Worum geht es? Bis im Juli 2024 hat der Konzertveranstalter Koller-Music GmbH Tickets für diverse Schlagerkonzerte verkauft. Wegen offener Rechnung war dem Veranstalter auf Ende Juni jedoch der Mietvertrag für das Lokal Luxory in Grenchen gekündigt worden. Koller-Music verkündete, dass die gekauften Tickets gültig blieben. Man suche ein neues Konzertlokal. Und seit August heisst es auf der Homepage: «Alle Veranstaltungen von Koller-Music GmbH wurden stillgelegt.»
Was wurde aus den verschobenen Konzerten? Nichts. Im März 2025 verfügte ein Solothurner Gericht den Konkurs über die Koller-Music GmbH. Die Firma wird liquidiert. Die Konzerte finden also nicht statt. In den Monaten davor seien Firmenchef Kevin Koller und sein Vater Charly Koller für sie nicht mehr erreichbar gewesen, erzählen mehrere Fans. E-Mails seien nicht mehr beantwortet worden, sagen mehrere Betroffene gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Geld hätten sie nicht zurückerhalten.
Was können die betroffenen Schlagerfans unternehmen? Wer Tickets für Konzerte der Koller-Music GmbH gekauft hat, kann beim kantonalen Konkursamt Solothurn eine Forderung einreichen. Ein Formular dafür gibt es auf der Internetseite des Amts. Dieses muss zusammen mit Belegen eingereicht werden.
Besteht eine Chance, noch Geld zu erhalten? Das ist fraglich. Aus der Konkursmasse müssen zuerst offene Löhne sowie AHV/IV-Beiträge bezahlt werden. Erst dann kommen alle weiteren Forderungen zum Zuge (Kunden, Lieferanten usw.). Im Fall Koller-Music sollte noch Geld vorhanden sein. Ticketcorner hat im Auftrag von Koller-Music einen Teil der Billette verkauft. Die Einnahmen hätten sie dem Konkursamt überwiesen, sagt Ticketcorner gegenüber SRF. Viele Billette wurden von Koller-Music aber direkt verkauft.
Was sagt der Chef von Koller-Music? In einem Telefongespräch erklärte Kevin Koller, dass die Schlagerfans ihr Geld zurückerhalten würden. Es sei noch Geld vorhanden. Die Schuld für den Konkurs seiner Firma sieht er gemäss seinen Aussagen am Telefon vor allem bei anderen.
War er nicht schon einmal wegen eines Konkurses in den Schlagzeilen? Doch. Kevin Koller hatte eine zweite Firma, die Kev-Kol GmbH. Gegen diese gibt ein Gerichtsurteil aus dem Februar 2024. Demnach muss Kev-Kol einem Geschäftspartner 45'000 Franken bezahlen, die sie ihm schuldet. Die Schlagersängerin Monique hat mit einer zweiten Klage erwirkt, dass über die Kev-Kol GmbH im Mai 2024 der Konkurs verhängt wurde. Ihr war eine Gage nicht bezahlt worden. Im Dezember wurde das Verfahren eingestellt, weil kein Geld mehr da war.
Koller hat aber weiterhin Schlagerkonzerte organisiert? Ja. Bereits 2023 gründete er eine zweite Firma, die Koller-Music GmbH. Mit dieser verkaufte er ebenfalls Tickets für Konzerte in Grenchen. Inzwischen ist auch diese zweite Firma am Ende und die angekündigten Konzerte finden nicht statt. Ob die geprellten Fans im Konkursverfahren noch etwas erhalten, ist offen.