Worum geht’s? Als die Besucherin eines Cafés in Zürich die Rechnung verlangt, bekommt sie eine sogenannte Zwischenrechnung. Diese kann man weder von den Spesen abziehen, noch von den Steuern. Auf der Quittung steht ausserdem «Dies ist keine Rechnung». Was das bedeutet, möchte sie vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.
Was ist eine Zwischenrechnung? «Eine Zwischenrechnung wird dem Gast vorgelegt, wenn man noch nicht weiss, ob er mit Kreditkarte oder bar bezahlt», erklärt Urs Pfäffli, Präsident von Gastro Kanton Zürich. Ausserdem bekomme der Gast eine Zwischenrechnung, um zu kontrollieren, ob die aufgeführten Konsumationen stimmen. Eine Zwischenrechnung könne man nicht von den Steuern abziehen. Sie gelte auch nicht als Spesenbeleg. Deshalb stehe «Dies ist keine Rechnung» darauf.
Wie sinnvoll ist eine Zwischenrechnung? Ohne Zwischenrechnung werde es kompliziert, sagt Urs Pfäffli. Stehe auf der richtigen Rechnung ein Kaffee zu viel drauf oder hat die Servicemitarbeitende bereits eingetippt, dass man bar bezahlt, sei dies definitiv so registriert. Um einen allfälligen Fehler rückgängig zu machen oder noch etwas zu ändern, müsse oft der Chef dazu geholt werden.
Muss man als Gast die «richtige» Rechnung verlangen? Nein. Diese sollte man automatisch erhalten. Sollten aber Servicemitarbeitende vergessen haben, dem Gast die richtige Rechnung zu geben, könne er diese jederzeit verlangen, so Pfäffli. Man helfe so auch dem Gastronomiebetrieb: «Damit klar ersichtlich ist, dass alles korrekt verrechnet worden ist.» Auf der richtigen Rechnung ist dann auch die Mehrwertsteuer aufgeführt. Ebenso, ob der Gast bar oder mit Karte bezahlt hat.
Ist eine Zwischenrechnung für einen Gastrobetrieb obligatorisch? Nein, eine Zwischenrechnung sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, erklärt Urs Pfäffli. Je nach Kassensystem und je nach Betrieb werde dies verschieden gehandhabt.