Zum Inhalt springen

Antibabypille Warum muss die Pille jedes Jahr neu verschrieben werden?

Wenn beim Besuch Krebsabstrich und Untersuchung dazukommen, wird es teuer: Die Krankenkasse bezahlt nur alle drei Jahre.

Eine junge Frau ärgert sich: Seit Jahren verhütet sie mit einer Antibabypille – und seit Jahren muss sie für die Erneuerung des Rezepts jährlich in die Frauenarztpraxis.

Dort erfolgen jeweils standardmässig eine Untersuchung und der Krebsabstrich. Das Problem: Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt nur alle drei Jahre für die Untersuchung und den Krebsabstrich.

In den Zwischenjahren bezahlt die Frau aus dem eigenen Sack. Und sie fragt sich: «Warum muss ich überhaupt zur Ärztin für das Pillenrezept?» Und sie findet: «Die Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre reicht doch völlig.»

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen

Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

«Eine jährliche, kurze Konsultation ist sinnvoll»

Dass ein Rezept maximal für ein Jahr ausgestellt werden darf, ist im Gesetz so verankert. Im Heilmittelgesetz heisst es: «Ein Rezept ist standardmässig für maximal ein Jahr gültig, sofern der Arzt oder die Ärztin keine kürzere Frist vorgibt.»

Michael Müller ist Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Er schreibt dem SRF-Konsumentenmagazin: «Eine jährliche Blutdruckmessung und Zwischenanamnese ist unter der Pille sinnvoll und bedingt eine kurze Konsultation und nicht eine komplette Vorsorgeuntersuchung mit Abstrich.»

Bestimmte Erkrankungen seien mit der Pille nicht vereinbar: «Falls innerhalb eines Jahres eine solche Erkrankung auftritt, ist es wichtig, dass die Frauenärztin die Patientin bei der Kontrolle darauf hinweist.»

Schwerwiegende Nebenwirkungen sind möglich  

In den USA und Grossbritannien gibt es seit ein paar Jahren die rezeptfreie Pille, erhältlich in Apotheken. Darauf angesprochen, erklärt Michael Müller: «Dieses Thema ist sehr umstritten. Auch die Pille kann Nebenwirkungen haben, die mitunter schwerwiegend sein können. Deshalb ist eine sorgfältige Verhütungsberatung essenziell.»

Nebenwirkungen mit gravierenden Folgen können Thrombosen sein, aber auch schwere Depressionen. Auch deshalb mache eine jährliche Kontrolle beim Frauenarzt Sinn.

Krebsabstrich und Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre

Der Ärzteverband der Gynäkologinnen und Gynäkologen hat bereits 2018 empfohlen, den Gebärmutterhalsabstrich bei Patientinnen zwischen dem 21. und 70. Lebensjahr alle drei Jahre durchzuführen, so Michael Müller. Anders sei dies bei Frauen mit einem erhöhten Risiko, welche engmaschiger kontrolliert werden.

Das heisst: Wenn eine Praxis standardmässig beim jährlichen Besuch für das Pillenrezept die Vorsorgeuntersuchungen durchführen will, müssen sich Frauen wehren. Sie können darauf bestehen, dass eine kurze Konsultation für die Erneuerung des Rezepts reiche.

Espresso, 24.2.25, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel