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Das zahlt der Arbeitgeber an das ÖV-Abo
Aus Espresso vom 12.09.2024. Bild: Keystone
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Reisespesen Was muss mir der Arbeitgeber an mein Halbtax bezahlen?

Ob Angestellte Anspruch auf einen Zustupf ihres Arbeitgebers an ihr Halbtax- oder Generalabonnement haben, ist nirgendwo geregelt.

Eine Angestellte aus dem Kanton Zug besitzt – wie viele andere auch – ein Halbtaxabonnement. Wenn die Projektleiterin geschäftlich mit dem Zug unterwegs sei, setze sie jeweils die Kosten für das vergünstigte Ticket auf die Spesenabrechnung. «Dank meines Halbtax-Abos hat mein Arbeitgeber im letzten Jahr über 150 Franken gespart». Aus diesem Grund habe sie ihrem Vorgesetzten vorgeschlagen, etwas ans Halbtax beizusteuern. Doch davon will der Arbeitgeber nichts wissen.

«Darf der Arbeitgeber von meinem Halbtax-Abo profitieren?»

Die Angestellte ist über diese Haltung verärgert. «Wenn sich der Arbeitgeber schon nicht an meinen Kosten fürs Halbtax-Abo beteiligt: Darf ich dann künftig den vollen Preis des Tickets auf die Spesenabrechnung setzen?»

Diese Überlegung ist nachvollziehbar. Aber: Laut Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Angestellten nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzen. Hat eine Mitarbeiterin ein Halbtax-Abo, wären das die Kosten des Zugtickets zum reduzierten Tarif.

Was unter dem Strich heisst, dass der Arbeitgeber davon profitiert, wenn sich Angestellte privat ein Halbtax-Abo leisten. Eine ausdrückliche Pflicht, dass sich Betriebe an diesen Kosten beteiligen müssen, wenn sie schon davon profitieren, gibt es ebenso wenig wie Gerichtsurteile.

Rechtslage ist unklar

Allerdings ziehen Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler zum Vergleich die Rechtslage bei der Entschädigung von Privatfahrzeugen heran, wenn sie geschäftlich genutzt werden. Dort schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber neben den Kosten fürs Benzin auch eine Entschädigung für Unterhalt und Abnützung zu leisten hat. Insofern könnten Angestellte argumentieren, dass sich der Arbeitgeber auch am Halbtax- oder Generalabonnement beteiligen soll.

Firmen haben eigene Regelungen

In der Praxis regeln viele Firmen diese Frage in ihren Anstellungsbedingungen. Eine Umfrage bei zehn Unternehmen zeigt, dass vielerorts Angestellte, die regelmässig für das Unternehmen unterwegs sind, in der 1. Klasse reisen dürfen. Der Betrieb übernimmt dann die effektiv anfallenden Kosten.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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In allen angefragten Betrieben bekommen Angestellte eine Kostenbeteiligung an ihr Halbtax- oder Generalabonnement, mancherorts wird ein solches Abonnement ganz von der Arbeitgeberin bezahlt. Zum Beispiel dort, wo die jährlich zu erwartenden Reisekosten doppelt so hoch ausfallen würden wie der Preis für das Halbtaxabonnement.

Besitzerinnen und Besitzer von Halbtages-Abonnements können darüber hinaus in allen angefragten Betrieben die Hälfte der Ticketkosten für die 1. Klasse auf die Spesenabrechnung setzen.

Espresso, 12.9.2024, 8:10 Uhr

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