Die Expertenrunde
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Guten Tag. Was passiert, wenn der Deckungsgrad einer PK unter 100 rutscht (bsp. 95%) und ich meinen Arbeitgeber wechsle. Erhalte ich dann auch nur 95% meines Freizügigkeitsbetrages? Mfg
Tobias Schmid: Bei einem Einzelaustritt darf die Freizügigkeitsleistung nicht gekürzt werden. Bei einem kollektiven Austritt (bei einer sogenannten Teilliquidation) kann die Freizügigkeitsleistung gekürzt werden, aber nur dann.
1. Ich bin am 29.11. 1963 geboren und möchte mit 63 in Pension gehen. Wann genau muss ich dies anmelden u. was ist zu beachten. 2. Wann muss ich die 2. Säule beantragen. Bin bei der Swiss Life .
Karin Hansen: Wenn Sie mit 63 Jahren in Pension gehen möchten, gehen Sie bitte frühzeitig auf Ihre Pensionskasse und Ihren Arbeitgeber zu. Mit Alter 63 handelt es sich um eine sog. vorzeitige Pensionierung, dass heisst, Sie müssten auch Ihrerseits auf diesen Zeitpunkt hin Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie zuerst eine Pensionierungsofferte bei der Pensionskasse anfragen und sofern die zu erwartende Altersrente oder Kapital für Sie stimmt, dass Sie auf den Arbeitgeber zugehen. So kann auch frühzeitig z.B. auch eine Nachfolge gesucht werden.
Was passiert, wenn ich früher sterbe als meine Frau? Bekommt sie meine ganze Rente der Pensionskasse oder nur einen Teil? Wenn ja welchen? Vielen Dank und herzliche Grüsse
Nico Fiore: Bei Ihrem Ableben erhält Ihre Frau eine sogenannte Ehegattenrente. Diese ist nie gleich hoch wie Ihre Altersrente. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von Ihrer Pensionskassenlösung. Ich empfehle Ihnen deshalb auf Ihrem Vorsorgeausweis nachzuschauen oder bei Ihrer Pensionskasse direkt nachzufragen damit Sie eine konkrete Zahl erhalten.
Ich bin 62jährig und muss Säule-3a-Konten auflösen. Lohnt sich ein Einkauf in die PK? Und kann ich mit 65 das Geld beziehen? (Es heisst immer etwas von 5 Jahren warten?)
Emmanuel Ullmann: Ein Einkauf ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn Sie sich einkaufen, dann bleibt das einbezahlte Geld während drei Jahren (taggenau) gesperrt, d.h. Sie können das Geld nicht als Kapital beziehen. Ein Einkauf kann sich jedoch durchaus lohnen, wenn Sie Ihr Altersguthaben als Rente beziehen wollen. Es lohnt sich auf jeden Fall Ihre Gesamtsituation zu analysieren. Ein/e Finanzplaner/in kann dabei wertvolle Inputs geben.
Warum wird soviel Kapital anstatt Rente bezogen. Können wirklich alle die kapital beziehen mit Geldanlagen auch mit 75 oder 80 Jahren damit umgehen. Im erwerbsleben hat man jeden Monat Lohn erhalten warum muss man das ändern im Pensionsalter?
Damian Gliott: Abhängig vom Pensionskassenreglement dürfen alle angehenden Rentnerinnen und Rentner entscheiden, ob sie das Geld in Kapitalform beziehen oder als lebenslängliche Rente. Den jeweiligen Entscheid fällen sie dabei aus den unterschiedlichsten und teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen, sei das aus nachlasstechnischen Gründen, weil es die Gesamtsituation zulässt, weil sie gesundheitlich angeschlagen sind oder auch weil sie das Gefühl haben, das Renteneinkommen besser organisieren zu können als die Pensionskasse. Oft wäre dabei ein Rentenbezug tatsächlich die bessere Lösung.
Ich arbeite seit der Geburt unseres 1. Kindes 2022 Teilzeit im 60% Pensum. Kann man die fehlenden (40%) Pensionskassenbeiträge nachträglich/ freiwillig nachzahlen?
Karin Hansen: Wenn Sie seit der Geburt Ihres Kindes nur noch 60 % arbeiten, verdienen Sie weniger – und damit zahlen Sie weniger in die Pensionskasse ein. Ihre «volle Vorsorgekapazität» (also was Sie mit einem 100%-Pensum an Altersguthaben haben könnten) wird durch Teilzeit nicht automatisch ausgeschöpft. Sie haben aber die Möglichkeit Ihre Vorsorgelücke jetzt oder später zu schliessen mit sogenannten privaten Einkäufen zu verkleinern. Hierzu müssen Sie Ihre eigene finanzielle Situation insbesondere mit dem Kind berücksichtigen. Falls Sie sich es leisten können, machen Sie bereits ab jetzt kleine Einkäufe in die Pensionskasse. Bitte beachten Sie aber auch die Gesundheit der Pensionskasse. Ist die Pensionskasse in Überdeckung? Gewährt die Pensionskasse im Fall eines Todesfalls die Einkäufe an Ihre Partnerin / Ihren Partner zurück?
Ab welchem Alter macht es Sinn (sofern man das Geld hat) in die Pensionskasse einzukaufen? Was ist dabei die schlauste Strategie?
Damian Gliott: Ab welchem Alter ein Einkauf sinnvoll ist, kommt auf die persönliche Situation aber auch auf die jeweilige Pensionskassenlösung an. Oft ist ein Einkauf in den letzten 10 Jahren vor der Pensionierung sinnvoll, weil das steuerbare Einkommen dann oft hoch ist und weil der Bezug der Gelder in absehbarer Zukunft stattfindet. Dadurch können die steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Bezugszeitpunkt eher abgeschätzt werden. Je besser die Pensionskasse finanziell dasteht und je höher die erwartete Verzinsung des PK-Guthabens ist, desto früher kann ein Einkauf sinnvoll sein. Die Einkäufe sollten aus steuerlichen Gründen über mehrere Jahre verteilt werden. Bei einem späteren (teilweisen) Kapitalbezug dürfen in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr getätigt werden.
Guten Tag Gibt es in Zürich eine Stelle, bei der ich eine unabhängige Beratung zum Thema „Pensionskasse“ erhalte. AHV würde ich ab Ende Juli 25 erhalten. Ich arbeite aber noch bis April 26, da meine Pensionskasse erst mit 65 ausbezahlt wird, sowohl für Männer wie auch für Frauen. Ich überlege mir, einen Gesamt- oder Teilbezug zu machen.
Nico Fiore: Sie können sich jederzeit an Ihre Pensionskasse wenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Verein BVG Auskünfte sich kostenlos beraten zu lassen: https://www.bvgauskuenfte.ch/
Meine Pensionskasse hat den RentnerInnen seit 25 Jahren keinen Teuerungsausgleich gewährt. Die gute Performance über all die Jahre wurde nicht genutzt, um die Wertschwankungsreserve auf mindestens 115% zu äufnen. Sie liegt bei etwa 109%. Stattdessen wurden den Aktiven hohe Verzinsungen gewährt, letztes Jahr zB 6%. Ist das rechtlich alles zulässig? Kann man als Rentner dagegen nichts unternehmen? Beste Grüsse
Emmanuel Ullmann: Das Gesetz sieht vor, dass die Altersrenten entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskassen der Preisentwicklung angepasst werden. Wenn die Wertschwankungsreserven dazu nicht genügend hoch sind, muss eine Pensionskasse keinen Teuerungsausgleich gewähren. Viele Pensionskassen verzinsen das Altersguthaben der Aktiven nach einer Verzinsungsrichtlinie. Es kann durchaus sein, dass diese für Aktive grosszügig ausgestaltet ist, wenn z.B. im Gegenzug in den letzten Jahren das Vorsorgekapital der Rentnerinnen und Rentner aufgestockt wurde. Ohne die Details Ihrer Kasse zu kennen, ist es eindeutige Aussage schwierig. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Pensionskasse direkt nach, was der Grund für diese aus Ihrer Sicht einseitige Privilegierung der Aktiven war.
Guten Tag Kann eine Pensionskasse Konkurs gehen? Wenn ja, was ist mit meinem Pensionskassenvermögen?
Nico Fiore: Eine Pensionskasse ist gesetzlich dazu verpflichtet Reserven zu bilden. Sollte Sie dennoch in eine finanzielle Schieflage geraten, muss sie Sanierungsmassnahmen ergreifen. Wenn das alles nichts nützt, könnte eine Pensionskasse tatsächlich «konkurs» gehen. In einem solchen Fall gibt es aber auch noch den sogenannten Sicherheitsfonds BVG. Dieser übernimmt bis zu einer gewissen Summe die Leistungen einer nicht mehr zahlungsfähigen Pensionskasse. Es handelt sich also um ein sehr sicheres System.
Ich bin Jahrgang 1964 und möchte früher in Pension gehen. In welchem Alter ist der Geldverlust am kleinsten? Meine PK verzinst Guthaben aktuell mit 6,5 Prozent. Gibt es eine Spezialregelung, da ich zu den Übergangsjahrgängen der AHV Reform gehöre?
