Dicke Post aus heiterem Himmel gibt es gleich für mehrere Personen aus der Region Bern/Solothurn: Einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern über 140 Franken – eine Parkbusse von 40 Franken und Gebühren der Staatsanwaltschaft von 100 Franken.
Ich verstand zuerst gar nicht, worum es hier geht.
Die Betroffenen reiben sich die Augen: «Ich verstand zuerst gar nicht, worum es hier geht», sagt ein Mann aus dem Kanton Solothurn, der sich bei den SRF-Konsumentenmagazinen «Espresso» und «Kassensturz» gemeldet hat.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass es um eine «Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund» geht – und zwar sollen die Betroffenen auf dem privaten «Park&Ride»-Parkplatz in Lyssach parkiert haben, ohne die Gebühren zu zahlen. Der Zeitpunkt sorgt dann gleich nochmals für Erstaunen: Das Ganze hat sich offenbar im Jahr 2020 zugetragen, liegt also zum Teil fast drei Jahre zurück.
Jener Parkplatz ist übrigens bereits einschlägig aus den Medien bekannt:
Drei Jahre nichts, dann der Kostenhammer
Nach langem Überlegen sei ihr in den Sinn gekommen, dass ihr Sohn damals in einem der Möbelgeschäfte in Lyssach einkaufen war und das Auto ausgeliehen habe, berichtet eine andere Betroffene bei «Espresso». Weder sie noch ihr Sohn hätten aber je einen Bussenzettel noch eine Mahnung erhalten: «Fast drei Jahre hört man nichts und dann hat man einen Strafbefehl im Briefkasten – diese Art und Weise macht mich wütend.» Selbstverständlich hätte man die Gebühr oder auch eine Busse bezahlt, wenn man darauf hingewiesen worden wäre, sagt sie.
Strafbefehl und Verzögerung im Rahmen
Die 140 Franken für den Strafbefehl sind nur ein Teil der Forderung und liegen überdies kostenmässig in einem normalen Rahmen für solche Fälle, sagt Strafrechtsprofessor Gerhard Fiolka von der Universität Fribourg. Verstösse gegen solche gerichtlichen Parkverbote auf Privatgrund werden generell schnell einiges teurer als jene auf öffentlichem Gelände. Denn die Verletzung des Verbots kann angezeigt werden, und dies löst dann ein Strafbefehlsverfahren aus. Wer nicht einverstanden ist mit dem Strafbefehl, kann innerhalb einer vorgegeben Frist Einsprache einlegen.
Auch die lange Dauer liegt laut dem Rechtsexperten noch im Rahmen der für solche Fälle vorgesehen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Chancen, mit einer solch hohen, unklar definierten Gebühr vor Gericht durchzukommen, wären wohl gering.
Fragwürdige Entschädigungs-Forderung des Betreibers
Ein Fragezeichen setzt Jurist Fiolka aber hinter die zivilrechtliche Forderung des Parkplatz-Betreibers, die den Strafbefehl begleitet: Zusätzlich rund 300 Franken will er von den Betroffenen für angebliche, nicht genau bezifferte Umtriebe, die ihm aus der Sache entstanden sein sollen. «Die Chancen, mit einer solch hohen, unklar definierten Gebühr vor Gericht durchzukommen, wären wohl gering.»
Zudem ist das entsprechende separate Schreiben – es liegt «Espresso» vor – in einem drohenden Ton verfasst: Man werde die Betreibung einleiten und danach allenfalls auch vor Gericht gehen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eintreffe, heisst es. Und bei Letzterem werde es dann sehr teuer – bis zu 3000 Franken. Für Gerhard Fiolka geht das schon fast in Richtung einer Erpressung.