Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat in den Italien-Ferien ein altes Kloster besichtigt. Dort wurden Bibeln in allen möglichen Ausführungen verkauft. Er möchte wissen: «Wer verdient eigentlich an diesen Verkäufen etwas? Oder müssen die Erlöse gar einem guten Zweck zukommen?»
Tanja Messerli ist Geschäftsführerin des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes. Sie sagt, bei den Verkäufen von heiligen Schriften handle es sich um gewöhnliche Verlagsgeschäfte – «wie bei jedem anderen Buch auch». Das heisst also: Der Verlag verdient etwas an dem Verkauf, aber auch der Händler. «Und wenn es sich um eine kommentierte Ausgabe handelt – zum Beispiel die Bibel in gendergerechter Sprache – dann geht ein Teil auch an die Autoren, die sich unter Umständen jahrelang mit der Thematik auseinandergesetzt haben.»
Keine Auflagen
Die Erlöse aus diesen Verkäufen seien auch nicht an spezielle Auflagen gebunden, müssten folglich auch nicht einem guten Zweck zugeführt werden. Es gibt aber Verlage oder Herausgeber, die sich selbst gewisse Auflagen machen – zum Beispiel, dass die Erlöse in immer neue Auflagen beziehungsweise Übersetzungen investiert werden müssen.
Vorsicht, Urheberrecht!
Nun sind ja die Texte heiliger Schriften viele hundert, wenn nicht tausende Jahre alt. Ein Urheberrecht gibt es folglich nicht darauf. Grundsätzlich kann also jeder und jede die Bibel, den Koran oder eine andere heilige Schrift herausgeben.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Sobald es sich nämlich um eine etwas jüngere Übersetzung oder eben eine kommentiere Ausgabe der jeweiligen Schrift handelt, dürfen diese Texte nicht ohne weiteres übernommen werden, sagt Tanja Messerli: «Es gilt ein Urheberrecht von 70 Jahren.» Handle es sich um einen jüngeren Text, gilt also weiterhin ein Urheberrecht.