Tobias Schmid: Bei einer vorzeitigen Pensionierung sind zwei Effekte zu beachten. Beispiel: Pensionierung zwei Jahre vor dem reglementarischen Rücktrittsalter, Annahme 64. Zum einen spart man 2 Jahre weniger lang (fehlende AG- und AN-Sparbeiträge, fehlender Zins und Zinseszins) und zum andern bezieht man die Altersrente zwei Jahre länger (tieferer Umwandlungssatz, denn da ist die statistische Laufzeit der Rente drin enthalten). Das führt zu einer tieferen PK-Altersrente von ca. 14% (7% pro Jahr). Die Kürzung ist ungefähr linear, also bei drei Jahren vorzeitiger Pensionierung ist die PK-Altersrente dann rund 21% tiefer. Bei der AHV wird für die Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1963 das AHV-Referenzalter stufenweise erhöht. Zudem erhalten Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 AHV-Rentenzuschläge. Bezüglich AHV verweise ich auf die Merkblätter der AHV, darin ist alles mit Beispielen erklärt. Wichtig zu verstehen ist, dass die AHV-Übergangsbestimmungen für die AHV gelten, nicht aber für die Pensionskasse
Was kann man machen wenn die Pensionskasse das Pensionsgeld zur Bankkonto nicht überweist
Karin Hansen: Auf Ihr Bankkonto darf die Pensionskasse nur in folgenden Fällen überwiesen: a) Wenn Sie sich pensionieren lassen b) Wenn Sie sich Selbständig machen oder c) wenn Sie die Schweiz oder den EU/EWR Raum verlassen sollten Falls Sie meinten das Bankkonto einer neuen Pensionskasse, so empfehle ich Ihnen der Pensionskasse ein E-Mail zu schreiben und sollte sie nicht darauf eingehen, so bitten Sie Ihre neue Pensionskasse Sie dabei zu unterstützen.
Guten Tag Ich werde im August pensioniert. Macht es Sinn, sich in diesen turbulenten Zeiten möglichst viel Eigenkapital auszahlen zu lassen? Wenn ja, was wäre danach eine sichere Anlagestrategie?
Nico Fiore: Die aktuellen Turbulenzen an der Börse spielen m. E. eine untergeordnete Rolle. Die Frage, ob man Kapital oder Rente beziehen sollte, ist sehr individuell. Generell ist eine Entscheidung in Richtung Rente mit einem Sicherheitsgedanken zu verknüpfen (man muss sich nicht um die Geldanlage kümmern, trägt das sogenannte Langlebigkeitsrisiko nicht selbst etc.). Mit einem Kapitalbezug erhält man mehr Flexibilität. Eine Mischform ist oftmals ebenfalls möglich. Eine Beratung für eine Anlagestrategie ist aufgrund dieser Angaben leider nicht möglich. Es gibt allerdings eine Vielzahl an Beratern, die Ihnen bei dieser Frage helfen können.
Was muss ich bei Einkäufen in die Pensionskasse beachten?
Karin Hansen: Folgendes müssen Sie beachten: Nach einem Einkauf gilt eine 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge (z. B. bei Pensionierung oder Wohneigentumsförderung). Wird innerhalb dieser 3 Jahre Kapital bezogen, kann der Steuerabzug rückgängig gemacht werden. Also: Nur einkaufen, wenn du nicht planst, in den nächsten 3 Jahren Kapital zu beziehen. Unterschiede je nach Pensionskasse: Reglemente und Leistungen sind nicht überall gleich. Bitte prüfen Sie auch die Gesundheit Ihrer Pensionskasse. Hat sie einen Deckungsgrad über 100%? Gewährt sie im Todesfall die Einkäufe an Ihre Hinterbliebene zurück?
Kann sich die Pensionskasse weigern, dass ich mein PK-Guthaben teilweise ausbezahlen und teilweise als Rente beziehen möchte? Man könne nur entweder alles beziehen oder Rente. Wenn nein, kann ich dann auch bestimmen wieviel % ich auszahlen lassen kann? 70/30 oder 50/50
Emmanuel Ullmann: Die Kapitalbezugsquote ist von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich und ist im Vorsorgereglement der Pensionskasse geregelt. Das Gesetz sieht lediglich eine mögliche Kapitalabfindung in Höhe eines Viertels des BVG-Altersguthabens vor. Heute gibt es jedoch immer mehr Pensionskasse, die auch einen vollständigen Kapitalbezug erlauben. In solchen Fällen wäre eine 70/30 oder 50/50 Regelung wahrscheinlich möglich. Die genaue Regelung Ihrer Pensionskasse finden Sie im Vorsorgereglement.
Die Pensionskassen verdienen Geld an den Versicherten. Je nach Kasse werden unterschiedliche Risikoabdeckungskosten usw. berechnet. Frage warum müssen diese Kosten nicht transparent einfach verständlich offen kommuniziert werden. Z. B. Von 100 CHF werden 20 CHF für die Kosten der Versicherung berechnet. 80 CHF werden versichert und davon nur 7% im obligatorischen Teil, und nur dieser Teil wird mit dem obligatorischen Umwandlungssatz berechnet.
Tobias Schmid: Die Risikokosten werden nur für die Finanzierung von Todesfall- und Invaliditätsleistungen erhoben. Diese Leistungen werden kollektiv finanziert – es bezahlen alle Versicherten in einen grossen Topf, woraus diese Leistungen bezahlt werden. Im Obligatorium gibt es keine Vorgabe, wie hoch der Risikobeitrag sein soll, da dieser von jeder Kasse individuell festgelegt wird (auf Empfehlung des unabhängigen Experten). Die Höhe hängt einerseits von der Höhe der Risikoleistungen ab und andererseits von der Altersstruktur und der Branche, in dem der Arbeitgeber tätig ist. Der Sparprozess ist ausschliesslich dazu da, die Altersleistungen zu finanzieren. Hier gibt es im Obligatorium gesetzliche Vorgaben zum versicherten Lohn, der Höhe der Sparbeiträge und des Umwandlungssatzes. Diese sind aber konsolidiert zu betrachten. Bei der Pensionierung macht die PK einen Vergleich: einerseits die Altersrente gemäss Reglement und andererseits die Altersrente nach Gesetz. Die höhere der beiden wird dann ausbezahlt. Die Pensionskassen sind Stiftungen, weshalb sie kein Interesse daran haben, Gewinn zu erzielen. Ziel ist es, die Mittel dem Zweck zuzuführen – im Idealfall resultiert sowohl für die Summe aller Aktiven und Rentner einerseits als auch für die PK andererseits je eine schwarze Null. Versicherungsgesellschaften und Dienstleister in der zweiten Säule sind Aktiengesellschaft, die selbstverständlich am Langlebigkeitsgeschäft verdienen wollen
Was zeichnet eine besonders gute Pensionskasse aus? und wie finde ich das am besten heraus bei einem Vorstellungsgespräch?
Damian Gliott: Eine gesunde Pensionskasse weist einen hohen Deckungsgrad auf. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, wie hoch die technische Verzinsung ist, wie das Verhältnis von aktiv Versicherten zu Rentnern ist, wie hoch die Verzinsung ist, welche Leistungen im Risikofall versichert sind und wie hoch die Kosten sind. In einem Vorstellungsgespräch darf die jeweilige Pensionskassenlösung ohne weiteres angesprochen und nach dem Reglement gefragt werden.
Was muss ich tun, damit mein Konkubinatspartner/partnerin bei meinem Ableben eine Rente oder ein Todesfallkapital von meiner Pensionskasse bekommt?
Damian Gliott: Kontaktieren Sie dazu direkt Ihre Pensionskasse und fragen Sie nach dem jeweiligen Vorgehen. Am besten lassen Sie danach den Eintrag des Partners bestätigen.
Wieso gibt es nicht eine Einheitskasse im BVG, oder zumindest kantonale Kassen, wie das bei der AHV der Fall ist?
Emmanuel Ullmann: Jede Pensionskasse hat unterschiedliche Beiträge und Leistungen. Für die Arbeitgeber ist das ein wesentliches Argument im «Gesamt-Package» des Arbeitgebers. Dadurch kann man sich von anderen Arbeitgeber differenzieren. Bei einer Einheitskasse wäre dies weniger der Fall. Kantonale Kassen gibt es – das sind die Kassen der Kantonsangestellte und weitere öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, die sich dort anschliessen.
Soll ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen? Und wenn: Lieber alles aufs Mal oder über die Jahre verteilt?
Karin Hansen: Ein Einkauf lohnt sich typischerweise, wenn: Steuerliche Entlastung attraktiv ist
– insbesondere bei hohem Einkommen und hohem Steuersatz macht es durchaus Sinn, die Einkäufe über die Jahre aufzuteilen, umso die Steuerprogression zu reduzieren. Vorsorgelücken bestehen
– z. B. nach einem Stellenwechsel, Auslandaufenthalt, einer Scheidung oder bei Teilzeitarbeit Kein Kapitalbezug in den nächsten drei Jahren geplant ist
– etwa für Wohneigentum oder bei Pensionierung, da sonst die Steuerersparnis verloren geht Die Pensionskasse solide und attraktiv ist – mit guter Verzinsung, hohem Umwandlungssatz und stabilen Leistungen bei Tod und Invalidität Bei hohem Einkommen und bevorstehender Pensionierung:
→ Einmaliger Einkauf kann sinnvoll sein – sofortige Steuerersparnis und Rentenerhöhung. Wenn Sie noch einige Jahre vom Ruhestand entfernt sind:
→ Gestaffelter Einkauf über mehrere Jahre bietet in der Regel den besseren steuerlichen Gesamteffekt bei grösserer Flexibilität.
