Die Armbanduhr tickte nicht mehr richtig. Kein Problem, dachte sich ihre Besitzerin und brachte die Uhr in ein nahegelegenes Uhrengeschäft. An der Batterie liege es, diagnostizierte der Geschäftsführer. Er werde die passende bestellen.
Als die Kundin ihre Uhr eine Woche später abholen will, steht sie vor verschlossenen Türen. Das Geschäft sei, so steht auf einem Zettel, «wegen gesundheitlicher Gründe» vorübergehend geschlossen. Zwei Wochen später erfährt die Kundin aus der Zeitung vom Konkurs des Uhrengeschäfts.
«Wie komme ich nun zu meiner Uhr?», möchte sie vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Bei einem Konkurs wird der Betrieb versiegelt
Ein Konkurs wird eröffnet, wenn ein Betrieb seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Nach der Konkurseröffnung werden sämtliche Tätigkeiten eingestellt, die Räume versiegelt – weder Geschäftsleitung noch Angestellte haben Zutritt. In den Wochen nach der Konkurseröffnung stellt das Konkursamt ein Inventar aller Vermögenswerte und aller Verpflichtungen zusammen. Zunächst muss geprüft werden, ob genug finanzielle Mittel vorhanden sind, um das Verfahren zu bezahlen.
Ablauf eines Konkursverfahrens
Jede Konkurseröffnung wird im Handelsregister bekannt gemacht. Mit dieser Konkursanzeige werden Schuldner der Firma aufgefordert, noch offene Rechnungen direkt dem Konkursamt zu bezahlen. Gleichzeitig erlässt das Konkursamt einen sogenannten Schuldenaufruf: Wer noch Geld vom Betrieb zugute hat, muss sich melden. Ebenso Personen, die dem Unternehmen Gegenstände zur Reparatur überlassen haben.
Kundeneigentum wird nicht versteigert
Die eingereichten Geldforderungen werden in drei Klassen unterteilt. Von dieser Einteilung hängt ab, wer aus einem allfälligen Erlös wie viel bekommt. Angestelltenlöhne oder Beiträge an Sozialversicherungen sind die sogenannt privilegierten Forderungen der ersten Klasse. Forderungen aus Warenlieferungen, Handwerkerrechnungen oder Forderungen von Kunden kommen am Schluss, in die dritte Klasse.
Online-Versteigerung
Zum Vermögen des Unternehmens und damit zur Konkursmasse, die später an die drei Klassen verteilt wird, gehören aber nur die Aktiven des Unternehmens. Dazu zählen zum Beispiel das Warenlager, Werkzeuge, Bargeld oder Wertpapiere.
Nicht zur Konkursmasse gehören dagegen Gegenstände, die nicht dem Unternehmen gehören: Zum Beispiel die Uhr der «Espresso»-Hörerin, die sie dem Geschäft zur Reparatur überlassen hat. Nach Abschluss des Verfahrens wird sie ihre Uhr zurückbekommen, eine neue Batterie muss sie allerdings anderswo einsetzen lassen.