Häufig tragen sie orange Uniformen und lenken den Verkehr, sei es bei Grossanlässen, bei Baustellen oder auch an neuralgischen Stellen im Berufsverkehr. Das können beispielsweise Angehörige von privaten Verkehrsdiensten sein oder auch Vereinsmitglieder der Verkehrskadetten.
Ein Fahrzeuglenker im Kanton Zug beobachtet regelmässig, dass im Feierabendverkehr bei einem Kreisel solche «Hilfspolizisten» im Einsatz sind. «Dürfen die das, und was braucht es dazu?», will er vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.
Kantone und Gemeinden sind zuständig
Die Antwort: Beim Bundesamt für Strassen heisst es, die Verkehrsregelung sei die Aufgabe der Kantone respektive der Gemeinden. «Die Aufgabe kann durch die zuständigen Behörden an eine geeignete Organisation delegiert werden, beispielsweise an Sicherheitsdienste, Milizfeuerwehr, Verkehrskadetten etc.»
Ein paar dieser Organisationen brauchen aber eine Bewilligung. Die entsprechende Verordnung des Bundes verlangt unter anderem, dass die Verkehrsregelung durch Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste, oder durch private Verkehrsdienste eine Bewilligung der kantonalen Polizeibehörde brauchen.
Verkehrskadetten durchlaufen eine Ausbildung
Fabian Schwarzenbach ist Präsident des Schweizerischen Verkehrskadetten-Verbands. Die Jugendlichen sind häufig erst zwischen 13 und 15 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung starten. «An mehreren Samstagnachmittagen lernen die jungen Männer und Frauen, wie man eine Kreuzung sichert, welche Zeichen es benötigt», und viele Situationen würden zuerst als Trockenübungen durchgeführt.
Unterschiedliche Anforderungen für Bewilligung
Für die polizeilichen Bewilligungen seien je nach Kanton unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Fast immer brauche es einen Beleg für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, sagt Kadetten-Präsident Schwarzenbach: «Und dann variiert es: Die einen wollen einen Ausbildungsverantwortlichen, die anderen einen Beleg für die Ausbildung, wieder andere wollen auch Belege dafür, dass man genug Faltsignale dabeihat.» Und wieder andere wollten die Uniformen sehen.
Diese Anforderungen gelten für alle Organisationen gleichermassen. Im erwähnten Beispiel im Kanton Zug ist es laut Kantonspolizei so geregelt, dass private Verkehrsdienste alle zwei Jahre eine Bewilligung einholen müssen. Für jeden Einsatz brauche es aber noch eine separate Anmeldung und: Die Polizei macht bei diesen Einsätzen unangekündigte Stichkontrollen.