Wie kann ich überprüfen, ob ich noch irgendwo PK-Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen habe?
Emmanuel Ullmann: Sie können schriftlich eine Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule stellen: https://sfbvg.ch/aufgaben/suche-nach-guthaben
Guten Tag Ich habe am 1.4.2025 zwei neue Stellen zu je 50 Stellen-Prozenten begonnen. Aktuell sind meine Pensionskassen Beiträge bei der Pensionskasse meines ehemaligen Arbeitgebers gelagert. Ist es nun möglich, diese Pensionskassen Beiträge auf zwei Pensionskassen zu splitten? Konkret wären dies die BVK und die Prosperia. Oder lohnt sich die Einlage bei der „besser“ verzinsenden PK? Besten Dank und freundliche Grüsse
Tobias Schmid: Ich würde versuchen möglichst die ganze Freizügigkeitsleistung in jene Pensionskasse zu übertragen, die einen höheren Deckungsgrad hat und besser verzinst. Falls diese Pensionskasse nicht die gesamte FZL annimmt, kann der restliche Teil immer noch an die andere Pensionskasse weitertransferiert werden. Ich würde aber unbedingt mit der bevorzugten Pensionskasse vorgängig das Gespräch suchen
Guten Tag Wegen dem Börsencrash infolge US-Zölle: Wie fest schrumpfen die einbezahlten Pensionskassengelder? Erholt sich das wieder? Soll man in die PK noch einkaufen (Lücke von Fr. 80000, 43 jährig,weiblich, 60% Stelle). Besten Dank und viele Grüsse
Emmanuel Ullmann: Jede Pensionskasse muss Reserven aufbauen, sog. Wertschwankungsreserven. Diese sind dafür da, genau solche Börsenrückgänge zu «verkraften». Pensionskassengelder schrumpfen dadurch nicht – bei einer sog. Unterdeckung kann es höchstens dazu kommen, dass die Versicherten Sanierungsbeiträge bezahlen müssen. Im Durchschnitt sind die Pensionskassen jedoch noch weit weg von einer Unterdeckung. Der durchschnittliche Deckungsgrad beträgt aktuell rund 113% (Unterdeckung gibt es, wenn der Deckungsgrad unter 100% sinkt). Ein Einkauf kann sinnvoll sein, um das Altersguthaben und damit die Rente im Pensionierungsalter zu erhöhen. Aus Steuergründen lohnt es sich, die Einkäufe über mehrere Jahre hinweg aufzuteilen.
Mit welchen Argumenten würden Sie ihre Geschäftspartner und Angestellten von einem Wechsel von einer Vollversicherung in eine Teilautonome Sammelstiftung überzeugen. Insbesondere in Anbetracht der aktuell sehr unsicheren Situation an den Börsen.
Nico Fiore: Auch Pensionskassen-Lösungen, welche keine Vollversicherungen sind, müssen vom Gesetz her Reserven bilden. Sie sind somit nicht automatisch unsicher. Weiter sind Vollversicherungen teurer und verzinsen weniger als unabhängige Pensionskassen. Günstigere Kosten und höhere Zinsen können über den Zeitraum eines Erwerbsleben einen enormen Unterschied ausmachen.
Wenn ich mich mit 65 für eine Rente entscheide – und dann sterbe ich mit 67: Ist dann das «restliche» Alterskapital einfach weg? Fällt das dann einfach der PK zu oder bekommen meine Hinterbliebenen noch etwas?
Damian Gliott: Wenn Sie verheiratet sind, erhält der überlebende Partner eine Witwenrente von mindestens 60% der Altersrente. Im Konkubinat ist das meist auch der Fall. Nachkommen gehen hingegen oft leer aus. Entscheidend ist jeweils das Pensionskassenreglement.
Ab wann muss ich damit rechnen, dass die Auszahlung der 2. Säule / 3. Säule wie normales Einkommen besteuert wird? Viele Bald-Pensionäre hatten mit einer niedrigeren Steuer für Auszahlung von Pensionsgeldern für lange Zeit in ihre Altersvorsorge eingerechnet. Somit wäre zu eine schnelle Anpassung eine Regeländerung während des Spiels. Gibt es daher analog zur Erhöhung des Pensionsalters für Frauen eine schrittweise Anpassung der neuen Regelung?
Tobias Schmid: Derzeit wird dies im Bundesrat andiskutiert (teil des Entlastungspakets 2025). Am Ende wird das Parlament entscheiden. Im Falle eines Referendum würde das Volk darüber abstimmen. Es ist noch vieles unklar. Die Einzahlungen würden weiterhin einen Steuervorteil bieten, die Auszahlung dann nicht mehr. Von einer Übergangsbestimmung habe ich noch nichts gehört, aber die Vorlage ist noch völlig unausgereift und es bestehen viele Unklarheiten. Ich empfehle den politischen Prozess im Moment einfach weiter zu beobachten
Es heisst immer «obligatorischer Teil» und «überobligatorischer Teil». Was ist das?
Karin Hansen: In der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) wird zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil unterschieden. Diese Begriffe beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsicherung einerseits – und auf zusätzliche, freiwillige Leistungen andererseits. Der obligatorische Teil ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Er schreibt vor, dass Arbeitnehmende mit einem Jahreseinkommen ab einem bestimmten Schwellenwert (Stand 2025: CHF 22'050) durch den Arbeitgeber in eine Pensionskasse aufgenommen werden müssen. Versichert wird allerdings nur der Teil des Einkommens, der über der sogenannten Koordinationsabzug liegt (CHF 26'460 im Jahr 2025). Das heisst: Vom Jahreseinkommen wird dieser Abzug gemacht, und nur der Rest – der sogenannte koordinierte Lohn – ist im Rahmen des BVG obligatorisch versichert. Versichert ist maximal ein Jahreslohn von CHF 90'720 – also genau bis zur oberen Grenze des BVG-Obligatoriums. Alle Leistungen, die über diese gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge hinausgehen, werden als überobligatorisch bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise die Versicherung von Lohnanteilen über CHF 90’720, höhere Sparbeiträge, bessere Leistungen bei Invalidität oder Tod, oder auch Wahlmöglichkeiten wie Kapitalbezug und zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten. Der überobligatorische Teil ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird vom Arbeitgeber freiwillig angeboten. Je nach Pensionskasse und Unternehmen kann der überobligatorische Teil einen erheblichen Anteil an der gesamten Altersvorsorge ausmachen. Zusammengefasst: Der obligatorische Teil ist die vom Gesetz vorgegebene Minimalvorsorge für alle Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Einkommen – er stellt die Grundabsicherung sicher. Der überobligatorische Teil geht darüber hinaus und bietet individuell bessere oder zusätzliche Leistungen, abhängig vom Arbeitgeber und dem jeweiligen Pensionskassenmodell.
Wieso gibt es keine Pensionskassenlösungen, die unterschiedliche Anlagestrategien innerhalb eines Unternehmens zulassen, so dass die Mitarbeiter die Wahl zwischen unterschiedlichen Anlagevarianten hätten?
Karin Hansen: Doch die gibt es, aber nicht im gesetzlichen BVG-Minimumbereich, sondern für Versicherte die mehr als CHF 136'080. Hierbei handelt es sich um sogenannte 1e-Kaderstiftungen. Prüfen Sie z.B. Anbieter wie eine Finpension, GEMINI oder die Lösungen von PensExpert.
Guten Abend Ich arbeite Teilzeit in einem Unternehmen und liege mit meinem Gehalt leider unter dem Mindestgehalt, weshalb mein Arbeitgeber keine PK- Beiträge für mich bezahlt. Könnte der Arbeitgeber auch auf freiwilliger Basis einen Beitrag bei der PK einzahlen? Falls Nein, sehen Sie irgendwelche anderen Möglichkeiten, wie ich am besten vorsorgen kann? Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Emmanuel Ullmann: Ob der Arbeitgeber einen freiwilligen Betrag bezahlen kann, ist vom Vorsorgereglement der Pensionskasse abhängig. Falls dies nicht geht oder ergänzend dazu können Sie in die Säule 3a einzahlen. Dort sind Einzahlungen von gegenwärtig 7'258.- pro Jahr möglich.
Guten Abend Meine Frau und ich möchten nächstes Jahr mit 60 in Pension. Wir sind körperlich fit und kennen unser Budget sehr genau. AHV wurde immer einbezahlt. PK Altersguthaben mit 60 zusammen beträgt 1 Mio. wovon wir 260'000 Franken sebst einbezahlt haben. Die PK wurde nicht für Immobilien genutzt. Die ersten 5 Jahre bis zur AHV bestreiten wir aus Erspartem. Danach rechnen wir mit Ausgaben von CHF 100'000 pro Jahr. Grösste Herausforderung ist der Entscheid Rente oder Kapital. Wozu raten Die uns? Besten dank
Tobias Schmid: Es gibt zu dieser Frage einen Grundsatz: Die normalen Lebenskosten möglichst mit dem Renteneinkommen aus der AHV und der PK abdecken. Deshalb immer zuerst ein Budget aufstellen. Bei einem Kapitalbezug muss man sich bewusst sein, dass man das Anlagerisiko von der PK zu sich transferiert – ein falscher Entscheid in Sachen Kapitalanlagen kann zu prekären finanziellen Folgen führen. Es gibt viele weitere Pro und Kontras, die ein unabhängiger Finanzberater detailliert und anhand der konkreten Situation (Gesundheit, Alter der Kinder, Wohnsituation, Bedürfnisse) gut aufzeigen kann
Ich habe die Sache mehrmals durchgerechnet: Eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse ist unsicher, weil a) die Lebenserwartung nicht berechenbar ist und b) der Ertrag aus dem Anlegen des Kapitals auch nciht berechenbar ist, weil man nicht weiss wie sich die Zinsen oder die Börse – siehe aktuell Trump – entwickeln. Unter dem Strich lohnt es sich bei normaler Lebenserwartung nicht oder kaum, Kapital aus der PK zu beziehen. Wie sehen Sie das?
