Grosseltern aus dem Kanton Solothurn möchten eine Familientradition weiterführen und auch im kommenden Jahr – 2023 – die Skiferien mit den zwei jüngeren Generationen verbringen, mit der Tochter des Grossvaters, deren Mann und den vier Enkelkindern.
Kopfschütteln beim Grossvater
Als die Tochter Ende August auf der Internetseite der Familienferienanbieterin Reka eine Wohnung in der Lenzerheide bucht, tut es ihr der Vater kurz danach gleich und bucht in derselben Anlage eine Wohnung für sich und seine Frau. Am Tag nach der Buchung erhält die Tochter von Reka den Bescheid, die Anlage sei ausgebucht. Sie und ihre Familie können über Reka in Engelberg eine Wohnung mieten. Es entstehen ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Klar, dass nun auch die Grosseltern die Feriendestination wechseln möchten. Ihrem Wunsch die Buchung zu annullieren, wird denn auch entsprochen. Doch ihre Anzahlung von 500 Franken (30 Prozent des Unterkunftspreises) wird behalten.
Der Kunde weiss, dass es so ist, und er kann darauf eingehen oder nicht.
Der Grossvater versteht nicht, warum er das bezahlen soll. «Das ist doch daneben», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Schliesslich sei es doch sicher kein Problem, die Wohnung für die Skiferien wieder neu zu vermieten. Doch Reka beharrt auf dem Betrag und verweist auf die geltenden Stornierungsbedingungen.
Es gelten die AGB des Drittanbieters
Reka-Direktor Roger Seifritz nimmt gegenüber SRF Stellung zum Fall. Er ist der Meinung, die Bedingungen seien klar und würden den Kundinnen und Kunden beim Buchen auch so kommuniziert: «Der Kunde weiss, dass es so ist, und er kann darauf eingehen oder nicht.»
Bei der Unterkunft in der Lenzerheide handle es sich nicht um eines der firmeneigenen Reka-Dörfer, sondern um das Angebot eines Drittanbieters, erklärt der Reka-Direktor. Neben Wohnungen in den eigenen Feriendörfern fungiert Reka auch als Vermittlerin von Ferienwohnung in rund 250 Anlagen von Dritten. Und dann würden jeweils auch deren Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Diese seien zum Teil strenger als jene in den Reka-Anlagen, aber alles bewege sich im branchenüblichen Rahmen, so Seifritz.
Problem: Getrennte Buchungen
Was den vorliegenden Fall verkomplizierte habe, sei, dass die beiden Parteien ihre Wohnungen nicht zusammen gebucht haben, sondern getrennt. Dadurch sei es passiert, dass die von Reka zur Anlage in Lenzerheide weitergegebene Buchungsanfrage der Tochter abgelehnt worden sei, bei den Grosseltern habe es geklappt. Dadurch sei Reka hier bei der Anbieterin in der Schuld gestanden und deshalb habe man auch die Grosseltern mit 500 Franken belastet.
So kam es also, dass die Generationen auseinanderdividiert wurden. Ihm seien weder die Stornoregeln eindeutig bewusst gewesen beziehungsweise kommuniziert worden noch die Tatsache, dass diese Buchung um zwei Ecken zu einem Drittanbieter gegangen sei, sagt der Grossvater.
Geld zurück und doch noch Drei-Generationen-Skiferien
Doch Reka sagt auch, man prüfe solche Fälle mit den Anbietern individuell, und bei guten Gründen und sei Kulanz möglich. Auch in dieser Geschichte kommt man dem Kunden am Ende entgegen: Der Grossvater soll einen 500 Franken Gutschein erhalten für eine erneute Buchung bei Reka, zum Beispiel in Engelberg. Da dieser dort unterdessen schon auf eigene Faust ein Hotelzimmer gebucht hat, erhält er nun sein Geld zurück. Den Drei-Generationen-Skiferien sollte nun also nichts mehr im Wege stehen.