Bei der Stiftung für das Tier im Recht rufen fast täglich verärgerte oder besorgte Katzenbesitzerinnen- und -besitzer an, deren Tiere von Nachbarinnen und Nachbarn gefüttert werden. «Das Thema Fremdfüttern ist bei uns ein Dauerbrenner», schreibt Caroline Mulle, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung, dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
Oftmals hilft ein klärendes Gespräch
«Wir raten den Anfragenden jeweils zuerst ein klärendes Gespräch zu führen», erklärt die Expertin. «Oftmals lassen sich Konflikte auf diese Weise einfach und unkompliziert aus der Welt schaffen. Hat ein solches Gespräch jedoch nicht den erhofften Effekt, empfehlen wir als zweiten Schritt den betreffenden Nachbar mittels Einschreiben auf die Rechtslage hinzuweisen und ihn aufzufordern, die Fütterung künftig zu unterlassen, verbunden mit der Androhung rechtlicher Schritte für den Fall, dass er die Fütterung der Katze nicht einstellt.» Führe auch dieser Schritt nicht zum Erfolg, müssten rechtliche Schritte geprüft werden.
Fremde Katzen füttern ist nicht erlaubt
Die Rechtslage ist eindeutig: Fremde Katzen darf man ohne Einwilligung des Besitzers nicht füttern. Wer es trotzdem tut, könnte sich Schwierigkeiten einhandeln. Dann zum Beispiel, wenn ein Tier wegen verdorbenem Futter krank wird und zum Tierarzt muss. Kann in einem solchen Fall der «Täter» ermittelt werden, muss er die Kosten für den Tierarzt bezahlen und darüber hinaus – wenn das Tier stirbt – mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei rechnen.
Quasi doppelt verboten ist es, eine Katze systematisch zu füttern, damit sie ihren bisherigen Wohnsitz verlässt. Gegen ein solches Anfüttern und Entfremden seiner Katze kann sich ein Besitzer mit einer gerichtlichen Klage und darüber hinaus mit einer Strafanzeige wehren.
Solche rechtlichen Schritte überlegt sich eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Schwyz. Ihr Kater musste kürzlich ins Tierspital, weil er sich am Futter auf dem Sitzplatz einer Nachbarin den Magen verdorben hatte.
Ein Gespräch mit der Nachbarin habe nichts gebracht. Diese wolle weiterhin ihre eigene Katze auf dem Sitzplatz füttern.
Informationen vom Zürcher Tierschutz
Der Gang vor Gericht ist aufwendig
In einem solchen Fall könnte eine gerichtliche Klage tatsächlich Erfolg haben. Allerdings ist der Gang vor Gericht aufwendig und mit Kosten verbunden. Bevor sich die Espresso-Hörerin dazu entscheidet, gibt es noch eine andere Möglichkeit: Sie könnte sich zuerst an den Vermieter der Nachbarin wenden. Manche Verwaltungen erlauben es den Mieterinnen und Mietern nicht, Tiere ausserhalb der Wohnung zu füttern.