Der erste Schritt, um einem Kreditkartenmissbrauch auf die Spur zu kommen, ist eine gründliche Kontrolle der Kreditkartenabrechnung. Stellt man dort verdächtige oder offensichtlich missbräuchliche Transaktionen fest: Karte sperren. Dies lässt sich bei den meisten Anbietern relativ unkompliziert via Computer, Handy oder einer Telefon-Hotline bewerkstelligen.
Verdächtige Beträge beanstanden
Als nächstes die verdächtigen Buchungen beanstanden und Widerspruch einlegen. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Website der Anbieter, der Bank oder des Kreditkarteninstituts. Der Widerspruch muss schriftlich und unterschrieben erfolgen, ein Telefon genügt nicht.
Achtung: Klären Sie ab, welche Deadlines gelten. In der Regel hat man 30 Tage Zeit. Wer diese Frist verpasst, muss unter Umständen am Ende selbst für den Schaden aufkommen.
Hilfreiche Links:
Lastschriftenverfahren stoppen
Wer die Kreditkartenrechnung via Lastschriftenverfahren (LSV) zahlt: Das Verfahren umgehend stoppen. Nicht selten hat man ja seine Kreditkartendaten auf mehreren Internetseiten und in Apps abgelegt. Zum Beispiel, wenn man seine SBB-Billette, Kinotickets oder den Tennisplatz via App bucht und bezahlt.
Damit es keine Probleme mit den betreffenden Anbietern gibt, wenn die Karte gesperrt ist, empfiehlt Ueli Grüter, Konsumentenrechtsexperte an der Hochschule Luzern, sich eine zweite Kreditkarte eines anderen Anbieters zuzulegen: «Weil ich dann unkompliziert in der App eine andere Kreditkarte eintragen kann.»
Er persönlich verzichte auf das LSV, so Grüter, sondern zahle via Rechnung. So habe er die bessere Kontrolle über die Ausgaben. Stelle er eine fehlerhafte Buchung fest, so zahle er diese einfach nicht.
Kein nachlässiger Umgang mit Karten und Pins
Grundsätzlich stehen die Chancen gut, dass die Bank oder das Kreditkartenunternehmen bei Missbrauch für den Schaden aufkommen. Bedingung ist aber, dass der Kunde seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Also Pincodes nicht in der Nähe der Karte aufbewahren oder die Zahlen beim Eintippen des Codes gut verdecken. Zur Sorgfaltspflicht gehört aber auch, dass der Kartenbesitzer die Abrechnung regelmässig kontrolliert und Probleme fristgerecht anmeldet.
Für Streitfälle gibt es den Bankenombudsman. Dieser berät Kreditkarteninhaber zum Beispiel auch, ob es sich in der betreffenden Situation überhaupt lohnt, um einen verlorenen Geldbetrag zu kämpfen.
Betrüger immer bei der Polizei anzeigen
Die Polizei rät: Kreditkartenbetrug immer auch zur Anzeige bringen. «Nur wenn wir Kenntnis von solchen Fällen haben, können wir auch die Täter ermitteln», sagt Rolf Nägeli, Präventions-Chef der Zürcher Stadtpolizei und verantwortlich für das Internetportal «Card Security» gegen den Kreditkartenmissbrauch. Solche Hinweise seien immer auch wertvolle Gradmesser für neue Tricks und Maschen der Betrüger. Treten Sie gehäuft auf, könne man die Bevölkerung rechtzeitig davor warnen, so Nägeli.
Wie mache ich Kreditkartenbetrügern das Leben schwer?
- Für Pin-Codes keine persönlichen Daten brauchen (Geburtsdatum etc.), unpersönliche Passwörter mit Sonderzeichen wählen
- Pins und Passwörter nirgends aufschreiben, sondern sich einprägen
- Sich beim Eintippen der Daten nicht beobachten lassen (Vorsicht zum Beispiel im Ausgang in einer vollen Bar)
- Nie über E-Mail oder Telefon Kreditkartendaten preisgeben
- Kreditkartenbuchungen nur über vertrauenswürdige Internetseiten mit SSL-Verschlüsselung (https://... und Schlösschen-Symbol) - aber aufgepasst: Betrüger könnten auch unter solchen Adressen operieren. Deshalb grundsätzlich die Seiten immer kritisch prüfen und sie immer im Browser direkt öffnen, nie über irgendwelche Links, die man zum Beispiel per E-Mail erhalten hat.