Ein Zuschauer schickt «Kassensturz» einen Sodastream Wassersprudler mit beschädigtem Druckknopf. Der Hersteller riet dem Kunden, das ganze Gerät innerhalb der zweijährigen Garantiezeit auszutauschen. Ausserhalb der Garantie könne er mit einer Preisreduktion von 45 Franken in einem Fachhandel ein Neugerät erwerben.
Ein funktionstüchtiges Gerät wegwerfen, nur weil ein kleines Plastikteil kaputt ist? «Kassensturz» macht sich auf den Weg ins Repair Café in Zug. Besucherinnen und Besucher bringen hier ihre kaputten oder beschädigten Geräte. Vor Ort helfen pensionierte Fachleute und Freiwillige. Einer davon ist Rainer Kistler. Er betont: «In einem Produkt steckt viel Energie und Ressourcen. Geräte sollte man deshalb möglichst lange nutzen.»
Reparaturen dank 3D-Druck
Um mehr Geräte reparieren zu können, arbeitet Rainer Kistler seit einiger Zeit auch mit 3D-Druckern. Mit diesen kann er fehlende Ersatzteile selbst produzieren. «Wir haben hier zum Beispiel für einen Koffer, bei dem ein Rädchen kaputt war, ein neues Rädchen nachgedruckt.»
Für einen effizienten Druck werden sogenannte Blueprints, also detaillierte Baupläne, benötigt. Das Glück will es, dass es auch für das Ersatzteil des Wassersprudlers im Internet einen Bauplan gibt. So einfach geht das aber nicht immer. Nach rund zweieinhalb Stunden ist der Druck fertig.
Druckvorlage als Kostenfaktor
In der Schweiz bieten verschiedene Unternehmen 3D-Druck-Lösungen für Privat- und Firmenkunden an. Simon Litwan hat sich mit seiner Firma auf diese Angebote spezialisiert. Da aber die Baupläne zu den einzelnen Teilen im Internet oft nicht zu finden sind, muss er einen Scan der Teile machen: «Das Scannen ist teurer als der Druck selbst», sagt er.
Für Kassensturz schaut er sich eine kaputte Plastikverschalung für eine Nähmaschine an und rechnet mit 140 bis 180 Franken für den Scan. Der Druck würde dann 40 Franken kosten. Die meisten Kosten entstehen also nicht durch das Drucken, sondern durch das Scannen der benötigten Ersatzteile.
Kein Wunder, dass viele sich stattdessen für einen Neukauf entscheiden. «Es wäre schön, wenn Hersteller die Dateien für Ersatzteile veröffentlichen würden. So könnten wir Geräte länger im Einsatz halten und weniger wegwerfen. Das wäre ökologisch und ökonomisch sinnvoller», meint Simon Litwan.
Neue EU-Richtlinie «Recht auf Reparatur»
Weggeworfene, reparierbare Waren belasten die Umwelt: Laut EU-Kommission entsteht dadurch bis zu 35 Millionen Tonnen Abfall jährlich. In der EU gilt seit Juli 2024 das sogenannte «Recht auf Reparatur».
René Repasi von der deutschen SPD, der als EU-Parlamentarier an der Richtlinie mitgearbeitet hat, betont, dass ohne die Mitarbeit der Unternehmen das «Recht auf Reparatur» nur schwierig durchzusetzen ist: «Wenn ein Unternehmen den Zugang zu den Bauplänen verweigert, dann verhindert es effektiv die Reparatur. Dann muss ein Gericht später entscheiden, dass es ein Verhinderungstatbestand ist und dadurch Zugang ergeben werden muss, auf Grundlage dieser Generalklausel.»
Die EU überlässt also den Gerichten die Entscheidung in solchen Fällen. Ob das funktioniert, muss die Praxis zeigen.