In einer Überbauung in Basel wird immer wieder eingebrochen. Viele Mieterinnen leben in ständiger Angst. Zu ihrem Schutz lässt die Verwaltung auf der Überbauung zwölf Überwachungskameras installieren. Dagegen wehrt sich ein Mieter. Er klagt sich durch alle Instanzen und bekommt vor Bundesgericht schliesslich recht. Die Verwaltung muss einen Teil der Kameras wieder entfernen. Die unterlegenen Mieterinnen verstehen die Welt nicht mehr.
In diesem Beitrag zeigt die Rechtsexpertin auf, weshalb das Bundesgericht den Persönlichkeitsschutz eines Mieters höher gewichtet hat als die berechtigte Angst vieler Mieterinnen vor Einbrüchen. Und: Welche Instanzen sich vor dem Bundesgericht mit dem Fall befasst haben, wie das Verfahren vor der Mietschlichtungsstelle abläuft und was ein Gang vor Gericht kostet.