Damian Gliott: Wie so oft, kommt es auf die persönliche Situation an. Gerade Ihr Argument der Unsicherheit betreffend Lebenserwartung ist ein wichtiger Entscheidungsgrund. Wenn Sie unsicher sind und Sie sich nicht um die Einkommenssicherstellung im Alter kümmern möchten, spricht das eher für einen Rentenbezug.
Wenn ich meiner Familie etwas vererben möchte, bei meinem Ableben: Kann ich das bei einem Rentenbezug oder muss ich dann das Kapital beziehen?
Nico Fiore: Beim Rentenbezug gibt es beim Ableben eine Ehegattenrente für den überlebenden Ehepartner/in. Es gibt dabei meistens kein Kapital, welches vererbt werden könnte. Beim Kapitalbezug hingegen fällt das gesamte bezogene Geld beim Ableben in den Nachlass.
Wieso kann ich die Pensionskasse nicht selber wählen?
Karin Hansen: Eine sehr berechtigte Frage – insbesondere wenn man bedenkt, dass man seine Bank, Krankenkasse oder die Säule 3a selbst auswählen kann. Der Grund dafür liegt im kollektiven Charakter der 2. Säule sowie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Vorsorge. Hauptgründe: -Das Pensionskassensystem ist arbeitgebergebunden. Die berufliche Vorsorge (BVG) basiert auf dem Solidaritätsprinzip / -Alle Versicherten innerhalb eines Vorsorgewerks tragen gewisse Risiken gemeinsam (z. B. Tod, Invalidität). Eine individuelle Wahl der Pensionskasse würde dieses Prinzip untergraben – es gäbe dann ein Risiko, dass sich z. B. nur junge oder gesunde Personen in «attraktive» Kassen einkaufen, während andere in den teureren Systemen verbleiben. Solche Effekte wären systemgefährdend – sie würden die Risikoverteilung verzerren und könnten zu einer Zweiklassenvorsorge führen.
Guten Tag Ich habe Lücken in meiner Pensionskasse, da ich einige Jahre lang Teilzeit und zwei Jahre nicht gearbeitet habe. In der AHV konnte ich alles nachzahlen, aber in der Pensionskasse ist dies nicht möglich. Wenn ich separat einzahle, dann ist der Zins schlecht, und der Umwandlungssatz nicht bekannt für in zwanzig Jahren. Was raten sie mir, 3a Konto (nur da ist der Zins auch tief), oder einen Einkauf 2-3 Jahre vor der Pensionierung, wenn die Konditionen bekannt sind (evtl. wechsle ich ja noch den Arbeitgeber) Ich habe Jg 78 und also noch einige Jahre vor mir... Vielen Dank.
Emmanuel Ullmann: Für mich ist nicht ganz klar, weshalb Sie in Ihrer Pensionskasse keinen Einkauf machen können. Haben Sie einen tieferen versicherten Lohn heute im Vergleich zu früher oder hat die Pensionskasse einen schlechteren Leistungsplan? Wenn gemäss dem Vorsorgeausweis tatsächlich kein Einkauf möglich ist, dann gibt es ggf. folgende Möglichkeiten: 1. Viele Pensionskassen sehen in ihren Reglementen vor, dass man als Arbeitnehmer/in zusätzliche Beiträge einzahlen kann. Diese werden i.d.R. monatlich abgezogen. Sie können bei Ihrer Pensionskasse nachfragen, ob dies auch vorgesehen ist.
2. Da Sie Jahrgang 78 haben und Ihr Anlagehorizont damit noch rund 20 Jahren beträgt, könnte es sich lohnen, auf dem Säule 3a Konto ein Teil des angesparten Guthabens in Wertschriften anzulegen. Sie können pro Jahr zudem bis zu 7'258.- in die Säule 3a einzahlen. 3. Privates Sparen für die Pensionierung ist auf jeden Fall auch empfehlenswert 4. Tatsächlich kann man auch – wie Sie es vorschlagen – erst kurz vor der Pensionierung einen Einkauf tätigen. Dann sollte in der Tat der Umwandlungssatz, welcher für Ihre Rente angewendet wird, bereits bekannt sein. Aber Achtung: möchten Sie bei der Pensionierung auf ein Teil Ihres Guthabens als Kapital beziehen, dann müssen Sie die 3-Jahres-Sperrfrist beachten. Jeder Einkauf ist für drei Jahre gesperrt und darf während dieser Zeitperiode nicht als Kapital bezogen werden.
Was lohnt sich mehr: Ein Einkauf in die PK oder eine Einzahlung in die 3.-Säule?
Tobias Schmid: Bisher war es in der Säule 3a nur möglich, immer den Betrag des aktuellen Kalenderjahres einzuzahlen, nicht aber vergangene Jahre «nachzufinanzieren». Ab 2026 ist das dann möglich, aber nur für neu entstehende «Beitragslücken». Somit habe ich bisher immer empfohlen zuerst 3a abzudecken und erst dann in die PK, obschon die PK im Normalfall besser verzinsen als 3a-Konti. Falls das 3a-Guthaben dereinst für Wohneigentum eingesetzt werden soll, wird dann keine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt – im Gegensatz zu einem Vorbezug aus der PK. Zudem ist ein späterer Transfer von 3a zur PK möglich, nicht aber umgekehrt
Guten Abend, wenn man zwei Anstellungen mit unterschiedlichen Stellenbeschrieben für denselben Arbeitgeber hat, man mit beiden Anstellungen die Eintrittsschwelle nicht erreicht, zusammen aber schon – ist der Lohn dann BVG versicherungspflichtig? Danke
Nico Fiore: Ich empfehle Ihnen Ihre Sachlage gegenüber der zuständigen Pensionskasse zu schildern. Es sind zwar zwei Jobs aber nur ein Arbeitgeber und somit sollte es auch nur eine Pensionskassenlösung geben. Diese wird wissen, ob Sie gemäss Vorsorgereglement zu versichern sind.
Welche Auswirkungen wird die US-Zollpolitik auf unser überobligatorisches Guthaben in der zweiten Säule haben? Wie hoch kann der Verlust sein? (worst-case szenario)
Damian Gliott: Pensionskassen investieren das Vermögen in verschiedene Anlagekategorien. Je nach Anlagestrategie sind sie stärker oder weniger stark von der Börsenentwicklung betroffen. Kurzfristige Börsenkorrekturen haben jedoch keinen Einfluss auf die späteren Leistungen, weil das Vermögen sehr langfristig und breit diversifiziert angelegt wird.
Wieviel Deckungsgrad braucht es, damit man von einer «gesunden» Kasse sprechen kann, die nicht gleich wieder beim ersten Anzeichen eines «Finanzgewitters» in Unterdeckung gerät?
Nico Fiore: Der Deckungsgrad alleine ist kein verlässlicher Parameter für die Beurteilung einer Pensionskasse. Andere Faktoren wie beispielsweise die Anzahl Rentner, der Altersdurchschnitt der noch arbeitenden Versicherten, die Anlagestrategie usw. sind ebenfalls wichtige Faktoren für die Beurteilung einer Pensionskasse. Die allermeisten Pensionskassen sind allerdings gesund. Sie haben über die letzten Jahre mehrere Finanzkrisen überstanden.
Meine Frau geht in 2 Jahren in Rente. Ist es korrekt, dass sie, sollte sie noch Lücken in der 2. Säule schliessen (sie könnte noch ca. 100.000 Franken einzahlen), bei Bezug der Pensionskassengelder den gesamten gesparten Steuerbetrag zurück zahlen müsste (wir wohnen im Kanton Basel-Stadt)? Würde diese Rückzahlung wegfallen, wenn sie ihr Pensionskassengeld als Rente beziehen würde?
Nico Fiore: Die genaue steuerliche Behandlung sollten Sie unbedingt mit der zuständigen Steuerbehörde abklären. Was ich aber bestätigen kann, ist, dass bei einem vollständigen Rentenbezug keine Rückzahlungspflichten entstehen.
guten tag ich hatte in meiner laufbahn ca 15 verschiedene arbeitgeber*innen und dadurch auch ca 7 verschiedene pensionskassen. ein grosser teil war teilzeit oder im stundenlohn und wahrscheinlich nicht an der pensionskasse angeschlossen. ich habe mich leider nie darum gekümmert, bei einem arbeitgeberwechsel dies zu melden. zum glück gibts ja das auffang freizügigkeitskonto. jetzt habe ich zwei fragen: wie viel geld verlor ich pro pensionskassenwechsel und kann es sein, dass ich wenn ich zum teil nicht an der pensionskasse angeschlossen war dies noch nachbezahlen muss?
