Einem Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» fiel auf, dass die Orangephasen nicht an allen Lichtsignalanlagen gleich lang dauern. Teilweise kann man bei Orange nur mit einer Vollbremsung verhindern, schon bei Rot über das Signal zu fahren.
Bei anderen Ampeln reicht es bei Orange noch locker über die Kreuzung. Er fragt sich: Gibt es eine Vorschrift, wie lange eine Ampel auf Orange stehen muss? Ja, die gibt es. Es ist die Schweizer Norm 640 837.
Orangephase für Autos:
Die Schweizer Norm schreibt für Lichtsignalanlagen für Autos vor: Bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und weniger muss es drei Sekunden lang Orange sein.
Bei Tempo 60 sind es vier Sekunden, bei Tempo 70 und mehr fünf Sekunden. Kreuzt eine Strasse mit Tempo 50 eine Strasse mit Tempo 60, dauern die Orangephasen der Lichtsignalanlage daher verschieden lang.
Orangephase für Fussgänger:
Für Fussgänger muss eine Ampel mindestens zwei und höchstens acht Sekunden lang Orange zeigen. Zudem muss die Orangephase reichen, um bei einer Geschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde noch zwei Drittel der Strasse überqueren zu können. Zusammen mit der vorgeschriebenen Grünphase von vier Sekunden müssen Fussgänger also mindestens sechs Sekunden Zeit haben, um über die Strasse zu kommen. Die Behörden haben hier Spielraum, um beispielsweise die Zeit zum Queren vor Schulhäusern und Altersheimen zu verlängern.
Und das gilt für die Rot- und Grünphasen:
Bei Grün und Rot gelten für Fussgänger und Autos dieselben Vorschriften: Die Grünphase muss mindestens vier Sekunden dauern, die Rotphase zwei Sekunden. Bei Grün und Rot haben die Gemeinden Spielraum nach oben. Sie können diese Phasen situativ verlängern und so die Verkehrsströme steuern.