Eine Frau aus dem Kanton Zürich hat durch ihre Heirat einen neuen Namen angenommen. Sie hat deshalb auf dem Passbüro einen neuen Pass und eine neue ID anfertigen lassen. Weil sie nicht zu Hause war, als ihr die Post die Dokumente nach Hause liefern wollte, musste sie das eingeschriebene Couvert mit den neuen Dokumenten auf der Post abholen.
Sie fragte sich: «Wie holt man eine eingeschriebene Sendung auf der Post ab, wenn man einen gültigen Ausweis zeigen sollte, der aber im Abholcouvert steckt?» Die Katze beisst sich in den Schwanz, denn mit dem alten Ausweis – der nicht mehr gültig ist – kann sie ihre Post nicht abholen. Und der Führerschein lautet noch auf ihren Geburtsnamen, also auch eine Sackgasse, um eingeschriebene Briefe mit ihrem neuen Namen bei der Post abzuholen.
Falsche Informationen vom Passbüro
Der Mitarbeiter im Passbüro erklärte ihr, in der Schweiz gäbe es keine Ausweispflicht, man könne das eingeschriebene Couvert mit dem Pass auch ohne Ausweise auf der Post abholen. Ansonsten wäre es sicher möglich, dass die Postmitarbeiterin das eingeschriebene Couvert öffne und auf dem Foto des Passes oder der ID sehe, dass es sich um die Abholerin handle.
Das seien falsche Informationen gewesen, heisst es bei der Medienstelle, die für jenes Passbüro zuständig ist, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Man könne die neuen Ausweise auch auf dem Passbüro abholen, wenn sie parat seien, dies hätte jener Mitarbeiter der Frau mitteilen müssen.
Post bietet verschiedene Möglichkeiten an – auch ohne Ausweis
«Wenn der Name der abholenden Person mit dem Namen des Empfängers auf der Sendung übereinstimmt und der Abholer dem Personal am Schalter persönlich bekannt ist, braucht es keinen Ausweis», sagt Jacqueline Bühlmann, Mediensprecherin bei der Schweizerischen Post.
Ansonsten sei ein gültiger amtlicher Ausweis wie zum Beispiel eine ID, ein Pass oder ein Führerausweis unerlässlich, um an seine eingeschriebene Post zu kommen.
Der Ehepartner oder die Partnerin, die jetzt den gleichen Namen trägt, kann die Sendung mit einem gültigen Ausweis ebenfalls abholen, oder man vereinbart mit der Post eine zweite Zustellung für einen bestimmten Tag, an dem man zu Hause ist. Auch eine von der Empfängerin bevollmächtigte Person dürfe einen eingeschriebenen Brief abholen.
Die Frau bekam ihre Dokumente schliesslich doch noch – auch ohne gültigen Ausweis. «Einfach aus Kulanz ist dies aber nicht möglich», sagt Jacqueline Bühlmann von der Post. Sie gehe aber davon aus, dass die betreffende Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Post die Ausgangslage gut genug eingeschätzt habe und so die Verantwortung übernehmen konnte, um der Frau die eingeschriebenen Couverts auszuhändigen.