Karin Hansen: Es ist erfreulich, dass Sie diese Gelegenheit nutzen, um sich intensiv mit Ihrer Vorsorgeplanung auseinanderzusetzen. Als ersten Schritt empfehle ich Ihnen, zu prüfen, ob sämtliche Ihrer angesparten Vorsorgegelder an einem zentralen Ort zusammengeführt sind. Hierfür können Sie eine kostenlose Anfrage beim Sicherheitsfonds BVG stellen: https://sfbvg.ch/aufgaben/suche-nach-guthaben Die genaue Höhe des Verlusts, den Sie durch Teilzeitanstellungen erlitten haben, lässt sich ohne detaillierte Daten schwer beziffern. Wesentlich relevanter ist jedoch, dass Sie nun Ihre aktuelle Vorsorgelücke in der bestehenden Pensionskasse ermitteln. Ich empfehle Ihnen, diese Lücke schrittweise zu schliessen, sofern Sie nicht unmittelbar vor der Pensionierung stehen und gegebenenfalls das Alterskapital beziehen möchten.
Guten Abend Meine farge zur PK Ich möchte Wohneigentum erwerben und habe ein vermögen auf der PK von 43000CHF. Ist es besser es zu verpfänden oder kann ich es als eigenmittel verwenden ohne verpfändung? Ich bin M 33j aus Bern Besten dank für Ihre Aiskunft
Emmanuel Ullmann: Wenn Sie sonst genügend Eigenmittel ausserhalb der Pensionskasse haben, um das Wohneigentum zu kaufen, kann eine Verpfändung sinnvoll sein, da Ihr Altersguthaben weiter in der Pensionskasse bleibt und verzinst wird. Durch diese Verpfändung hat das Finanzinstitut eine zusätzliche Sicherheit und kann ggf. mehr Fremdkapital zur Verfügung stellen. Viele Personen haben jedoch zu wenig Eigenmittel und sind deshalb finanziell gezwungen, das Altersguthaben zu beziehen. In Ihrem Fall kämen max. die 43'000.- zur Auszahlung. Achtung: auf diesem Guthaben werden Steuer fällig, die Sie mit anderen finanziellen Mitteln begleichen müssen. Für die Steuerzahlung können Sie keinen Vorbezug tätigen.
Guten Abend Welche freiwillige Anhäufung für das Alterskapital macht mehr Sinn: Zahle ich freiwillig besser in die Pensionskasse ein ( einkaufen ) oder zahle ich besser in die Säule 3 A ein ?
Emmanuel Ullmann: Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Suchen Sie eine lebenslange Rente? Dann ist die Pensionskasse möglicherweise die sinnvollere Option. Allerdings können Sie die Rendite (=Verzinsung des Kapitals) darauf nicht bestimmen. Das bestimmt die Pensionskasse. Möchten Sie Ihr Geld lieber flexibel anlegen? Dann kann ein Wertschriftensparen in der Säule 3a sinnvoll sein. Allerdings sehen die meisten Säule 3a Stiftungen nur eine Kapitalauszahlung vor. Was gleich ist: beide Einzahlungen können Sie von den Steuern abziehen.
Hallo Ich hätte zwei unterschieldiche Fragen. 1. Gibt es irgendwelche niedrigschwelligen Angebote und Anlaufstellen, bei welchen man sich zur PK beraten lassen kann, bestenfalls kostenfrei? 2. Angenommen, ich arbeite 60%. Dann habe ich, wenn ich es richtig verstehe, durch den Koordinationsabzug einige Nachteile. Soweit ich weiss, bieten manche PK's verschiedene Modelle an, durch welche man diese Nachteile verringern oder komplett ausgleichen kann, stimmt das? Müssen alle PK's solche Modelle anbieten und wie findet man heraus, ob die eigene PK dies tut? Über den Arbeitgeber? Besten Dank und einen schönen Abend noch!
Nico Fiore: Guten Abend Sie können sich jederzeit bei Ihrer aktuellen Pensionskasse melden und sich informieren lassen. Alternativ gibt es den Verein BVG Auskünfte, welcher Ihnen kostenlos weiterhilft: https://www.bvgauskuenfte.ch/ Generell gilt: Über Ihren Vorsorgeausweis (sollten Sie jährlich erhalten) können Sie Ihren bei der Pensionskasse versicherten Lohn und damit auch den Einfluss des Koordinationsabzugs sehen.
Bei meinem Arbeitgeber ist nur das BVG-Minimum versichert. Meine Pensionskasse hat einen umhüllenden Umwandlungssatz von 5.4%, d h. Bei Verrentung des Kapitals, sollte ich mich auf keinen Fall einkaufen, da der Einkauf voll ins Überobligatorium gehen würde. Wenn ich mich jetzt zu 25% meines Pensionsguthabens einkaufen würde, würde mein Alterskapital mit 5.4% statt 6.8% umgewandelt werden. Warum wird hier viel zu selten drauf aufmerksam gemacht?
Tobias Schmid: Ein Einkauf ist dazu da, vergangene Beitragslücken zu schliessen. Ein Einkauf ins Obligatorium wurde schon mehrfach diskutiert, aber immer wieder verworfen. Es gibt somit schlicht keine gesetzliche Grundlage für Einkäufe ins BVG. Deshalb ist der Einkauf ausschliesslich ins Überobligatorium möglich – und dann kommt auch der umhüllende Umwandlungssatz (oder bei gesplitteten Vorsorgelösungen sogar nur der überobligatorische Umwandlungssatz, der deutlich tiefer als 5.4% liegt) zur Anwendung
Guten Abend Ich bin 36 und habe vor ca. 15 Jahren während ca. einem halben Jahr, aufgrund zweier Sprachaufenthalte nach abgeschlossener Berufslehre, nicht in die berufliche Pensionskasse eingezahlt. Habe ich während dieser Zeit viel „verloren“? Und kann ich diesen Verlust irgendwie selbst ausgleichen, z.B. in Form einer Nachzahlung aus der eigenen Tasche? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Damian Gliott: Das Sparen beginnt in der Pensionskasse erst ab Alter 25. Deshalb ist aufgrund Ihrer beiden Sprachaufenthalte keine Lücke entstanden. Es wäre aber sowieso unproblematisch, weil Sie eine Lücke in der Pensionskasse bis zu Ihrer Pensionierung wieder schliessen können. Meistens macht ein Einkauf erst ab Alter 50 Sinn.
Meine PK bietet die Möglichkeit an mit einem Sparbeitrag von 2% zusätzlich zu sparen. Lohnt sich das?
Karin Hansen: Ob sich ein sogenannter Wahlplan (+ 2% Sparbeitrag finanziert durch Sie als Arbeitnehmer) lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie der Typ sind, der es bevorzugt, dass ein höherer Sparbeitrag direkt monatlich vom Arbeitgeber abgezogen wird, empfehle ich, dies entsprechend zu tun. Sollte es Ihnen jedoch leichter fallen, das Geld zur Seite zu legen, besteht auch die Möglichkeit, einen jährlichen privaten Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen. Falls Sie die finanziellen Mittel haben und die Pensionskasse in einer gesunden Lage (d.h. der Deckungsgrad liegt über 100%), können Sie zusätzlich zum monatlichen Sparbeitrag von 2% auch einen jährlichen privaten Einkauf in Erwägung ziehen. Zusammenfassend ist wichtig, dass man die eigene zukünftige Altersrente verbessert, wenn man es sich dies leisten kann, auch im kleinen Rahmen.
Meine Frau möchte in die PK Geld einzahlen. Sie wurde vor 10 Jahren geschieden und hat 150000 Fr. Von der PK des geschiedenen Mann bekommen. (gesplittet) Nun Arbeitet sie 60%. Laut ihrer PK Panvica könne sie kein Geld einzahlen. Danke für Ihre Antwort
Damian Gliott: In diesem Fall besteht kein Einkaufspotenzial, weil Ihre Frau aufgrund Ihres versicherten Einkommens und der aktuellen Pensionskassenlösung bereits über genügend Kapital in der Pensionskasse verfügt.
Wie kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel in Erfahrung bringen, ob die Pensionskasse besser oder schlechter ist? Bei einer Lohnverhandlung weiss ich sofort, ob ich mehr oder weniger habe. Aber den neuen Vorsorgeausweis bekomme ich erst nach der Anstellung. Wie kann ich vorgängig als Laie die Leistungen ausfindig machen?
Tobias Schmid: Das ist für mich eine der besten Fragen überhaupt! Bei einem Arbeitgeberwechsel würde ich das Recruiting des neuen AG nicht nur fragen, wie hoch der Lohn etwa sein dürfte, sondern auch, ob es möglich wäre das PK-Reglemente, den Vorsorgeplan und einen Test-Vorsorgeausweis zu kriegen – leider wird das von den Arbeitnehmenden noch viel zu selten angefordert. Ein/e Vorsorgespezialist/in kann aber auch ohne Test-Vorsorgeausweis relativ rasch eine Einschätzung abgeben, da er/sie anhand des Reglements und des Vorsorgeplanes die Berechnungen selber durchführen kann.
