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Konzert abgesagt: «Muss ich das Hotelzimmer trotzdem bezahlen?»
Aus Espresso vom 18.06.2020. Bild: imago images
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Annullierung Hotelbuchung Konzert abgesagt: «Muss ich das Hotelzimmer trotzdem bezahlen?»

Festivals und viele Konzerte fallen diesen Sommer aus. «Was ist nun mit dem seit langem gebuchten Hotelzimmer?», fragen sich Fans. «Espresso» sagt, welche Kosten bei der Annullierung anfallen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Hotelbuchungen und Zimmerreservationen sind verbindlich. Es gilt der Grundsatz: «Verträge sind zu halten.» Der vereinbarte Preis für das Zimmer ist geschuldet, auch wenn das Zimmer nicht benützt wird.
  • In vielen Hotels und bei Buchungsportalen gelten eigene Annullationsbedingungen: Je früher eine Buchung storniert wird, desto tiefer sind die Annullierungsgebühren. Wer kurzfristig absagt, muss höhere Gebühren oder den ganzen Betrag bezahlen. Es gibt auch Hotels, die ihre Kunden aus Kulanz kostenlos aus dem Vertrag entlassen.
  • Besser fährt, wer Hotelübernachtung und Konzert zusammen bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Nach dem Pauschal-Reisegesetz bedeutet der Ausfall des Konzertes rechtlich gesehen eine wesentliche Vertragsänderung. Solche wesentlichen Änderungen müssen Kunden nicht akzeptieren. Wird das Konzert abgesagt, können sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
  • Wer ein Reiseversicherung hat, kann die Annullierungskosten dort anmelden. Viele Versicherungen haben in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Klauseln, wonach sie im Falle einer Pandemie nicht bezahlen. Ob diese Klauseln zulässig und damit wirksam sind, ist zurzeit rechtlich noch nicht geklärt (Details siehe «Mehr zum Thema»). Kunden sollten ihre Ansprüche dennoch der Versicherung anmelden.

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Espresso, 18.06.2020, 08:13

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