Worum geht es?
Ein Mann fährt in Österreich durch eine Autobahnbaustelle. Pro Fahrtrichtung gibt es nur eine Spur, mit Abschrankungen links und rechts. Es ist Tempo 40 signalisiert. Hinter ihm taucht die Polizei mit Blaulicht und Sirene auf.
Bei Engpässen wird das Blaulicht oft ausgeschaltet
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Viele Schweizer Blaulichtorganisationen geben ihren Fahrerinnen und Fahrern folgende Anweisung: Auf Strecken, auf denen Autos nicht ausweichen können, sollen Blaulicht und Martinshorn ausgeschaltet werden. Dies, um keine Unfälle zu provozieren. Manuel Wanzenried, betrieblicher Leiter des Rettungsdienstes und der Notrufnummer 144 Zentralschweiz sagt dazu: «Wenn wir auf solchen Strecken mit Blaulicht und Sirene Druck aufbauen, besteht Gefahr, dass wir Verkehrsteilnehmende gefährden. Das wollen wir um jeden Preis verhindern.» Blaulicht und Horn werden erst wieder eingeschaltet, wenn die Autofahrerinnen und -fahrer ausweichen können. Das sei auch Thema in Schulungen.
Mit der Lichthupe signalisiert sie dem Mann, schneller zu fahren. Er ist sich nicht sicher, wie er reagieren soll. Sicherheitshalber fährt er mit 40 weiter. Er könnte ja geblitzt werden. Er fragt sich: «Was sagt das Gesetz in der Schweiz dazu?»
Wie verhalte ich mich, wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht naht?
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Gemäss
Artikel 27 Absatz 2
des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss den Einsatzfahrzeugen die Strasse sofort freigegeben werden, sobald man Blaulicht und Sirene wahrnimmt. Die
Verkehrsregelnverordnung VRV
konkretisiert diese Pflicht folgendermassen:
Einsatzfahrzeugen von Polizei, Ambulanz und Feuerwehr mit Blaulicht und Sirene muss der Vortritt gewährt werden (Art. 16 Abs. 1 VRV).
Wenn es für die sofortige Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, muss mit gebotener Sorgfalt auf das Trottoir ausgewichen werden (soweit vorhanden; Art. 16 Abs. 2 VRV).
Bei Staubildung auf der Autobahn und auf Autostrassen muss im Hinblick auf einen möglichen Polizeieinsatz eine freie Gasse gebildet werden (Art. 36 Abs. 7 VRV).
Was gilt in dieser Situation bei uns?
Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen Astra, sagt: «Wir ‹normalen› Autofahrerinnen und Autofahrer müssen die Verkehrsregeln einhalten, auch wenn ein Einsatzfahrzeug vorbei will.»
Es gebe keine gesetzliche Pflicht schneller zu fahren, damit Polizei, Ambulanz oder Feuerwehr zügiger vorwärtskämen. Also: «Platz machen, sobald es geht. Aber nicht die Geschwindigkeit massiv überschreiten.»
Gibt es keine Ausnahmen?
Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, signalisiert für die geschilderte Situation einen gewissen Spielraum: «Wenn Sie keine Möglichkeit haben, nach rechts auszuweichen, fahren Sie weiter. Fahren Sie aber nur so schnell, dass Sie sich noch sicher fühlen.»
Und wenn ich dann geblitzt werde?
«Gegen eine Ordnungsbusse kann man Einspruch einlegen», sagt Thomas Rohrbach. Dabei soll man die konkrete Situation schildern. «Es kann sein, dass die zuständige Behörde dann auf eine Bestrafung verzichtet.»
Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, sieht dies ähnlich: «Wenn die Fotos ausgewertet werden, erkennt man das Einsatzfahrzeug. So weiss man, weshalb die Person schneller fahren musste.»
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