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Tabakprodukt Firma verkauft Snus an Jugendlichen – ohne Alterskontrolle

In der Schweiz dürfen nur Erwachsene Tabakprodukte kaufen. Doch gewisse Läden foutieren sich um diese Vorschrift.

Worum geht es? Seit dem 1. Oktober gelten schweizweit strengere Tabakregeln. Shops dürfen Zigaretten, Schnupftabak, E-Zigarettten oder Snus nur an volljährige Personen verkaufen. Bisher herrschte diesbezüglich ein kantonaler Flickenteppich. Nun soll das neue Tabakproduktegesetz Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Produkten schützen. Trotzdem überprüfen verschiedene Anbieter bei Onlineverkäufen das Alter nicht.

Altersbestätigung der Website Snushus
Legende: Auch minderjährige Kundinnen und Kunden konnten bei Snushus problemlos Waren bestellen – eine wirkliche Überprüfung gab es nicht. SRF

Ein konkretes Beispiel: Auf der Website der Firma Snushus erscheint Mitte Oktober zur Alterskontrolle nur ein Fenster. Hier müssen Kundinnen und Kunden anklicken, ob sie bereits 18 Jahre alt sind. «Das hat mich sehr irritiert», erzählt ein Vater. Sein 15-jähriger Sohn hat bei der Firma problemlos Snus bestellen und mit Twint bezahlen können. «Wir reden hier von einem Produkt, das stark abhängig macht. Die Firma hat ihre Verantwortung hier offensichtlich nicht wahrgenommen», sagt der Vater.

Wie gefährlich ist Snus?

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Die nikotinhaltigen Beutel schieben sich Konsumentinnen und Konsumenten unter die Oberlippen. Gerade bei jüngeren Generationen ist das Tabakprodukt beliebt. Es ist laut Fachleuten zwar weniger schädlich als Zigaretten. Doch der Bund warnt, dass der Konsum zu Krebs führen könne und Schäden in der Mundhöhle verursache. Laut Sucht Schweiz macht das Produkt bei regelmässigem Konsum ähnlich stark nikotinabhängig wie Zigaretten.

So verteidigt sich Snushus: Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. Der Jugendschutz sei ihr wichtig, schreibt die Firma. Sie arbeite mit anderen Anbietern an einer besseren Alterskontrolle, bei welcher die ID der Kunden überprüft werde. Die Entwicklung solcher IT-Lösungen sei jedoch komplex und teuer. Deshalb hätten sie abgewartet, ob im neuen Gesetz genauere Vorschriften enthalten seien. Dies sei bedauerlicherweise nicht der Fall.

Snushus kontrolliert jetzt besser

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Nach der Ausstrahlung des Radiobeitrages gab Snushus bekannt, dass die Alterskontrolle Ende November verschärft worden sei. Neu müssen sich Kundinnen und Kunden für eine Bestellung mit einer Identitätskarte registrieren.

Das sagen die Behörden: Der Bund hält zwar fest, dass Bestimmungen zum Onlinehandel noch nicht gesetzlich geregelt sind. Dennoch müssten Unternehmen schon heute sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Minderjährigen gekauft werden können. Ob die Shops diese Vorschriften einhalten, kontrollieren die Kantone. Im konkreten Fall ist dies Zug, wo Snushus seinen Sitz hat. Der Vater hat den zuständigen Zuger Behörden den Vorfall gemeldet. Diese schrieben ihm sinngemäss, sie würden den Sachverhalt prüfen.

Ein Einzelfall? Eine Recherche von SRF zeigt: Gewisse Anbieter wie Galaxus erfassen zwar die ID ihrer Kundinnen und Kunden. Doch zahlreiche Firmen wie etwa Goodvibe oder Xalax überprüfen das Alter nicht. Beide Firmen haben auf Anfrage nicht reagiert.

Wie verbreitet ist Snus? Jüngere Generationen konsumieren Snus deutlich häufiger als der Rest der Bevölkerung. Dies zeigt eine Erhebung des Bundes im letzten Jahr. 1.5 Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal pro Monat Snus zu konsumieren. Bei den 15-24-Jährigen waren es mehr: Dort lag der Anteil bei 5 Prozent.  

Hilfe für besorgte Eltern: Wer entdeckt, dass sein minderjähriges Kind Snus konsumiert, soll dies auf keinen Fall ignorieren. Wolfang Kweitel von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz rät den Eltern, das Gespräch mit den Jugendlichen zu suchen. «Wir regen sie ausserdem dazu an, sich an Fachstellen zu wenden.» Betroffene sollen dort melden, dass eine Firma ihrem minderjährigen Kind Tabak verkauft habe. Weiter rät Kweitel, die Polizei zu informieren.

Hier finden Sie Unterstützung:

Espresso, 2.12.24, 8:10 Uhr

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