Darum geht es: Ein Hundebesitzer sieht, dass die Schnauze seiner Lina entzündet ist. Er meldet sich bei seiner Tierärztin, die ihm noch am selben Tag in die Praxis bestellt. Sie untersucht den Hund und gibt Medikamente ab. 150 Franken kostet die Behandlung. «50 Franken davon waren ein Zuschlag, weil ich den Termin am selben Tag erhielt», sagt der Hundebesitzer. Für ihn sei dies unverständlich: «Schliesslich war es kein Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten.»
Sind solche Zuschläge erlaubt? Ja, die Tierärzte dürfen für dringliche Termine am selben Tag einen Zuschlag verlangen. Samuel Schmid von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte sagt: «In der Regel haben Kliniken und Praxen einen vollen Terminkalender. Eine zusätzliche Konsultation führt zu einem Extraaufwand, den sie verrechnen können.»
Die Preise variieren: Anders als in der Humanmedizin gibt es bei Tierärztinnen keine festgelegten Tarife. Sie können ihre Preise selbst bestimmen. Einige verrechnen für einen dringlichen Termin am selben Tag 50 Franken, andere 30 Franken. Ein weiteres Beispiel: In einer Thurgauer Praxis kostet die Tollwutimpfung eines Hundes 70 Franken. Bei einer Tierärztin in Bern sind es 90 Franken.
Die Begründung der Tierärztinnen: Verschiedene Praxen sagen zu SRF, Preise seien von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Der Standort, sowie die Miet- und Lohnkosten spielten etwa eine Rolle. Je nachdem würden Eingriffe auch anders durchgeführt. Solche Preisvergleiche seien deshalb schwierig, sagen gewisse Tierärzte.
Wie müssen Tierärzte ihre Kunden informieren? Für Standardbehandlungen wie Blutentnahmen, Impfungen oder Kastrationen gilt: Die Tierärzte müssen ihre Tarife auf einer Liste oder einem Preisanschlag bekannt geben. Dies schreibt der Bund in einer Verordnung vor. Die Preislisten müssten leicht zugänglich sein, beispielsweise im Wartezimmer.
Kritik der Stiftung für Konsumentenschutz: Die SKS fordert mehr Transparenz, wie ihre Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt: «Die Preise für Dienstleistungen wie Impfungen oder Kastrationen müssten zwingend auf der Website auffindbar sein.» Es sei unzumutbar, dass die Kunden die Preislisten erst im Wartezimmer sehen oder telefonisch nachfragen müssten.
Die Branche ist skeptisch: Heute publizieren nur wenige Praxen ihre Preislisten online. Auf Anfrage von SRF heisst es mehrheitlich, sie würden ihre Listen im Wartezimmer auflegen und telefonisch über ihre Preise informieren. Dieser direkte Kundenkontakt sei wichtig, weil die Preise auch bei Standardbehandlungen variieren können – etwa, weil ein Tier eine andere Narkose brauche. Dies hält auch die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte fest.
Wieso gibt es kein Tarifsystem? Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte wollte in der Vergangenheit Tarifempfehlungen abgeben. Doch 2005 hat sie die Wettbewerbskommission zurückgepfiffen. Solche Empfehlungen könnten als verbotene Preisabsprachen gelten. Weitere Versuche sind später gescheitert.