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Unterschiedliche Prämien nach Geschlecht sind erlaubt
Aus Espresso vom 31.10.2022. Bild: Keystone, Christian Beutler
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 23 Sekunden.

«Schlauer i d’Wuche» Kostet die halbprivate Zusatzversicherung für Frauen immer mehr?

Frauen zahlen für die Zusatzversicherung der Krankenkasse oft mehr – manchmal trifft es aber auch die Männer.

«Mein Mann zahlt für die halbprivate Zusatzversicherung bei unserer Krankenkasse viel weniger als ich.» Schreibt eine «Espresso»-Hörerin. Ihre Prämie sei fast 60 Prozent höher. Sie will daher wissen: Zahlen Frauen immer mehr? Und wenn ja, warum?

Die «Espresso»-Hörerin zahlt monatlich 127 Franken, ihr Mann nur 79 Franken für die Zusatzversicherung «Spitalaufenthalt in der halbprivaten Abteilung» bei der Sanitas-Krankenkasse. Wie begründet die Sanitas diese Differenz?

Weil Frauen im Durchschnitt mehr Leistungen beziehen als Männer, sind die Prämien höher.
Autor: Thilo Kleine Mediensprecher Schweizerischer Versicherungsverband SVV

Die Sanitas schreibt in ihrer Stellungnahme, die Prämie sei abhängig vom gewählten Produkt. Es gebe auch Zusatzversicherungen, die für beide Geschlechter gleich viel kosteten oder für den Mann teurer seien. Frauen zahlen also nicht grundsätzlich eine höhere Prämie. Nach Geschlecht unterschiedliche Prämien sind aber erlaubt.

Risikogerechte Prämien  

Versicherer berechnen ihre Prämien sogenannt «risikogerecht». Das heisst, wenn eine bestimmte Gruppe von Personen statistisch gesehen mehr Leistungen bezieht, verlangt die Zusatzversicherung von dieser Gruppe auch höhere Prämien.

Thilo Kleine, Mediensprecher des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV, erklärt: «Weil Frauen im Durchschnitt mehr Leistungen beziehen als Männer, sind die Prämien höher. Auch das Alter kann eine Rolle spielen.»

Prämien müssen von der Finma abgesegnet werden

Zusatzversicherungen haben zwar grundsätzlich wirtschaftliche Freiheit und dürfen ihre Prämien und Produkte selbst festlegen und vermarkten. Sie müssen diese aber von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma genehmigen lassen.

Dabei gebe es einen sogenannten Missbrauchsschutz, schreibt die Finma: «Missbrauch bedeutet, dass es dem Versicherer nicht erlaubt ist, eine juristisch oder versicherungstechnisch nicht begründbare, erhebliche Ungleichbehandlung der Kunden vorzunehmen.» In einem solchen Fall würde die Finma eingreifen.

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Geschlecht oder Altersgruppen stellten jedoch keine Diskriminierung dar, schreibt die Finma weiter. «Vorausgesetzt, es sind zwei Bedingungen erfüllt: Die betroffene Gruppe darf nicht von dieser Versicherung ausgeschlossen werden, und die Prämiendifferenzen müssen plausibel und statistisch begründbar sein.»

Ombudsstelle hilft

Ist man unsicher oder hat das Gefühl, die Prämie der Zusatzversicherung sei nicht plausibel, kann man sich bei der Ombudsstelle «Krankenversicherung» melden. Diese befasst sich mit Fragen und Problemen zwischen Versicherten und Krankenkassen. Die Beratung ist kostenlos.

Espresso, 31.10.22, 08:13 Uhr

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