Ein «Espresso»-Hörer aus Basel wundert sich über den Aufdruck auf einer Verpackung einer Led-Lampe: Die Leuchte halte «mindestens zehn Jahre oder 10'000 Brennstunden», steht dort.
«Was ist damit gemeint?», möchte der Mann nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. «Bekomme ich wirklich mein Geld zurück, wenn die Lampe vorher den Geist aufgibt?»
Man ahnt es: Bei den Angaben auf den Packungen handelt es sich nicht um eine Garantie im rechtlichen Sinne. Leuchten sind Verbrauchsgegenstände, die sich abnützen. Die gewöhnliche Abnützung eines Produktes ist aber kein Mangel und deshalb von der Garantie ausgenommen.
Orientierungswerte sind keine Garantie
Bei den Angaben auf den Verpackungen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Orientierungswerte. Gemäss der in der Schweiz geltenden Energieeffizierungsverordung müssen die Hersteller die statistisch zu erwartende Lebensdauer ihrer LED Lampen in Stunden und Jahren angeben. Aufgrund dieser Werte sollen Kunden Produkte vergleichen können.
Auch wenn diese Angaben keine Garantieversprechen sind: Es lohnt sich, nach dem Kauf einer Led-Leuchte die Quittung aufzubewahren und an die Kulanz des Verkäufers zu appellieren, sollte die Leuchte vor Ablauf der angegebenen Lebensdauer den Geist aufgeben.
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