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Ungeniessbares Fleisch verdirbt Metzger die Laune
Aus Espresso vom 22.12.2023. Bild: Imago / Geisser
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Verspätete Lieferungen Frisches Fleisch verdirbt, weil die Expresspost bummelt

Der Mondexpress der Post kommt bisweilen zu spät an. Frischwaren-Sendungen verderben. Die Post lehnt jede Haftung ab.

Es sei in letzter Zeit immer wieder vorgekommen, dass seine Pakete nicht pünktlich angekommen seien, berichtet ein Bio-Bauer und Metzger aus dem Kanton Aargau im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Der Landwirt und seine Frau verschicken Fleischprodukte aus dem hauseigenen Hofladen in die ganze Schweiz.

Post verspricht pünktliche Zustellung

Damit die sorgfältig verpackten und gekühlten Lieferungen pünktlich ankommen, haben sie sich für den «Swiss Express Mond» der Post entschieden. Denn diese verspricht eine Zustellung «zuverlässig bis 9 Uhr» am nächsten Tag.

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Teils happiger finanzieller Schaden

Doch allein in der letzten Zeit seien mehrere Mondexpress-Lieferungen mit bis zu einem Tag Verspätung angekommen, sagt der Landwirt. «Ausgerechnet jetzt in unserer intensivsten Zeit vor Weihnachten.»

Für den Inhalt der Pakete ist das fatal. Das gefrorene Fleisch beginnt zu tauen und wird – je nach Sorte – früher oder später ungeniessbar. Für die Absender bedeutet das zum Teil einen hohen finanziellen Verlust. «Letztes Jahr haben wir einmal 800 Franken verloren», erinnert sich der Aargauer Biobauer.

Statt am Samstag erst am Montag

Denn: Die Post zahlt gemäss ihren AGB, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Fällen von verspätet zugestellten und deswegen verdorbenen Lebensmitteln lediglich das Porto zurück – je nach Gewicht der Sendung zwischen  20 und 30 Franken.

«Espresso» kennt weitere Fälle von verspäteten Mondexpress-Lieferungen. Dabei kam etwa ein an einem Freitag verschicktes Frischfleisch-Paket statt am Samstag erst am Montag an. «Das Fleisch war nicht mehr geniessbar», sagt der Absender, auch er ist Bio-Landwirt. Auch er erhielt nur das Porto zurück.

Mässige Unterstützung vom Kundendienst

Die Betroffenen kritisieren auch den Kundendienst der Post: Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zwar nett, aber hätten ihnen bei diesem Problem nicht wirklich weiterhelfen können. «Ständig hat man jemand anderen in der Leitung», sagt einer der Landwirte.

Doch es geht auch anders: «Espresso» erfährt von einem Frischfleisch-Lieferanten aus Zürich, dass ihm die Post jeweils anstandslos auch den Warenwert erstattet habe, wenn der Express verspätet und der Inhalt verdorben war.

Post: Keine Garantie für Kühlkette

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Dass die Post den Warenwert erstatte, sei nicht die Regel, erklärt Mediensprecher Stefan Dauner auf Anfrage von «Espresso». Grundsätzlich würden die AGB gelten, wonach bei verspäteten «Swiss Express Mond»-Sendungen und auch bei der noch schnelleren «Same Day»-Dienstleistung nur das Porto zurückgezahlt werde. Es könne aber sein, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin je nach Situation auch mal ein Auge zudrücke, sagt Dauner. Aber: «Die Post kann keine Kühlkette sicherstellen, das ist nicht Teil ihrer Dienstleistung.» Auch kenne man den Inhalt der Pakete nicht.

Der Postsprecher relativiert das Problem: In der Regel seien die Lieferungen pünktlich, lediglich vier Prozent der Swiss-Express-Mond-Sendungen kämen zu spät an. «Das tut uns natürlich leid.» Es gebe verschiedene Gründe, wie etwa eine Verspätung beim Postzug, schlechte Strassenverhältnisse, oder ein Fehler im Paketzentrum. Der grösste Teil der Ware sei aber pünktlich unterwegs, und wenn ein Problem auftrete, dann würden die Mitarbeitenden des «Contact Centers» «ihr Bestes» geben, um es zu lösen.

Nun ist in den AGB auch zu lesen, dass die Post für Schäden haftet, die aus «Beschädigung, Verlust oder nicht korrekter Zustellung einer Sendung entstehen.» Und zwar bis 500 Franken oder mehr, wenn man eine entsprechende Versicherung dazukauft. Fallen denn Lebensmittel, die wegen Verspätung verdorben sind, nicht in diese Kategorie? Nein, sagt Stefan Dauner, nicht korrekte Zustellung betreffe Pakete, deren Inhalt bei der Zustellung zerbrochen sei, beispielsweise, oder weil ein Pöstler die Sendung falsch deponiert habe. Verdorbene Frischwaren hingegen werden von der Post nicht als beschädigte Ware eingestuft. Hier sei in erster Linie der Absender verantwortlich.   

Freitag, 22.12.23, 08:10 Uhr

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