Ein «Espresso»-Hörer aus Niederbüren im Kanton St. Gallen wundert sich: Beim Auspacken seines neuen Haartrockners entdeckt er einen Garantieschein in der Schachtel. «36 Monate Herstellergarantie» steht dort. Auf der Kaufquittung hingegen steht «24 Monate Garantie». Was nun gelte, möchte der Kunde vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Es gilt: Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf beide Garantieleistungen. Während zwei Jahren auf die Garantie des Verkäufers und während 36 Monaten auf die Garantie des Herstellers.
Tritt ein Mangel auf, kann sich der Kunde zunächst an den Verkäufer halten. Ist ein Defekt über die gewöhnliche Garantie nicht gedeckt oder ist die zweijährige Frist bereits abgelaufen, kann er sich an den Hersteller wenden.
Unterschied zwischen Garantie und Herstellergarantie
Die Garantie des Verkäufers und des Herstellers sind also unterschiedliche Ansprüche. Sie bestehen nebeneinander und schliessen einander nicht aus. Es gibt aber Unterschiede beim Umfang und bei der Handhabung:
- Die Garantie (Gewährleistung) des Verkäufers: Sie ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und dauert zwei Jahre. Der Verkäufer muss seinen Kunden während dieser zwei Jahre Gewähr dafür bieten, dass sein Produkt keine Mängel aufweist. Diese zweijährige Garantiefrist ist zwingend und darf nicht verkürzt werden. Es ist jedoch zulässig, in einem Vertrag eine Garantie ganz auszuschliessen. Treten Mängel während der Garantiezeit auf, so ist der Verkäufer als Vertragspartner in der Pflicht. Er darf einen Kunden deshalb nicht an den Hersteller verweisen, sondern muss seine Garantiepflichten erfüllen.
- Die Garantie des Herstellers (Herstellergarantie): Bei der Herstellergarantie bietet der Hersteller (und nicht der Verkäufer) Gewähr für ein mangelfreies Produkt. Die Herstellergarantie ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Hersteller kann deshalb den Umfang und auch die Dauer seiner Garantie selber bestimmen. Meist bieten Hersteller im Rahmen ihrer Herstellergarantie eine Reparatur oder Ersatzteile im Schadenfall an, etwa während ein bis fünf Jahren. Einzelne Hersteller garantieren darüber hinaus, dass ihr Gerät einwandfrei funktioniert (Garantie Funktionsfähigkeit). Wichtig: Bei manchen Herstellern muss das Gerät für die Herstellergarantie registriert werden.
Service
Garantie und Herstellergarantie: Wohin sich wenden?
Neben der gesetzlichen Garantie haben Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel einen zusätzlichen Anspruch auf die vom Hersteller gewährte Garantie.
Sich an den Hersteller zu wenden, macht aber erst dann Sinn, wenn die Verkäufergarantie abgelaufen ist oder die Herstellergarantie über die Garantieleistungen des Verkäufers hinausgeht. Bei Schadenfällen verlangen die Hersteller in der Regel, dass ein Gerät an eine Servicestelle gebracht oder geschickt wird. Das ist mit Umständen und auch mit Kosten verbunden, vor allem, wenn diese Servicestellen im Ausland sind.
Aus diesem Grund sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten bei einem Garantiefall in den ersten zwei Jahren immer zuerst an die Verkaufsstelle halten.