Ich habe gerade 3 Jahre im Ausland gearbeitet und dabei nur in die freiwillige AHV einbezahlen können. Wie mache ich die verlorene Zeit bei der PK wieder wett? Macht es Sinn jetzt nach meiner Rückkehr in die Schweiz mehr in die PK einzuzahlen oder besser selber sparen bspw. 3a/3b? Vielen Dank
Nico Fiore: Während es bei der AHV nur jeweils für einen bestimmten Zeitraum möglich ist Nachzahlungen vorzunehmen, können Sie bei der Pensionskasse theoretisch bis zur Pensionierung freiwillige Einkäufe tätigen und damit Lücken schliessen. Diese Möglichkeit «rennt» Ihnen folglich nicht weg und Sie können – vorausgesetzt Sie werden nicht in Kürze pensioniert – auch noch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Eine 3a Säule mit Investitionsmöglichkeiten empfehle ich immer als ersten Schritt. Sollte man dort das jährliche Maximum einbezahlt haben und noch freie Mittel haben, kann eine Einzahlung in die Pensionskasse sinnvoll sein.
Guten Tag Wegen der Aktualität an der Börse : Macht es mehr Sinn eine Einzahlung zu machen wenn es an der Börse schlecht läuft oder ist es sinnvoller abzuwarten, dass es der Börse besser geht? Oder macht dies überhaupt einen Unterschied? Besten Dank und freundliche Grüsse
Damian Gliott: Da die Pensionskassen das Vermögen sehr langfristig anlegen, spielt die aktuelle Verfassung der Börse normalerweise keine Rolle, ausser die Pensionskasse steht finanziell nicht gut da und weist einen tiefen Deckungsgrad auf.
Guten Abend Als Angestellte der Schweizer Eidgenossenschaft bin ich bei der Publica versichert. Ich bin 45 Jahre alt und die Frage ist ob es sinnvoll ist den Sparbeitrag freiwillig zu erhöhen oder ob das Geld besser privat angelegt werden sollte. Von einem Einkauf hat man mir bisher eher abgeraten, das sei zu früh. Vielen Dank, freundliche Grüsse
Tobias Schmid: Die Aussage, dass ein Einkauf im Alter 45 zu früh sei, finde ich falsch. Höhere Sparbeiträge sind ein einfaches Mittel, den Sparprozess etwas zu forcieren – die höheren Beiträge führen zwar zu etwas weniger Nettolohn, aber das ist meist ziemlich gut zu verkraften. Da bei der Pensionierung bei der Publica ein (Teil-)Kapitalbezug möglich sein dürfte, könnte dann immer noch entschieden werden, die Summe aller höheren Sparbeiträge als Kapital zu beziehen und einfach dann zu verkonsumieren.
Ich wohne seit 2020 in England. Meine Pensionskassengelder sind auf einem Freizügigkeitskonto. Was kann ich tun um bis zu einer möglichen Rückkehr in die Schweiz einen gute Rendite zu erzielen? Ich bin jetzt ~ 40 Jahre und plane bis ungefähr in 10 Jahren wieder in die Schweiz zurück zu kommen
Emmanuel Ullmann: Die meisten Freizügigkeitskonten können analog den Säule 3a Geldern in Wertschriften investiert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut nach den Möglichkeiten dazu.
Was kann man als junge Person tun, damit die Vorsorgegelder besser verzinst werden und weniger Umverteilung zwischen den Pensionskassengeldern stattfindet?
Emmanuel Ullmann: Die Pensionskasse sollte im Idealfall versicherungstechnische Grundlagen haben, die die Umverteilung von jung zu alt minimiert. Da die Lebenserwartung zunimmt, braucht es eine kontinuierliche Anpassung dieser Parameter. Ein engagierter Stiftungsrat sorgt für das finanzielle Gleichgewicht der Kasse und für eine faire Verzinsung der Vorsorgegelder. Ein engagierter Stiftungsrat lebt von engagierten Stiftungsratsmitgliedern. Haben Sie sich schon überlegt, für den Stiftungsrat zu kandidieren? Dann können Sie die junge Sicht einbringen!
Meine Pension steht 03/2028 an. Momentan bin ich am abklären wie ich meine 3a Säulen anlege. Ist es sinnvoll mich in die PK einzukaufen?
Damian Gliott: Ein Einkauf ist nur noch möglich, falls Sie später die Rente beziehen möchten. Bei einem (teilweisen) Kapitalbezug muss zwischen der letzten Einzahlung und dem Bezug eine Frist von drei Jahren eingehalten werden. Falls Sie die Rente aufbessern möchten, sollten Sie nicht die Säule 3a Gelder in die Pensionskasse transferieren, sondern die Zahlung aus dem freien Vermögen leisten. In diesem Fall dürfen Sie den Einkauf in die Pensionskasse steuerlich geltend machen. Je nach Ausgangslage und persönliche Ziele kann eine Aufbesserung der Rentenleistungen durchaus sinnvoll sein.
Was passiert eigentlich mit der Rendite des Pensionskassenvermögens? Mir scheint die Verzinsung meines PK Vermögens liegt deutlich unter der Rendite, wohin geht der Rest?
Tobias Schmid: Die Pensionskassen benötigen die Rendite für verschiedene Rückstellungen – für die bereits entstandenen Rentenversprechen, für technische Rückstellungen (z. B. die Zunahme der Lebenserwartung) und für einen Kapitalpuffer, um auch mal eine Finanzkrise zu überstehen ohne in Unterdeckung zu geraten (man nennt diesen Puffer Wertschwankungsreserve). Zudem muss auch bei einem Anlagejahr, das negativ rentiert, ein Zins auf den Guthaben der Versicherten gewährt werden. Deshalb kann man in einem guten Jahr nicht erwarten, dass die ganze Rendite als Zins gutgeschrieben wird. Die Pensionskassen sind Stiftungen und wollen im Gegensatz zu Aktiengesellschaften keinen Gewinn erzielen, sondern die Mittel immer bestmöglich dem Zweck, der Altersvorsorge der Versicherten zudienen
Einkäufe in Bernische Pensionskasse: worauf soll ich achten um zu entscheiden , ob sich das überhaupt lohnt oder ob ich das Geld besser selbst spare/anlege? Und falls Einzahlung sinnvoll: erst kurz vor Pensionierung oder schon Jahrzehnte vorher?
Nico Fiore: Einzahlungen in die Pensionskasse oder auch in eine 3a-Lösung sind zweckgebunden. Das heisst Sie können diese Gelder nicht ohne weiteres wieder beziehen wie auf einem Sparkonto. Es ist somit wichtig sich vor einer Einzahlung zuerst sicher zu sein, dass man auf diese Gelder nicht angewiesen ist. Falls man über solche finanzielle Mittel verfügt, können Einkäufe in die Pensionskasse eine sinnvolle Möglichkeit sein, um die Steuern zu senken und gleichzeitig die Vorsorgeleistung zu verbessern. Meist wird empfohlen nicht alles in einem Jahr einzubringen sondern den Betrag über mehrere Jahre zu verteilen.
Kann eine Pensionskasse auch Minuszinse geltend machen?
Emmanuel Ullmann: Nein. Eine Negativverzinsung des Altersguthabens ist im Gesetz nicht vorgesehen
Privatversicherer wie Helvetia, Baloise, Axa, etc. führen Sammelstiftungen, die auf den obligatorischen Teil des Alterkapitals stets den Mindestzins anwenden und auf den überobligatorischen Teil einen lächerlich tiefen Zins unterhalb des Minimums. Anders geführte Pensionskassen können stets einen deutlich über dem Minimum liegenden Zins auf das gesamte Alterskapital zahlen (z.B. pkzh.ch für 2025: 5%). Sie erzielen mit ihren Anlagen die dazu nötigen Renditen. Wenn es um Lebensversicherungen geht, versprechen die Privatversicherer jeweils Traumrenditen und gebärden sich als Anlageprofis. Warum sind ihre Sammelstiftungen dazu nicht fähig? Könnte es sein, dass die Renditen der Sammelstiftungen nicht an die Versicherten weitergegeben werden?
Karin Hansen: Es ist wichtig, zwischen einer sogenannten Vollversicherung und einer autonomen Pensionskasse zu unterscheiden. Vollversicherer bieten den Arbeitgebern die Sicherheit, dass sie in schlechten Jahren keine finanziellen Risiken tragen müssen. Diese Sicherheit geht jedoch mit einer Renditeeinbusse für die Versicherten einher, da ein Teil der erwirtschafteten Erträge zur Absicherung dieses Risikos verwendet wird. Folglich ist hier, fast nur mit Mindestzinsen zwischen 1-1.25% zu rechnen. Im Gegensatz dazu tragen Sammelstiftungen wie Profond, PKG, ASGA etc., die halbautonom oder autonom geführt werden, teilweise das Risiko einer Unterdeckung. Dies bedeutet, dass die Pensionskassen in solchen Fällen möglicherweise nicht in allen Fällen ausreichend kapitalisiert sind, und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die entstandene Lücke durch zusätzliche Beiträge schliessen müssen. Diese Situation kann zu sogenannten Sanierungsmassnahmen führen, die in Abstimmung zwischen den Beteiligten umgesetzt werden müssen, um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse langfristig sicherzustellen. Die positive Seite der autonomen Pensionskassen ist meistens, dass sie für höhere Verzinsung stehen, sofern ihre Struktur auch gesund ist (Verhältnis Aktive zu Rentner oder Deckungsgrad über 100%).
