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Richtig handeln bei Blaulicht und Sirene
Aus Espresso vom 04.11.2024. Bild: imago / imagebroker
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Polizei im Einsatz Blaulicht hinter mir und kein Platz zum Ausweichen

Baustelle auf der Autobahn und nur eine Spur: Was, wenn ich der Polizei mit Blaulicht nicht Platz machen kann?

Worum geht es? Ein Mann fährt in Österreich durch eine Autobahnbaustelle. Pro Fahrtrichtung gibt es nur eine Spur, mit Abschrankungen links und rechts. Es ist Tempo 40 signalisiert. Hinter ihm taucht die Polizei mit Blaulicht und Sirene auf.

Wie verhalte ich mich, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht naht?

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Gemäss Artikel 27 Absatz 2 des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss den Einsatzfahrzeugen die Strasse sofort freigegeben werden, sobald man Blaulicht und Sirene wahrnimmt. Die Verkehrsregelnverordnung VRV konkretisiert diese Pflicht folgendermassen: 

  • Einsatzfahrzeugen von Polizei, Ambulanz und Feuerwehr mit Blaulicht und Sirene muss der Vortritt gewährt werden (Art. 16 Abs. 1 VRV).
  • Wenn es für die sofortige Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, muss mit gebotener Sorgfalt auf das Trottoir ausgewichen werden (soweit vorhanden; Art. 16 Abs. 2 VRV).
  • Bei Staubildung auf der Autobahn und auf Autostrassen muss im Hinblick auf einen möglichen Polizeieinsatz eine freie Gasse gebildet werden (Art. 36 Abs. 7 VRV).

Mit der Lichthupe signalisiert sie dem Mann, schneller zu fahren. Er ist sich nicht sicher, wie er reagieren soll. Sicherheitshalber fährt er mit 40 weiter. Er könnte ja geblitzt werden. Er fragt sich: «Was sagt das Gesetz in der Schweiz dazu?»

Was gilt in dieser Situation bei uns? Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen Astra, sagt: «Wir ‹normalen› Autofahrerinnen und Autofahrer müssen die Verkehrsregeln einhalten, auch wenn ein Einsatzfahrzeug vorbei will.»

Es gebe keine gesetzliche Pflicht schneller zu fahren, damit Polizei, Ambulanz oder Feuerwehr zügiger vorwärtskämen. Also: «Platz machen, sobald es geht. Aber nicht die Geschwindigkeit massiv überschreiten.»

Gibt es keine Ausnahmen? Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, signalisiert für die geschilderte Situation einen gewissen Spielraum: «Wenn Sie keine Möglichkeit haben, nach rechts auszuweichen, fahren Sie weiter. Fahren Sie aber nur so schnell, dass Sie sich noch sicher fühlen.»

Und wenn ich dann geblitzt werde? «Gegen eine Ordnungsbusse kann man Einspruch einlegen», sagt Thomas Rohrbach. Dabei soll man die konkrete Situation schildern. «Es kann sein, dass die zuständige Behörde dann auf eine Bestrafung verzichtet.»

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, sieht dies ähnlich: «Wenn die Fotos ausgewertet werden, erkennt man das Einsatzfahrzeug. So weiss man, weshalb die Person schneller fahren musste.»

Espresso, 4.11.24, 8:10 Uhr;kobt

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