Ein Mann aus dem Kanton Bern bildet ein Team mit seiner schwangeren Arbeitskollegin. Beide übernehmen jeweils füreinander die Stellvertretung. Nach der Geburt möchte seine Kollegin im Idealfall 14 Wochen Mutterschaftsurlaub beziehen.
Für den Mann ist klar, dass er auch die Stellvertretung während der Mutterschaftspause übernimmt. Trotzdem fragt er sich, was der Arbeitgeber in dieser Zeit konkret von ihm verlangen kann.
Keine klaren gesetzlichen Vorgaben
Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, die besagen, wie viel zusätzliche Arbeit ein Mitarbeiter übernehmen muss, wenn jemand ausfällt oder – wie in diesem Fall – wenn eine Teamkollegin in die Mutterschaftspause geht.
Ratsam ist es, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, damit klar wird, was erwartet wird während dieser Zeit und damit gemeinsam eine Lösung mit vernünftigen und realistischen Zielsetzungen erarbeitet werden kann.
Organisation der Stellvertretung liegt beim Arbeitgeber
Um die Organisation der Stellvertretung muss sich der Arbeitgeber kümmern. Er hat die Pflicht, eine Teamkollegin, die aufgrund einer Mutterschaftsabwesenheit ausfällt, zu ersetzen.
Dazu müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit sichergestellt werden kann, dass die Arbeit weiterhin erledigt werden kann. Entweder durch einen Teamkollegen, der als Stellvertreter entsprechende Aufgaben übernimmt, oder sonst durch eine Person, die für diese Zeit eingestellt wird.