In einem Beitrag aus dem Jahr 2013 stösst ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» auf die Aussage, Hochdruckreiniger seien in der Schweiz grundsätzlich verboten zur Autowäsche daheim. «Worauf gründet Ihre Aussage?», möchte der Mann von der Redaktion wissen. Die Verantwortlichen seiner Gemeinde würden etwas anderes sagen.
Hochdruckreiniger zum Teil verboten
Die Aussage von damals stammte vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen. Und sie ist tatsächlich nicht korrekt: «Ein explizites Verbot für die private Autowäsche mit Hochdruckreinigern gibt es nicht», heisst es heute vom St. Galler Amt für Wasser und Energie. So sei etwa das Abspritzen der Karosserie mit einem Gartenschlauch oder Hochdruckreiniger möglich, sofern keine Reinigungsmittel eingesetzt würden.
Dennoch ist bei der Autowäsche mit einem solchen Gerät Vorsicht geboten, weil dabei besonders viele Schadstoffe vom Fahrzeug gelöst werden. Das ist auch der Grund, weshalb der Einsatz von Hochdruckreinigern für die Autowäsche daheim beispielsweise in den Städten Bern und Zürich tatsächlich verboten ist.
Parkplatz muss an Kanalisation angeschlossen sein
Ganz grundsätzlich ist die Autowäsche daheim heikel. Zwar wird das reine Abspülen der Oberflächen mit Wasser – zum Beispiel zum Entfernen von Blüten- oder Saharastaub – teilweise noch toleriert. Doch sobald Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, wird es kritisch: Denn der Gewässerschutz untersagt es, Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Die Stadt Winterthur beispielsweise schreibt auf Anfrage: «Ein explizites Verbot von Autowäsche auf Privatgrundstücken gibt es in Winterthur zwar nicht», die Regeln des Gewässerschutzgesetzes führten aber faktisch weitgehend dazu.
Von den meisten Städten und Gemeinden, die «Espresso» anfragt, kommt die Rückmeldung, die Autowäsche auf Privatgrundstücken sei nur erlaubt, wenn das Abwasser in eine Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werde, die zur Kläranlage führe. Das ist deshalb wichtig, weil beispielsweise das Regenwasser von Strassen und Trottoirs oft in Gewässer abgeführt wird – aus diesem Grund betonen mehrere Gemeinden auch ausdrücklich, dass das Waschen von Autos auf öffentlichem Grund ebenfalls verboten ist.
Bussen sind möglich
Wer sein Auto dennoch auf seinem Privatparkplatz wäscht, muss mit einer Busse rechnen. In besonders gravierenden Fällen wäre gar eine Freiheitsstrafe möglich, denn das Gewässerschutzgesetz besagt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann, wer vorsätzlich Wasser verunreinigt. Allerdings dürfte das Waschen des Autos auf einem Privatparkplatz kaum je derart drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Verschiedene Gemeinden geben an, dass es diesbezüglich noch keine grösseren Probleme gegeben habe. Dennoch lohnt es sich, bei Unsicherheiten bei der Gemeinde nachzufragen.