Wieso wird oft behauptet dass jeder Versicherte von dem Umwandlungssatz abhängig ist. Ein vollständiger Einmalbezug ist doch völlig unabhängig von dem Umwandlungssatz oder?
Tobias Schmid: Das ist korrekt. Die Altersrente wird folgendermassen gebildet: Sparguthaben x Umwandlungssatz / 100. Wer also das Sparguthaben als Kapital bezieht, ist dem Umwandlungssatz nicht ausgesetzt
Guten Abend Meine Pensionskasse hat einen umhüllenden Umwandlungssatz für das Altersguthaben und den Umwandlungssatz für das Guthaben gemäss BVG Das bedeutet nun, dass ich ich den obligatorischen Anteil mit 6.8% verzinst bekomme und den überobligatorischen Anteil mit 0%. Ist das Gesetz wirklich so ausgestaltet?
Nico Fiore: Der Umwandlungssatz wandelt das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Kapital in eine jährliche Altersrente um. Dieser Satz gibt keine Auskunft darüber mit welchem Zinssatz Ihre Gelder verzinst werden. Bezüglich Gesetz: Das BVG regelt die Mindestleistungen, welche Pensionskassen einhalten müssen. Die Kassen dürfen aber (und tun es in den meisten Fällen auch) vom Gesetz abweichen, wenn sie den Versicherten bessere Leistungen gewähren.
Ich bin 58 Jahre alt, ledig, keine Kinder. Da ich meist 80% gearbeitet habe, wird die Rente schmal werden. Die PK bietet an, mit einem Einksuf von 100'000 die volle Rente zu erhalten. Ich lebe im Wohneigentum ohne PK-Bezug, habe Geld in der 3. Säule und tendiere darauf, mein Erspartes eher für die Reduktion der Hypothek einzusetzen (um die Wohnung nach der Pension zu behalten) als in die Pensionskasse die Lücke zu füllen. Ist diese Strategie sinnvoll oder soll ich die PK auffüllen? Mfg
Damian Gliott: Je nach Ausgangslage kann es sinnvoll sein, die Lücke von 100'000 CHF gestaffelt über die nächsten Jahre zu schliessen, um von den Steuersparmöglichkeit zu profitieren. Dabei müssen Sie für die letzte Einzahlung eine Frist von drei Jahren bis zur Pensionierung einhalten. Zum Pensionierungszeitpunkt können Sie immer noch entscheiden, ob Sie diese 100'000 CHF für die Amortisation der Hypothek einsetzen möchten oder allenfalls ein höheres Renteneinkommen favorisieren.
Bei einem Jobwechsel muss meine Freizügigkeitsleistung an meine neue PK übertragen werden. Wie lange muss ich auf diesen Übertrag warten. Meine Pensionskasse sagt mir, dass ich 2-3 Monate darauf warten müsse. Muss ich das akzeptieren, oder was muss ich unternehmen, dass das schneller passiert? Danke für Ihre Unterstützung.
Tobias Schmid: Es ist die Pflicht des Versicherten, der bisherigen Pensionskasse mitzuteilen, wohin die Freizügigkeitsleistung übertragen werden soll. Zwei bis drei Monate finde ich auch etwas lange, sofern der Pensionskasse alle Angaben, die sie auf dem Austrittsfragebogen verlangt, vorliegen. Denn je länger die Pensionskasse mit der Überweisung an die neue Pensionskasse zuwartet, desto länger muss sie die Freizügigkeitsleistung verzinsen. Sie hat also selbst auch ein Interesse daran, rasch zu überweisen
Bei einem Jobwechsel muss meine Freizügigkeitsleistung an meine neue PK übertragen werden. Wie lange muss ich auf diesen Übertrag warten. Meine Pensionskasse sagt mir, dass ich 2-3 Monate darauf warten müsse. Muss ich das akzeptieren, oder was muss ich unternehmen, dass das schneller passiert? Danke für Ihre Unterstützung.
Tobias Schmid: Es ist die Pflicht des Versicherten, der bisherigen Pensionskasse mitzuteilen, wohin die Freizügigkeitsleistung übertragen werden soll. Zwei bis drei Monate finde ich auch etwas lange, sofern der Pensionskasse alle Angaben, die sie auf dem Austrittsfragebogen verlangt, vorliegen. Denn je länger die Pensionskasse mit der Überweisung an die neue Pensionskasse zuwartet, desto länger muss sie die Freizügigkeitsleistung verzinsen. Sie hat also selbst auch ein Interesse daran, rasch zu überweisen
ich bin 62 jahre.wenn ich mich teilzeit pensioniern lasse mit 63 und 50% arbeite bis 64 jahre 9 monate bin und dann aber noch 30% bis 67 jahr arbeite. veringert diese meine rente nach der penionierung?
Nico Fiore: Bei einer Teilpension gehen Sie teilweise frühzeitig in Pension und nehmen damit auf diesem Teil einen tieferen Umwandlungssatz in Kauf. Wie Ihre Rente effektiv ausfällt, kann Ihnen Ihre Pensionskasse vorausberechnen und auf Wunsch auch mit einer regulären Pensionierung gegenüberstellen. Ich empfehle Ihnen sich mit ihr in Kontakt zu setzen.
Ich werde auf den 30. April 2025 frühpensioniert. Meine Pensionskasse Basel Stadt hat mir meine Rente samt Umwandlugssatz am Mai 2025 schon mitgeteilt. Kann sich wegen dem Crash da noch was ändern? Lieber Gruss
Tobias Schmid: Die Berechnung der Altersrente richtet sich nach dem gültigen Vorsorgereglement. Die Altersrente berechnet sich wie folgt: Sparguthaben x Umwandlungssatz / 100. Die Altersrente ist somit losgelöst von den Turbulenzen an den Kapitalmärkten – und dies nicht nur jetzt, sondern während der ganzen Bezugszeit der Altersrente. Es gilt «Versprochen ist versprochen – und wird nicht gebrochen!»
Guten Abend Ich m 62j werde in 3j pensioniert. Der Umwandlungssatz meiner Pensionskasse beträgt nur 4.53% Das heisst wenn ich das Altersguthaben durch 20j Lebenserwartung teile würde, bekämme ich 357Fr. mehr als mit der Zahlen der Pensionskasse. (Ohne Zinsen auf die Laufzeit von 20j gerechnet. Frage: Warum ist der Unterschied so krass respektive warun werde ich von der PK so abgezockt? Zweitens: Soll ich das ganze Altersguthaben auszahlen und selber bewirtschaften? Dann hätte ich viel eine grössere Rente. Was meinen Sie dazu? Besten Dank im voraus.
Emmanuel Ullmann: Bei der Festlegung des Umwandlungssatzes rechnet die Pensionskasse die geschätzte Lebenserwartung ihrer Versicherten inkl. die Auszahlung von Hinterlassenenrenten beim Tod der Versicherten. Bei einem Umwandlungssatz von 4.53% kommt Ihre Pensionskasse dabei auf eine längere Zahlungsdauer als die 20 Jahre, die Sie gerechnet haben. Eine Kapitalauszahlung kann Sinn machen, wenn Sie eine eher tiefe Lebenserwartung haben. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auf der Kapitalauszahlung Steuern bezahlen müssen und dass das Kapital auch jährlich eine gewisse Rendite erwirtschaften muss. Das Risiko liegt damit zu 100% bei Ihnen.
Guten Abend! Ich habe das geld aus meiner pk für den hauskauf rausgenommen. Macht es sinn den betrag wieder einzuzahlen? Und dürfte man das auch als selbständig erwerbende? Besten Dank.
Tobias Schmid: Ich vertrete die Meinung, dass ein WEF-Vorbezug möglichst nur als Übergangsfinanzierung betrachtet werden und mit einer Rückzahlungsplanung verbunden werden soll – aber wer macht das schon? Generell gilt, dass nur das Guthaben, das im Zeitpunkt der Pensionierung in der Pensionskasse drin ist, zu Altersleistungen führt. Als selbständig Erwerbstätige/r ist eine WEF-Rückzahlung möglich, sofern man auch bei einer Pensionskasse angeschlossen ist. Das tönt zwar etwas trivial, ist es aber nicht, da man als selbständig erwerbstätige Person nicht zwingend eine berufliche Vorsorgelösung für sich haben muss.
Guten Abend zwei Mal habe ich im Beitrag im Kassensturz aufgeschnappt, dass es negativ ist, wenn man im 2025 pensioniert wird. Verstehe nicht genau warum. Werde im Oktober 63 Jahre alt und möchte mich auf Ende Jahr vorzeitig pensionieren lassen,
Emmanuel Ullmann: Gemeint ist, dass mit der Börsenbaisse die Wahrscheinlichkeit einer tiefen Verzinsung Ende Jahr höher ist. Damit wächst das Altersguthaben nicht so stark an wie vielleicht erwartet, was Auswirkung auf die Altersrente hat.
Weshalb ist ein Börseneinbruch ein Problem für Personen, die im Jahr des Crash pensioniert werden?
Nico Fiore: Pensionskassen haben für solche Fälle Reserven gebildet. Turbulenzen an der Börse haben normalerweise keinen Einfluss auf die Pensionierung von einzelnen Personen.
Darf die PK nach meinem Gesundheitszustand fragen? Und was bringen ihr diese Angaben überhaupt?
Karin Hansen: Ja, die Pensionskasse darf grundsätzlich nach Ihrem Gesundheitszustand fragen, allerdings nur unter bestimmten Umständen und in einem klaren rechtlichen Rahmen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pensionskasse nicht in jedem Fall nach Gesundheitsfragen fragen darf. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) gibt es zum Beispiel keine Gesundheitsprüfung, da alle Arbeitnehmer automatisch in die Pensionskasse aufgenommen werden müssen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Sofern aber Ihre Pensionskasse bessere Leistungen anbietet als das gesetzliche Minimum, so hat sie das Recht die sogenannte Risikobeurteilung vorzunehmen. Diese Risikobeurteilung erfolgt z.B. bei Eintritt in eine neue Pensionskasse oder wenn Sie z.B. eine bestimmte Lohnhöhe überschreiten, so kann Ihre Pensionskasse Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen. Diese Informationen sind relevant, um das Risiko einer Invalidität oder eines vorzeitigen Todes einzuschätzen und gegebenenfalls eine Risikoabsicherung zu kalkulieren. Wichtig ist immer, diese Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Sollten Sie ein Leiden haben, geben Sie dies ehrlicherweise an. Schlimmstenfalls schränkt die Pensionskasse ihre Leistungen nur für dieses Leiden ein, aber für alle anderen Leiden geniessen Sie den vollen Versicherungsschutz im Falle von Tod oder Invalidität.
Ehegattenrente. Wann wird diese Rente ausbezahlt beim ableben von beispielsweise mir selbst? Erst wen ich pensioniert wäre oder ab dan wen sie pensioniert wäre – oder ab dem Zeitpunkt des Todes? – also Annahme – wir sind beide 35 – verheiratet – und ich sterbe.. dan erhält Sie ab wan diese Rente?
Nico Fiore: Die Pensionskasse benötigt normalerweise etwas Zeit um solche Fälle zu prüfen und verarbeiten. Wenn Ihre Ehegattin anspruchsberechtigt ist, sollte sie grundsätzlich in diesem Beispiel ab dem Folgemonat des Ablebens Anspruch auf eine Ehegattenrente haben.
Bei einem vollständigen Einmalbezug habe ich abgesehen von dem Nachteil dass die Pensionskasse mir das Anlagerisiko überträgt weitere Nachteile? Muss ich zum Beispiel höhere Steuern beim Einmalbezug zahlen? Gibt es anderweitige Gebühren die zu beachten sind bei einem Einmalbezug vs einem Rentenbezug?
Emmanuel Ullmann: Nein, die Steuern sind nicht höher als bei der Versteuerung des Renteneinkommens, im Gegenteil. Allerdings tragen Sie nicht nur das Anlagerisiko, sondern auch das Langlebigkeitsrisiko. Was passiert, wenn Sie 100 Jahre alt werden? Auch dann muss das Geld reichen. Zudem sind die Anlagekosten für Sie häufig höher als für eine Pensionskasse. Das heisst damit nicht, dass ein Kapitalbezug schlecht ist, sondern es kommt sehr auf ihre gesamte finanzielle Situation sowie weitere Faktoren wie Familie. Gesundheitszustand etc. darauf an.
Guten Abend! Ich habe in den vergangenen ca. 10 Jahren pro Jahr 15000-20000 CHF in die PK einbezahlt, um die Steuern zu senken. Bin jetzt 51 Jahre alt. PK hatte immer einen Deckungsgrad über 100%, Zins heute 1,25%. DIe PK-Lücke beträgt momentan ca. CHF 150'000. Habe nie Geld aus der PK entnommen. Soll ich weiterhin ca. 15'000/Jahr einzahlen falls möglich? Die PK bietet drei Modelle zur Auswahl (mini, midi, maxi) mit verschieden hohen Arbeitnehmerbeiträgen. Da habe ich momentan Mini gewählt. Wäre es sinnvoller hier mehr einzuzahlen? Ich dachte, dass ich mit der ersten Version flexibler bleibe. Vielen Dank!
Nico Fiore: Die erwähnten Modelle (mini,midi,maxi) können in der Regel jährlich angepasst werden. Folglich können Sie auch einmal testen, wie es sich für Sie mit einem höheren Sparplan anfühlt. Mit dem Midi oder Maxi Plan werden Sie Ihre voraussichtliche Altersleistung erhöhen aber gleichzeitig auch Ihren ausbezahlten Lohn senken. Es gilt herauszufinden, ob Sie sich das leisten können und wollen.
Ich war 23 jahr in einer Beziehung ohne Konkubinatsvertrag vertag.die vor 3 jahre aus einander ging. Ich habe immer unter 8 Stunden gearbeitet... Wo bekomme ich hilfe? Ich werde in 7 jahren Pensioniert und mir fehlt das Geld. Arbeite jetzt 100%
Karin Hansen: Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie in den letzten 23 Jahren entweder gar nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, Ihre Situation sorgfältig prüfen zu lassen (z.B. bei https://www.bvgauskuenfte.ch ) . Wenn Sie nun wieder 100 % arbeiten, werfen Sie einen Blick auf Ihren Vorsorgeausweis und prüfen Sie, welche Altersrente Sie mit 65 Jahren erwarten können. Sollte diese Rente nicht ausreichend sein, könnte es sinnvoll sein, auch kleinere Beträge durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu erhöhen, um Ihre zukünftige Altersrente zu verbessern. Falls Sie noch kein Säule-3a-Konto besitzen, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, damit zu beginnen – es ist nie zu spät. Gleichzeitig ist es wichtig, realistisch zu bleiben: Es ist nicht immer möglich, alle Vorsorgelücken vollständig zu schliessen. Der Konkubinatsvertrag hätte auch nur bedingt im Bereich Altersvorsorge geholfen.
Ausgangslage für Ehefrau: Rentenbezug mit Rentenalter 64 + 3 Monate im April 2026. Kann die Pensionskasse St.Gallen Anfang 2026 aufgrund gesunkenem Deckungskapital (Trump-Effekt) neue Umwandlungssätze festlegen (derzeit 5.05%)? Wäre es ggf. sinnvoll, die Rente per 1.12.2025 (Vorbezug) zu beantragen, um den aktuell noch gültigen UWS zu erhalten. Die Kasse steht gut da (Schattenrechnung ist höher), die Rente nach BVG wäre wesentlich tiefer.
Tobias Schmid: Der Stiftungsrat hat jederzeit das Recht, die reglementarischen Parameter anzupassen. Da die Pensionskassen langfristig denken, reagieren sie auf kurzfristige Kapitalmarktschwankungen nicht mit Reglementsanpassungen – nicht zuletzt, da in den letzten Jahre ein Puffer für genau solche Marktbewegungen bewusst angelegt wurde (sog. Wertschwankungsreserve). Ich rate Ihnen ab, in Aktivismus zu verfallen, denn erstens müssen Reglementsanpassungen wie Umwandlungssatzsenkungen frühzeitig kommuniziert werden (im Normalfall mind. 6 bis 9 Monate vor Inkraftsetzung) und üblicherweise fallen Personen, die bereits im pensionsfähigen Alter sind, in Übergangsbestimmungen (bspw. gelten für diese Jahrgänge noch die aktuellen Umwandlungssätze oder man kriegt zur Abfederung einen Zuschuss ins Sparguthaben). Zudem ist Ihre Pensionskasse solide aufgestellt.
Guten Tag. Ich bin in der Familie alleinverdiener. Meine Lebenspartnerin ist 100% Mutter. Sie betreut als Nebeneinkommen als Tagesmutter. Kann Sie 3A einzahlen, bei einem Einkommen von rund 3200.- pro Steuerjahr. Und wie kann eine Lücke in der Vorsorge reduziert werden?
Emmanuel Ullmann: In der Säule 3a kann man einzahlen, sofern mein ein AHV-Einkommen erzielt. Da sie das tut, ist eine Einzahlung in die Säule 3a möglich.
Wahrscheinlich die schwierigste Frage: wieviel % soll man aus der PK auszahlen lassen und wieviel als Rente stehen lassen. Klar, es hängt von der persönlichen Situation ab aber gibt es Statistiken die bei der Entscheidung helfen. Unsere Situation ist ein guter Verdienst, keine Kinder, Wohneigentun vorhanden, bis auf geringen Restschuld abbezahlt. Gesunde Lebensweise mit hoffentlich etwas überdurchschnittlicher Lebenserwartung.
Emmanuel Ullmann: Es gibt keine eindeutige Antwort. Eine überdurchschnittliche Lebenserwartung spricht tendenziell für den Rentenbezug. Zumal nach dem Tod des einen Partners zusätzlich für den überlebenden Partner eine Hinterlassenenleistung fällig wird. Mir sind keine Statistiken bekannt. In den letzten Jahren nahm die Kapitalbezugsquote bei den Pensionskassen zu.
Hallo Wie finde ich als Arbeitgeber die beste Pensionskasse für meine Mitarbeitenden? Vielen Dank, freundliche Grüsse und einen schönen Abend.
Damian Gliott: Am einfachsten kontaktieren Sie einen Makler, der für Sie verschiedene Pensionskassenlösungen vergleicht und Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Lösungen aufzeigt.