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Wechsel mit Nebenwirkungen Kostendeckung nach Kassenwechsel in Gefahr

Eine Frau entscheidet sich für eine andere Krankenkasse und kommt in Teufels Küche, weil ihr Fall neu beurteilt wird.

Ohne die monatliche Spritze seien die Schmerzen kaum auszuhalten, beschreibt eine Frau die Situation mit «Cluster Headache». Das sind besonders starke Kopfschmerzen, welche einseitig im Auge oder an der Schläfe auftreten, vor allem nachts. Häufig treten sie periodisch auf und verschwinden nach ein paar Wochen wieder.

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Monate später sind sie wieder da. Die betroffene Frau leidet allerdings unter chronischen Cluster-Kopfschmerzen, welche sie nur mit einem speziellen Medikament gegen Migräne einigermassen in Schach halten kann. Seit ein paar Jahren erhält sie die Spritze jeden Monat – dafür braucht sie jährlich eine Kostengutsprache durch die Krankenkasse.

Abklärungen vor dem Krankenkassenwechsel

Im Herbst 2023 steigt die Krankenkassenprämie der betroffenen Frau so stark, dass sie zu einer günstigeren Kasse wechseln will. Also informiert sie sich vorgängig bei der Concordia, ob diese das Medikament Emgality, die Monatsspritze, in der Grundversicherung ebenfalls übernehme.

Die Antwort der Kundenberaterin: Ja, es brauche dafür jährlich eine Kostengutsprache aufgrund eines Berichts des Neurologen. Also alles wie bei der alten Kasse, denkt sich die Frau, und wechselt zur Concordia.

Böse Überraschung nach wenigen Monaten

Umso erstaunter reagiert die Patientin, als sie nach wenigen Monaten realisiert, dass Concordia die 450 Franken teure Spritze nicht bezahlt. Auf Nachfrage beim Krankenversicherer heisst es, man lehne die Übernahme der Kosten ab.

Emgality Verpackung
Legende: «Emgality» – auf dieses Medikament ist die Betroffene angewiesen Imago

Auch ein Schreiben des Neurologen bringt keine Wirkung. Der Fall wird erst durch Intervention des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» noch einmal aufgerollt und bringt Erstaunliches zutage. Und ein Happy End.

Herstellerfirma verweigert Rabatt

Was führte also zur Ablehnung der Kosten für Emgality? Laut der Concordia-Medienstelle liegt der entscheidende Punkt darin, dass die betroffene Frau ein Medikament gegen Migräne nimmt, auch wenn sie medizinisch nicht unter Migräne, sondern eben unter Cluster-Kopfschmerzen leidet. Dies ist eine andere Diagnose. Und nach Vorschrift des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist die Kostenübernahme für ein Medikament im sogenannten Off-Label-Use (zur Behandlung einer anderen Diagnose) an Bedingungen geknüpft.

Bis Ende 2023 handelten Pharmafirmen und Krankenkassen Deals aus

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Bis und mit 2023 war es so, dass jede Krankenkasse die Rabatte für Medikamente im Off-Label-Use selbst verhandelte.

Glück hatten jene Versicherten, die bei einer Kasse mit Verhandlungsgeschick waren. Pech hatten jene, deren Krankenkassen schlechte Deals aushandelten. Erst mit der Verordnung des BAG, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, ist Schluss mit dieser intransparenten Praxis.

Es braucht erstens eine Kostengutsprache durch den Versicherer, und zweitens muss die Herstellerfirma einen Rabatt gewähren. Dieser beträgt im konkreten Fall 35 Prozent. Die Kostengutsprache wurde durch Concordia erteilt, allerdings weigerte sich die Herstellerfirma, den Rabatt zu gewähren.

BAG bestimmt die Höhe des Rabatts

Und wenn sich ein Hersteller weigert, den Rabatt im Off-Label-Use zu gewähren, muss der Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigern. So sieht es die neue Verordnung des BAG vor.  Genau das ist in diesem Fall geschehen. Laut Concordia-Medienstelle hat die Herstellerfirma von Emgality entschieden, für neue Patientinnen und Patienten den Rabatt nicht mehr zu gewähren.

Erst als Fachleute der Concordia an die Pharmafirma zurückmeldeten, dass die Patientin ja gar nicht neu sei, sondern nur die Kasse gewechselt habe, lenkte das Unternehmen ein und gewährte den Rabatt. Somit kann die Krankenversicherung Concordia die Kosten nun doch übernehmen.

Espresso, 13.11.24, 8:10 Uhr;kobt

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