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Wohin mit der Schneedecke?
Aus Espresso vom 25.01.2024. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 18 Sekunden.

Schnee auf Gehweg «Darf der Nachbar Schnee vom Balkon schaufeln?»

Der Nachbar schaufelt Schnee vom Balkon. Eine Hörerin möchte wissen, wer haftet, wenn jemand getroffen wird.

Eine «Espresso»-Hörerin aus dem Bündnerland ist entsetzt. Sie wohnt in einer Liegenschaft mit Stockwerkeigentum. Der Nachbar aus dem zehnten Stock schaufelt jeden Winter seinen Schnee vom Balkon auf den Gehweg.

Dieser Gehweg werde rege benutzt von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses, aber auch von alten Leuten und Kindern, da sich unmittelbar daneben ein Alters- und Pflegeheim sowie ein Schulhaus befinde. «Darf unser Nachbar seinen Schnee vom Balkon im zehnten Stock auf den Gehweg schaufeln? Und was ist, wenn jemand getroffen wird?», möchte die Hörerin von «Espresso» wissen.

Wer ist zuständig für Schneeräumung auf Balkon?

Bei Stockwerkeigentümern ist die Gemeinschaft grundsätzlich für die Schneeräumung rund ums Haus zuständig. Vielerorts übernimmt diese Arbeit ein Hauswart, so regelt es meist die Hausordnung oder ein Reglement. Für den Balkon ist jeder selbst verantwortlich.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Es gilt für Stockwerkeigentümer dasselbe wie für Mieterinnen: Sie müssen sich an gewisse Regeln halten, weil sie Teil einer Gemeinschaft sind. Daher müssen sie auf andere Rücksicht nehmen. Erlaubt ist, was die Nachbarn nicht übermässig stört und den Gesamteindruck des Hauses nicht beeinträchtigt.

Schnee kann gefährlich sein

Die Hörerin empört sich zu Recht. Was der Nachbar macht, ist gefährlich. Grosse Schneemassen, die vom zehnten Stockwerk herunter geschaufelt werden, könnten Menschen verletzen.

Um eine weniger gefährliche Alternative zu wählen, könnte man den Schnee vom Balkon auch in der Badewanne auftauen oder in Behältern nach unten tragen. So verhindert man, dass jemand getroffen wird und andere Dinge – wie Pflanzen der Nachbarn – beschädigt werden.

Haftung auf Gehweg

Verletzt sich jemand, weil der Gehweg vereist ist oder weil unerwartet eine Dachlawine herunterstürzt, dann haften grundsätzlich die Eigentümer von Grund und Boden für den Schaden. Im Falle unserer Hörerin wäre das die Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Von Fussgängern wird jedoch erwartet, dass sie sich im Winter bei viel Schnee entsprechend vorsichtig verhalten. Für Eigentümer lohnt sich der Abschluss einer Privat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung.

Schaufelt der Nachbar jedoch Schnee vom Balkon, trifft einen Fussgänger und verletzt ihn dabei, so könnte er wegen Körperverletzung drankommen.

Was tun, bei rücksichtslosem Verhalten des Nachbarn?

Wer rechtlich gegen einen rücksichtslosen Nachbarn vorgehen will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies die Nachbarschaft höchstwahrscheinlich nachhaltig und anhaltend schädigt. Aus diesem Grund sollte grundsätzlich in einem ersten Schritt immer das Gespräch gesucht werden.

Dabei kann im Falle von Stockwerkeigentümern auch die Verwaltung beigezogen werden, um eine Einigung zu erzielen. Bei grossen Zerwürfnissen in der Nachbarschaft kann allenfalls auch ein Mediator oder eine Mediatorin helfen, die Situation zu entspannen.

Espresso, 25.01.24, 8:10 Uhr

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