Worum geht es? In der Schweiz ist eine Glocke bei der Veloausrüstung nicht mehr vorgeschrieben. 2017 wurde das Obligatorium abgeschafft. Eine Sankt-Gallerin möchte vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen, was der Grund dafür war.
Warum wurde die Glockenpflicht gestrichen? In Medienberichten von 2017 ist zu lesen, dass der Bundesrat die Reglementierungsdichte verringern wollte.
Ergänzend schreibt das Bundesamt für Strassen Astra auf Anfrage: «Bereits vor der Aufhebung waren Fahrräder mit einem Gewicht bis 11 kg (z. B. Rennräder) von der Pflicht zur Installation einer Glocke befreit. Verbesserte und leichtere Materialien hatten im Laufe der Zeit dazu geführt, dass immer weniger Fahrräder mit einer Glocke versehen sein mussten.»
Gab es Kritik an der Abschaffung? Gemäss Astra wurde die Aufhebung der Glockenpflicht in der Vernehmlassung zu mehr als 80 Prozent befürwortet. Zu den Kritikern gehörte Pro Velo Schweiz. Der Entscheid sei schlecht für die Sicherheit von Fussgängerinnen und Velofahrern.
Pro Velo empfiehlt deshalb auch heute noch, das Fahrrad mit einer Glocke auszurüsten. Die BFU, die Beratungsstelle für Unfallverhütung, zählt die Glocke bei den Sicherheitstipps für Velofahrende nicht auf.
Was gilt bei E-Bikes? Eine Glocke ist für langsame und schnelle E-Bikes weiterhin vorgeschrieben.
Was gilt in unseren Nachbarländern? In allen Nachbarländern ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht. Wer also eine Velotour um den Bodensee macht, muss eine Glocke am Velo haben. In Österreich ist statt einer Glocke auch eine Hupe zulässig. In Deutschland dagegen sind Hupen am Fahrrad verboten.