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Ärger mit Gutschein
Aus Espresso vom 18.11.2024. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Vergessene Geschenkkarte Ärger mit Gutschein ohne klares Ablaufdatum

Eine junge Frau entdeckt zu Hause eine Geschenkkarte ohne eindeutiges Ablaufdatum. Der Laden lehnt ihn dennoch ab.

Darum geht es: Die Mutter schenkt der Tochter einen Gutschein von Vero Moda. Dieser geht in einer Schublade vergessen. Auf der Geschenkkarte ist weder ein Ausstell- noch ein Ablaufdatum aufgedruckt. Nur, dass sie vier Jahre gültig sei.

Rückseite einer Geschenkkarte
Legende: Rückseite der Geschenkkarte von Vero Moda Ein Ausstell- oder Ablaufdatum ist auf der Geschenkkarte nicht ersichtlich. SRF

Als die junge Frau die Karte einlösen will, heisst es im Kleiderladen: «Sorry, die nehmen wir nicht mehr. Abgelaufen.» Auch sei das Computersystem für Geschenkkarten umgestellt worden. Auf Intervention des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» lenkt Vero Moda doch noch ein.

Was sagt Vero Moda? Laut der Stellungnahme der Modekette ist in diesem Fall einiges falsch gelaufen: «Gemäss den geltenden Vorschriften würden wir normalerweise die Gültigkeit und den Saldo der Geschenkkarte überprüfen und die Daten des Kunden erfassen, um eine neue Karte auszustellen.» Anscheinend sei diese Lösung nicht angeboten worden. «Wir entschuldigen uns für dieses Versehen.» Die Kundin sei herzlich eingeladen, in den Shop zurückzukehren. «Wir werden ihr umgehend eine neue Geschenkkarte ausstellen.»

Das gilt bei Gutscheinen: Einen eigenen Gesetzesartikel zur Gültigkeit von Gutscheinen gibt es nicht. Gemäss Artikel 128 des Obligationenrechts verjähren kleinere Forderungen nach fünf Jahren. Dieser Artikel wird oft auch auf Gutscheine bezogen. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät, sich auf diesen Artikel zu berufen, wenn ein Gutschein kein oder ein unklares Ablaufdatum hat. Ebenso bei abgelaufenen Gutscheinen mit kürzerer Gültigkeitsdauer als fünf Jahre.

Tipps für den Umgang mit Gutscheinen:

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  • Möglichst bald einlösen: So ist das Risiko kleiner, dass der Gutschein irgendwo liegenbleibt und es Probleme gibt.
  • Gutschein genau anschauen: Überprüfen, ob die Geschenkkarte ein Ablaufdatum hat. Eine entsprechende Erinnerung im Handykalender eintragen.
  • Das Gespräch suchen: Das lohnt sich immer, auch wenn der Gutschein schon abgelaufen ist. Oft zeigen sich Geschäfte kulant.
  • Sich schriftlich beschweren: Die Stiftung für Konsumentenschutz hat einen Musterbrief entworfen für Gutscheine, welche weniger als fünf Jahre gültig sind.
  • Nur erwünschte Gutscheine verschenken: Überlegen Sie sich, ob der Gutschein tatsächlich den Vorlieben und Wünschen der/des Beschenkten entspricht. Sonst lieber Bargeld schenken.

Espresso, 18.11.24, 8:10 Uhr

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