Darum geht es: Die Mutter schenkt der Tochter einen Gutschein von Vero Moda. Dieser geht in einer Schublade vergessen. Auf der Geschenkkarte ist weder ein Ausstell- noch ein Ablaufdatum aufgedruckt. Nur, dass sie vier Jahre gültig sei.
Als die junge Frau die Karte einlösen will, heisst es im Kleiderladen: «Sorry, die nehmen wir nicht mehr. Abgelaufen.» Auch sei das Computersystem für Geschenkkarten umgestellt worden. Auf Intervention des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» lenkt Vero Moda doch noch ein.
Was sagt Vero Moda? Laut der Stellungnahme der Modekette ist in diesem Fall einiges falsch gelaufen: «Gemäss den geltenden Vorschriften würden wir normalerweise die Gültigkeit und den Saldo der Geschenkkarte überprüfen und die Daten des Kunden erfassen, um eine neue Karte auszustellen.» Anscheinend sei diese Lösung nicht angeboten worden. «Wir entschuldigen uns für dieses Versehen.» Die Kundin sei herzlich eingeladen, in den Shop zurückzukehren. «Wir werden ihr umgehend eine neue Geschenkkarte ausstellen.»
Das gilt bei Gutscheinen: Einen eigenen Gesetzesartikel zur Gültigkeit von Gutscheinen gibt es nicht. Gemäss Artikel 128 des Obligationenrechts verjähren kleinere Forderungen nach fünf Jahren. Dieser Artikel wird oft auch auf Gutscheine bezogen. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät, sich auf diesen Artikel zu berufen, wenn ein Gutschein kein oder ein unklares Ablaufdatum hat. Ebenso bei abgelaufenen Gutscheinen mit kürzerer Gültigkeitsdauer als fünf Jahre.