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Gesetze und AGB «Sind Geschenkgutscheine mit Rabatten kumulierbar?»

Was bedeutet eigentlich «Treu und Glauben», wenn es um Geschenkgutscheine geht?

Als kleinen Dank für seine Kundentreue bekam ein «Espresso»-Hörer einen Gutschein von einem Food-Lieferservice geschenkt. Die Freude war gross. Vor allem, als der Beschenkte vom Food-Anbieter noch einen Rabattgutschein in seinem Mail-Postfach vorfand.

Bei der nächsten Bestellung wollte der Kunde die beiden Gutscheine einlösen. Doch der Anbieter winkt mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Dort stehe ausdrücklich, «dass Geschenkkarten nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar sind».

Was bedeutet «Treu und Glauben»?

«Sind Geschenkkarten wirklich nicht mit Rabattcodes kumulierbar?», schreibt der enttäuschte Kunde dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Es gelte doch im Schweizer Recht der sogenannte Grundsatz von Treu und Glauben.

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Tatsächlich gilt dieser Grundsatz im Schweizer Recht. Er ist in der Bundesverfassung verankert und im Zivilgesetzbuch. Dort heisst es in Artikel 2: «Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.»

Was bedeutet «loyal und rücksichtsvoll»?

Dieser Grundsatz verlangt, dass sich Parteien – zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen – oder Behörden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern loyal und rücksichtsvoll verhalten müssen. Was das konkret heisst, müssen Richterinnen und Richter im konkreten Einzelfall prüfen und entscheiden.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Doch Juristinnen und Juristen wissen: Der Rechtsgrundsatz «Handeln nach Treu und Glauben» ist – weil es nicht ein genau definierter Begriff ist – in einer Auseinandersetzung meist nicht das stärkste Argument. So auch im Beispiel des «Espresso»-Hörers mit seinen Gutscheinen.

Klare Regelung ist nicht rechtsmissbräuchlich

Welche Regeln auf einen Geschenkgutschein anwendbar sind, etwa wie lange er gültig ist, lässt sich aus dem Obligationenrecht und aus der Gerichtspraxis lesen (siehe dazu auch unser Merkblatt «Garantie»). Rabattgutscheine dagegen sind nicht gesetzlich geregelt. Dort kann ein Anbieter die Regeln selbst festlegen.

Bestimmt nun der Anbieter, dass Rabattgutscheine nicht mit anderen Gutscheinen einlösbar sind, verstösst das nach der obigen Definition wohl nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben. Anders, wenn der Anbieter einen Rabatt beispielsweise davon abhängig machen würde, dass der Kunde nicht mehr bei der Konkurrenz einkauft. Eine solche Regelung könnte gegen Treu und Glauben verstossen.

Für den beschenkten «Espresso»-Hörer heisst das: Er muss die beiden Gutscheine nacheinander einlösen.

Hier finden Sie ein Merkblatt zum Thema «Garantie»

Espresso, 27.06.24, 08:10 Uhr

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