Worum geht es? Ein Mann fährt in Österreich durch eine Autobahnbaustelle. Pro Fahrtrichtung gibt es nur eine Spur, mit Abschrankungen links und rechts. Es ist Tempo 40 signalisiert. Hinter ihm taucht die Polizei mit Blaulicht und Sirene auf.
Mit der Lichthupe signalisiert sie dem Mann, schneller zu fahren. Er ist sich nicht sicher, wie er reagieren soll. Sicherheitshalber fährt er mit 40 weiter. Er könnte ja geblitzt werden. Er fragt sich: «Was sagt das Gesetz in der Schweiz dazu?»
Was gilt in dieser Situation bei uns? Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen Astra, sagt: «Wir ‹normalen› Autofahrerinnen und Autofahrer müssen die Verkehrsregeln einhalten, auch wenn ein Einsatzfahrzeug vorbei will.»
Es gebe keine gesetzliche Pflicht schneller zu fahren, damit Polizei, Ambulanz oder Feuerwehr zügiger vorwärtskämen. Also: «Platz machen, sobald es geht. Aber nicht die Geschwindigkeit massiv überschreiten.»
Gibt es keine Ausnahmen? Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, signalisiert für die geschilderte Situation einen gewissen Spielraum: «Wenn Sie keine Möglichkeit haben, nach rechts auszuweichen, fahren Sie weiter. Fahren Sie aber nur so schnell, dass Sie sich noch sicher fühlen.»
Und wenn ich dann geblitzt werde? «Gegen eine Ordnungsbusse kann man Einspruch einlegen», sagt Thomas Rohrbach. Dabei soll man die konkrete Situation schildern. «Es kann sein, dass die zuständige Behörde dann auf eine Bestrafung verzichtet.»
Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, sieht dies ähnlich: «Wenn die Fotos ausgewertet werden, erkennt man das Einsatzfahrzeug. So weiss man, weshalb die Person schneller fahren musste.»