«Wenn ich gewusst hätte, was auf mich zukommt, hätte ich meine Aktiengesellschaft nicht in eine Einzelfirma umgewandelt», sagt ein Industriedesigner aus Bern dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Doch der Reihe nach: Der Designer hatte vor 17 Jahren die Design-Abteilung einer Firma gekauft und eine Aktiengesellschaft gegründet. Daneben baute er einen Design-Lehrgang an einer Fachhochschule auf. «Da die Lehrtätigkeit immer mehr Zeit in Anspruch nahm, liess ich 2014 die Aktiengesellschaft in eine Einzelfirma umwandeln.»
Veralteter Eintrag ist schlecht fürs Geschäft
Bevor eine Aktiengesellschaft gelöscht werden kann, muss sie zuerst liquidiert werden. Dies war auch bei der AG des Designers der Fall. Alle diese Schritte werden jeweils im Handelsregister publiziert.
Hier kommt der Wirtschaftsinformationsdienst Moneyhouse ins Spiel. Moneyhouse sammelt alle Meldungen des Handelsregisters und stellt diese online. So wurde auch die Liquidation der Aktiengesellschaft des Designers 2014 auf Moneyhouse publiziert. Und zwar stand «in Liquidation» gleich im Titel des Interneteintrags.
Nun, vier Jahre später, ist dieser Eintrag immer noch im Internet abrufbar. Besonders ärgerlich: Er erscheint gleich unterhalb der aktuellen Homepage der Design-Firma. «Ich erhalte kaum noch Aufträge übers Internet. Die Leute haben das Gefühl, mit meiner Firma stimmt etwas nicht, ich sei nicht seriös.»
Aus seiner Sicht ist dieser Eintrag von Moneyhouse geschäftsschädigend. Als er Moneyhouse bittet, den Eintrag zu löschen, beisst er jedoch auf Granit. Der Eintrag sei korrekt und werde darum nicht gelöscht, teilt man ihm mit.
Über die Firma Moneyhouse haben «Espresso» und auch der «Kassensturz» schon mehrfach berichtet. Dabei ging es um sehr persönliche Daten von Privatpersonen wie Adresse, Geburtsdatum oder Namen der Nachbarn, welche im Internet eingesehen werden können.
«Moneyhouse sitzt Problem aus»
Der Zürcher Internet-Anwalt Matin Steiger hat regelmässig mit Klienten zu tun, die Moneyhouse-Einträge löschen wollen. «Moneyhouse ist sehr stur, was das Löschen von Einträgen angeht», sagt Steiger. In diesem Fall komme noch dazu, dass der Eintrag ja grundsätzlich korrekt war, allerdings sei er nun nach vier Jahren veraltet, weil die AG seit 2014 definitiv gelöscht sei.
Steiger empfiehlt dem Designer gerichtlich gegen Moneyhouse vorzugehen. «Meine Erfahrung ist, dass Moneyhouse solche Dinge möglichst lange aussitzt, bis den Leuten der Schnauf ausgeht.»
In einigen Fällen habe er jedoch einen Vergleich erreichen können, so Steiger. Denn Gerichtsurteile gebe es kaum: «Moneyhouse möchte solche Urteile vermeiden, weil sie ihr Geschäftsmodell bedrohen.» Denn mit den Wirtschafts- und Bonitätsdaten verdient Moneyhouse Geld.
Keine konkreten Antworten von Moneyhouse
Moneyhouse beantwortet die detailierten Fragen von «Espresso» zum konkreten Fall des Industrie-Designers nicht. Ganz allgemein heisst es von der Medienstelle: «Informationen zu Unternehmen, die auf Moneyhouse zu finden sind, entsprechen den Informationen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Im Handelsregister sind auch historische Informationen sowie Angaben zu gelöschten Firmen zu finden.» Diese Daten würden eine wichtige Funktion für das Funktionieren der Wirtschaft und des Gläubigerschutzes erfüllen. Dies sei schon mehrfach gerichtlich festgehalten worden, so die Stellungnahme von Moneyhouse.
Wenn Privatpersonen ihre Informationen auf Moneyhouse löschen möchten, könnten sie ein Löschbegehren stellen. Davon ausgenommen seien Handelsregister-Einträge.