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Ärger mit UBS und Crif Fehlerhafte Datenbanken: Spuk aus dem Jenseits

Ein vermeintlich lebender Toter und ein vermeintlich toter Lebender machen zwei tatsächlich lebenden Männern Ärger.

Uli Kalbermatten aus Termen (VS) hatte plötzlich keinen Zugriff mehr auf seine Bankkonti und die Bankomatkarte seiner Hausbank UBS. Die Erklärung fand er zuhause im Briefkasten. Die UBS schreibt: «Wir haben die Mitteilung über den Tod von Uli Kalbermatten erhalten. Wir sprechen Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus.» 

Adressiert war der Brief an ihn, also an den vermeintlichen Toten. Kalbermatten erhielt das Schreiben am 27. Juni 2024. 

Auch Partnerkarte der Frau gekündigt 

Ärgerlich: Die bei einem Todesfall üblichen Massnahmen waren bereits ausgelöst: «Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir die Hauptkarte des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung gekündigt haben.» Und: «Die Partnerkarte von Frau Kalbermatten wird von heute an in 30 Tagen gekündigt.» 

Am Abend meldete sich Uli Kalbermatten bei der Hotline der Bank. «Ich dachte, ich rufe schnell mal an und melde den Fehler». Am nächsten Morgen wartete er auf den Rückruf, dass alles rückgängig gemacht worden sei. 

Telefonate und Mails laufen ins Leere 

Nichts geschah. Also rief Kalbermatten an. «Zwanzig-, dreissigmal». Vergeblich. Es hiess, er müsse persönlich am Schalter vorbeikommen, sich legitimieren. Das machte er. Immer wieder. Ebenfalls gegen zwanzigmal. «Ich bin in Visp am Schalter gewesen. Ich bin in Brig am Schalter gewesen. Ich war Stammkunde.»

Nach einem halben Jahr wieder tot 

Nach zwei, drei Wochen konnte Kalbermatten wieder Geld abheben. Doch schon im Oktober sei er wieder tot gewesen: «Da kam ein Kontoauszug mit der Bezeichnung Nachlass. Also war ich faktisch immer noch tot.» 

Unglaublich: Anfang 2025 ging es wieder los: Uli Kalbermatten will von einem Erbenkonto eine Einzahlung machen. Doch die Bank verlangt eine Vollmacht der Mutter. Nur: Sie ist vor eineinhalb Jahren gestorben. 

Stellungnahme UBS

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«Kassensturz» hat mit der UBS mehrere Gespräche geführt und um eine Stellungnahme vor der Kamera gebeten. Ein Vorschlag war, dass «Kassensturz» zusammen mit Uli Kalbermatten bei der UBS vorbeigeht und dort ein kurzes Interview aufnimmt. Nach einer Woche ist die UBS zum Schluss gekommen, dass sie nichts sagt und folgende Stellungnahme abgibt: «Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir uns nicht zu dem Fall äussern werden.»

Auch Uli Kalbermatten hat bis Anfang Februar 2025 nie erfahren, weshalb ihn die UBS für tot erklärte.

Ähnlicher Fall im Aargau 

Probleme mit auferstandenen Toten gibt es auch 100 Kilometer Luftlinie nördlich von Kalbermattens Zuhause im aargauischen Zufikon. Guido Wertli wollte bei M-Budget per Internet für sich und seine Frau ein Handy-Abo abschliessen: «Dann hat meine Frau eine Bestätigung erhalten, aber bei mir ist gestanden, ich habe die Bonitätsprüfung nicht bestanden.» 

Überraschend, denn Guido Wertli hatte noch nie eine Betreibung oder eine zweite Mahnung erhalten. Was er nicht wusste: Er ist in der Bonitätsdatenbank Crif registriert. Dort können Online-Händler, Banken – oder in diesem Fall M-Budget Mobile – die Kreditwürdigkeit von Kunden checken.

Verwechslung mit totem Vater 

Nach mehreren Telefonaten und nachdem er eine Passkopie von sich eingeschickt hatte, erhielt er nach drei Wochen seinen Auszug aus der Datenbank. «Und dann sehe ich da drauf, dass ich eigentlich verstorben bin.» 

Grund der Verwechslung: Wertli wohnt an derselben Adresse wie sein verstorbener Vater, der auch noch genau gleich hiess – Guido Wertli. Weil Wertli Junior am Elternhaus anbaute, unterscheiden sich die Hausnummern in «10A»und «10B». In der Crif-Datenbank sind beide Wertlis lediglich unter der Hausnummer «10» ohne «A» und «B» registriert. 

Stellungnahme Crif

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Die Crif AG schreibt, dass es bei ihr «aufgrund derselben Adresse und desselben Namens zu einer Verwechslung gekommen ist. Leider erlaubt es uns das Gesetz nicht, zum Beispiel die AHV-Nummer zu nutzen, um eine Person eindeutig zu identifizieren und solche Falschzuordnungen zu vermeiden.»

Bei der Adresse von Guido Wertli habe die Crif auf die Daten der schweizerischen Post zugegriffen. Gemäss Crif würde die Post im Fall von der Rigistrasse 10 die Hausnummer lediglich mit der Ziffer 10 und ohne die Unterscheidung in «A» und «B» führen.

Aufgrund des «Kassensturz»-Beitrags habe Crif die Post um eine Korrektur gebeten. «Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, welche Herrn Wertli widerfahren sind.»

Unsicher, ob Problem gelöst 

Solange dies so bleibt, kann Wertli nicht sicher sein, ob wieder etwas Ähnliches geschieht: «Ein Abo neu abschliessen ist eigentlich keine Sache. Wenn es aber dort schon auf einmal heisst, nein geht nicht, dann weiss ich nicht, was noch auf mich zukommt.» 
 

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Kassensturz, 4.2.25, 21:10 Uhr

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