Herumrennen, Singen und Gekreische von spielenden Kindern gehört zum Alltag und müssen von Nachbarinnen und Nachbarn toleriert werden. Das hat das Bundesgericht so entschieden: Geräusche spielender Kinder gehören, so die Richterinnen und Richter, «untrennbar zur Wohnungsnutzung». Wer sich also von Kindergeschrei gestört fühlt, sollte das Gespräch mit deren Eltern suchen und sie um Rücksicht bitten.
Eltern müssen Rücksicht nehmen
Nicht akzeptieren müssen Nachbarinnen und Nachbarn dagegen, wenn Kinder beim Spielen übermässigen Lärm verursachen, wie zum Beispiel spät am Abend oder in der Nacht. Denn: Eltern von Kindern müssen sich ernsthaft darum bemühen, dass die örtlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
Als Ruhezeiten gelten in den meisten Orten die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr und 12 bis 13 Uhr, sowie Sonn- und Feiertage. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten verboten.