Sind Geschenkgutscheine mit Rabatten kumulierbar? Innert welcher Frist kann man von einem Vertrag zurücktreten, und wann muss ein Arbeitgeber seinen Angestellten etwas ans Halbtaxabo zahlen?
Das sind typische Fragen von Hörerinnen und Hörern, wie sie die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin jede Woche in der Rubrik «Rechtsfrage» im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 beantworten.
Rechtsfragen dürfen nicht zu komplex sein
Von den rund 50 Fragen, die jeden Monat im Postfach der Redaktion eintreffen, schaffen es allerdings nur wenige in die Sendung. Bei der Auswahl sind mehrere Kriterien entscheidend: Ein Thema muss für einen Grossteil der Hörerinnen und Hörer relevant sein und die Antwort soll mit Nutzwert, zum Beispiel mit Tipps ergänzt werden können. Nicht für die Sendung eignen sich rechtlich komplexe oder rein hypothetische Fragen.
«Espresso» bietet keinen Beratungsservice
Ein weiteres, wichtiges Auswahlkriterium: Damit eine Frage «on air» beantwortet werden kann, müssen die betroffenen Hörerinnen und Hörer damit einverstanden sein. Das scheint vielen Fragestellenden nicht bewusst zu sein: Immer wieder finden sich Hinweise in Mails, wonach die Absenderin «lediglich eine Antwort» wünscht, aber ihren Fall nicht am Radio behandelt haben möchte.
In solchen Fällen verweist die Redaktion die Betroffenen an eine Rechtsberatung, zum Beispiel an den «K-Tipp», den «Beobachter» oder an eine auf bestimmte Themen spezialisierte Anlaufstelle. Im Gegensatz zu den Konsumentenmagazinen «K-Tipp» und «Beobachter», die beide einen Beratungsdienst anbieten, können die Rechtsexpertinnen von «Espresso» nur Fragen beantworten, die sich in der Sendung publizistisch verwenden lassen.