Eine Frau geht mit ihrem Hund spazieren. Der Rüde läuft frei, auf dem Spazierweg, es gibt keinen Leinenzwang. Es kommt ihr ein Paar entgegen, das eine Katze an einer Leine führt. Der Hund rennt auf die Katze los, der Frau gelingt es im Schreck nicht, die Katze aufzuheben. Ihr Mann kann aber den Hund rechtzeitig am Geschirr festhalten. Passiert ist zum Glück nichts. Was aber, wenn der Hund die Katze erwischt und gebissen hätte? Oder wenn die Katze den Hund verletzt hätte?
«Schuld» ist meistens der Hund
In beiden Fällen hätte die Hundehalterin für die Tierarztkosten aufkommen müssen.
Richtet ein Haustier einen Schaden an, muss laut Gesetz seine Halterin für den finanziellen Schaden aufkommen. Sie kann sich allerdings von der Haftung befreien. Aber nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie ihr Tier richtig beaufsichtigt hat
Bei einem frei laufenden Hund wird dieser Beweis nicht gelingen. Beisst ein frei laufender Hund einen angeleinten Artgenossen oder wie im Fall der «Espresso»-Hörerin eine angeleinte Katze, so muss die Halterin des frei laufenden Hundes für den entstandenen Schaden aufkommen. Wehrt sich die angeleinte Katze mit ihren Krallen und verletzt dabei den angreifenden Hund, wird die Hundebesitzerin auch die Verarztung dieser Verletzungen aus der eigenen Tasche berappen müssen.
Versicherungen übernehmen Tierarztkosten
Geraten sich dagegen beispielsweise zwei Hunde in die Wolle, die beide nicht angeleint sind, bleibt jeder Hundehalter auf dem eigenen Schaden sitzen. Verfügt ein Halter über eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese die von einem Tier angerichteten Schäden – und zwar unabhängig davon, ob ihm das Tier gehört oder nicht. In einzelnen Kantonen – zum Beispiel im Kanton Zürich – sind Haftpflichtversicherungen für Hundehalter obligatorisch.