten hinzu. Ausserdem wurden viele Pools nie gebaut oder weisen immer noch erhebliche Mängel auf. Nun ist die Firma Crystal-Schwimmbäder GmbH Konkurs, schreibt das «Zofinger Tagblatt».

Das können die Kundinnen und Kunden jetzt tun: Die Gläubiger, also die Kundinnen und Kunden der Firma, können sich beim Konkursamt des Kantons Aargau schriftlich melden und ihre Forderungen oder Ansprüche inklusive Beweismittel einreichen. Die Frist läuft am 11. November 2024 ab. Wenn es um Mängel geht ohne konkrete Geldbeträge, lohnt es sich, bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen oder sich bei einer Rechtsberatung zu informieren, sagt dazu Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. So könnten Forderungen korrekt formuliert und auch eingereicht werden.

Darum wird es für Geschädigte schwierig: «Das Konkursamt macht einen sogenannten Kollokationsplan und listet alle Gläubiger nach Kategorien auf», so Gabriela Baumgartner. In der ersten befinden sich beispielsweise die Löhne der Angestellten, in der zweiten die Sozialversicherungen, deren Beiträge noch nicht bezahlt wurden.

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Erst in der dritten Kategorie kommen die Forderungen von Kundinnen und Lieferanten. «Diese Gläubiger bekommen nur etwas, wenn die Forderungen der anderen beiden Kategorien erfüllt wurden», so Gabriela Baumgartner weiter. Die Chancen, noch etwas zurückzubekommen, seien darum auch klein, sagt die Rechtsexpertin. Sie würde die Forderung trotzdem unbedingt anmelden.

Espresso, 18.10.2024, 8:10 Uhr

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