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«Espresso Aha!» Dürfen Hund und Kind mit dem E-Bike mitfahren?
Aus Espresso vom 20.08.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 26 Sekunden.

«Espresso Aha!» E-Bikes: Dürfen Hund und Kind mitfahren?

E-Bikes sind im Trend. Zeit für «Espresso Aha!», die wichtigsten Fragen rund um die motorisierten Gefährten zu klären.

Wer kennt’s nicht: Mühsam fährt man mit dem Fahrrad einen steilen Hang hinauf – keuchend und schwitzend. Hat man das Ziel fast schon erreicht, zischt ein Gefährt beinahe lautlos an einem vorüber. Ein lächelnder E-Bike-Fahrer nickt einem zu.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie!

Kein Wunder, boomen E-Bikes! Längst hat auch eine jüngere Generation die motorisierten Fahrzeuge für sich entdeckt. Rund 90'000 E-Bikes wurden im letzten Jahr gemäss dem Verband der Schweizer Velolieferanten verkauft. Ein Verkaufsrekord. Doch es tauchen auch immer wieder Fragen auf wie diese:

  1. «Wo darf ich mit meinem E-Bike durchfahren?»

    Wie rechtlich vorgeschrieben ist, gehört ein E-Bike auf den Veloweg. Ist dieser nicht vorhanden, muss man auf der Strasse fahren. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein langsames E-Bike (mit Tretunterstützung max. 25 km/h) oder ein schnelles E-Bike (mit Tretunterstützung max. 45 km/h) handelt. Beide E-Bikes gehören zu den Motorfahrrädern. Rechtlich gesehen gibt es für das langsame E-Bike aber viele Erleichterungen.

    So dürfen Fahrer eines langsamen E-Bikes bei einem Mofa-Verbot durchfahren – auch mit angeschaltetem Motor. Die Fahrerinnen eines schnellen E-Bikes müssen den Motor abstellen. Gleiches gilt für jene Fussgängerwege, auf denen Velofahren erlaubt ist.

  2. «Darf ich mein Kind mit dem E-Bike mitnehmen?»

    Es ist tatsächlich erlaubt, zwei Kinder in einem Anhänger mitzuführen, sowohl bei schnellen, als auch bei langsamen E-Bikes. Auch in einem Kindersitz darf man seinen Nachwuchs transportieren. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) rät von letzterem allerdings dringend ab und empfiehlt den Anhänger.

    Dieser kippe praktisch nie um, sagt Mediensprecher Marc Kipfer: «Ein Kind in einem Anhänger ist relativ sicher. Natürlich nur, wenn der Anhänger gut ist, also beispielsweise Überrollbügel hat und das Kind mit einem Helm geschützt ist.»
  3. «Darf ich einen Hund an der Leine führen?»

    Erstaunlicherweise ja – und zwar bei beiden Kategorien von E-Bikes. Das bestätigt das Bundesamt für Strassen auf Anfrage von «Espresso», denn ein Gesetzesartikel hält fest: «Führer von Motorfahrräder haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten.»

    Da erwachsene Velofahrer mit gebotener Vorsicht einen Hund an der Leine führen dürfen, gelte dies auch für E-Bikes. Marc Kipfer von der bfu rät dennoch davon ab, denn auch ein gut erzogener Hund könne unberechenbar sein: «Man ist nicht immer Herr oder Herrin des eigenen Hundes – ihn mitzuführen ist daher relativ gefährlich und nicht zu empfehlen.»
  4. «Wenn ich einen Unfall verursache – bin ich dann versichert?»

    Auch mit dem E-Bike haftet man für Schäden, die man verursacht. Wer ein schnelles E-Bike besitzt, ist obligatorisch versichert. Mit der jährlich zu lösenden Vignette erwirbt man sich die Haftpflichtversicherung. Dazu benötigt man einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild.

    Bei einem langsamen E-Bike ist eine Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch. Es empfiehlt sich daher eine private Haftpflichtversicherung, welche die Kosten bei einem Unfall übernimmt.
  5. «Bezahlt meine Versicherung, wenn meine E-Bike aus der Garage gestohlen wird?»Dies hängt davon ab, ob man ein schnelles oder ein langsames E-Bike besitzt und wo man versichert ist. So sind beispielsweise bei der Mobiliar und bei der Generali E-Bikes beider Kategorien in der Hausratsversicherung dabei. Das heisst, sie bezahlen, wenn das E-Bike aus der Garage gestohlen wird.Bei der Zurich, der Vaudoise und der Helvetia sind wiederum nur langsame E-Bikes in der Hausratsversicherung integriert. Für schnelle E-Bikes braucht es zusätzliche Versicherungen oder Zusatzbausteine. Auch bei Diebstahl auswärts gilt bei jeder Versicherung für die E-Bikes wieder etwas anderes. Es lohnt sich daher, bei den Versicherungen genauer nachzufragen.
  6. «Wie lade ich meinen Akku am besten auf?»

    Lange Zeit hielt sich die Mär, ein Akku dürfe immer erst aufgeladen werden, wenn er ganz leer sei. Heute sei es nicht mehr relevant, wann ein Akku aufgeladen werde, so Velo-Experte Marius Graber. «Man kann ihn auch laden, wenn er halbleer ist. Es ist auch möglich, ihn nur während einer Stunde zu laden und wiedereinsetzen – das verträgt er alles», so Marius Graber.

    Am meisten Leistungsfähigkeit verliere der Akku ohnehin mit dem Alter: «Das ist wie ein Joghurt im Kühlschrank, das auch nicht mehr frischer wird.» Jedes Jahr verliert der Akku so ungefähr zehn Prozent Kapazität. Noch mehr ist es, wenn man ihn falsch lagert. So verträgt der Akku keine grosse Hitze. Lässt man ihn an der Sonne liegen, geht es schneller bachab mit ihm. Und ein weiterer Tipp des Velo-Experten: Wenn man den Akku während ein paar Monaten nicht braucht, sollte er auf keinen Fall leer sein.

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