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Das passiert bei der Grabaufhebung mit den sterblichen Überresten
Aus Espresso vom 16.10.2023. Bild: Imago/Arnulf Hettrich
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Schlauer i d’Wuche Grabesruhe beendet: Was kommt danach?

Die Gemeinden bestimmen, wie lange die Grabesruhe dauert und was mit den sterblichen Überresten danach passiert.

Mit der Aufhebung eines Grabes endet die sogenannte Grabesruhe. Wie lange diese mindestens dauert, ist unterschiedlich, da jede der 2136 Schweizer Gemeinden ein eigenes Bestattungsreglement hat.

Reihengräber nicht verlängerbar

Im Kanton Zürich etwa beträgt die Grabesruhe mindestens 20 Jahre, die einzelnen Gemeinden können diese Frist aber verlängern. In Winterthur liegt die Grabesruhe bei 25 Jahren, in der Stadt Zürich bei 20, danach wird das Grab aufgehoben. Eine Verlängerung sei aus praktischen Gründen nicht möglich, da nicht einzelne Gräber, sondern jeweils ein ganzes Grabfeld aufgehoben werde, sagt Rolf Steinmann, Co-Leiter des Bestattungs- und Friedhofamtes der Stadt Zürich. Aus Pietätsgründen bleibt ein solches einige Jahre bis Jahrzehnte brach, bevor man wieder jemanden beisetzt.

Eine Bestattung in einem Reihengrab ist in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt kostenlos, sofern man keine Spezialwünsche für den Sarg oder die Urne hat. Grabstein und Grabschmuck zahlt man aus eigener Tasche. In Bern ist eine kostenlose Bestattung nur für mittellose Personen möglich.

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Privat- oder Familiengräber zur Miete

Es gibt auch Gräber, die man bei der Gemeinde für Einzelpersonen oder für Familien mieten kann. In der Stadt Zürich gilt die Grabesruhe bei einem solchen Privat- oder Mietgrab für mindestens 30 Jahre. Je nach Grösse des Grabes kostet dies rund 10’000 bis 15’000 Franken.

In Winterthur und Basel mietet man ein solches Grab in der Regel für 40 Jahre, die Frist für Mietgräber ist verlängerbar. Auch in Bern ist eine Verlängerung für verschiedene Gräber kostenpflichtig möglich.

Auf Etagen beerdigt

Bei einer Erd- oder Urnenbestattung bleiben die sterblichen Überreste in der Regel im Boden, erklärt Rolf Steinmann vom Zürcher Bestattungs- und Friedhofamt. «Sie müssen sich das wie ein Mehrfamilienhaus vorstellen, einfach nicht in Richtung Himmel, sondern in Richtung Erde.» Die erste verstorbene Person werde beispielsweise auf zwei Metern Tiefe beigesetzt, die nächste dann nach 30 Jahren auf 1.80 Meter und nach einem weiter Zyklus auf 1.60 Meter.

Grabstein für den Strassenbau

Auch der Sarg oder die Urne bleiben im Boden. Je trockener die Erde und je weniger behandelt der Sarg oder die Urne sind, desto besser zersetzt sich das Material. In Winterthur gibt es deshalb nur noch Urnen aus Holz oder sich schnell zersetzendem Ton. Auch Bern braucht häufiger Urnen aus zersetzbarem Material.

Urnengräber in sogenannten Nischenwänden werden ebenfalls aufgehoben, in der Stadt Zürich nach 20 Jahren. Danach können die Angehörigen die Urne mitnehmen, ein neues Nischengrab mieten oder die Urne an einem anderen Ort beisetzen. In Basel kann die Urne in der gleichen Nische bleiben, man muss dafür aber Miete zahlen. In Bern kann man die Urnennische auf mindestens 5 bis maximal 20 Jahre verlängern, und wer die Urne nach der Grabesruhe mitnehmen möchte, zahlt dafür.

Wenn die Angehörigen den Grabstein nach der Grabesruhe nicht mitnehmen möchten, wird dieser oft zu Schotter verarbeitet und unter anderem für den Strassenbau verwendet.

Espresso, 16.10.23, 08:10

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