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Hauskauf mit Pensionskassengeld: Viele unterschätzen das Risiko
Aus Espresso vom 27.06.2014. Bild: Colourbox
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Geld Hauskauf mit Pensionskassengeld: Viele unterschätzen das Risiko

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, kann dafür Pensionskassengelder einsetzen. Der Bundesrat möchte diese Möglichkeit abschaffen. Doch welche Risiken bestehen, wenn man Geld aus der Pensionskasse bezieht? «Espresso» gibt Tipps und zeigt die Alternativen.

Der Vorbezug von Pensionskassengeldern für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist sehr beliebt. Rund 35‘000 Versicherte lassen sich jedes Jahr Geld aus der Pensionskasse (PK) auszahlen. Im Durchschnitt sind es rund 70‘000 Franken. Nur gerade zehn Prozent der Vorbezüge werden wieder in die Pensionskasse einbezahlt.

Der Bundesrat tritt nun auf die Bremse und möchte den Vorbezug von PK-Geldern einschränken. Denn wer dieses Geld nicht in die Pensionskasse zurückzahlt, hat bei der Pensionierung eine viel kleinere Rente und ist oft auf staatliche Ergänzungsleistungen angewiesen.

Doch es gibt schon heute andere Gründe, die dagegen sprechen, das Pensionskassengeld für den Hauskauf vorzeitig zu beziehen. Viele sind sich nämlich der Risiken nicht bewusst: Brenzlig wird es nämlich, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wird.

Risiko Scheidung

In der Schweiz wird fast jede zweite Ehe geschieden. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Eigenheime verkauft werden müssen. «Bei einem Zwangsverkauf aufgrund einer Scheidung drängt die Zeit und es kann sein, dass man weniger Geld bekommt, als man für das Objekt bezahlt hat», sagt Lorenz Heim, Immobilienexperte vom VZ Vermögenszentrum im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF1. Die Einbusse kann rund zehn Prozent betragen. Das sind bei einem Kaufpreis von einer Million Franken 100‘000 Franken, die man sich ans Bein streichen muss. Wenn man beim Immobilienverkauf Geld verliert, ist meist auch das Pensionskassengeld weg. «Dann hat man weder ein Eigenheim noch sein vorbezogenes PK-Geld.»

Ausserdem: Selbst wer das Eigenheim mit Gewinn oder zum Kaufpreis verkaufen kann, der muss das vorbezogene PK-Geld wieder in die Pensionskasse einzahlen. Wenn man Wohneigentum mit Geld aus der 2. Säule kauft, dann wird dies beim Kauf im Grundbuch eingetragen. Verkauft der Besitzer sein Haus oder seine Wohnung später, muss er das Einverständnis der Pensionskasse einholen.

Haus als gute Geldanlage

Bei aller Vorsicht, es gibt Vorteile einer Investition in Wohneigentum: Bei den gegenwärtig tiefen Zinsen, sei Wohneigentum eine gute Geldanlage, betont Lorenz Heim. Wer sein Haus oder seine Wohnung vor etwa zehn Jahren gekauft habe, der habe durch den Preisanstieg mehr Rendite erzielt, als wenn das Geld bei der Pensionskasse angelegt worden wäre. «Eine Immobilie ist jedoch ein Klumpenrisiko. Äussere Faktoren wie Fluglärm oder eine neue Strasse können den Wert schnell mindern. Eine Pensionskasse legt das Kapital breiter an», so der Immobilienexperte Heim.

PK-Geld nur verpfänden

Lorenz Heim vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt darum, dass Vorsorgekapital besser zu verpfänden. Das heisst die Bank nimmt die PK-Gelder als Sicherheit für die Hypothek. «Dann ist bei einem Verkauft das Alterskapital immer noch vorhanden.» Wer das Kapital trotzdem beziehen muss, dem empfiehlt Heim, dieses wieder anzusparen und zurückzuzahlen.

Wer 100‘000 Franken vorbeziehe, könne dieses Geld über 25 Jahre wieder zusammensparen. «Dazu muss man jährlich 4000 Franken auf die Seite legen.» Dies sei bei den derzeit tiefen Zinsen auch für Haushalte mit wenig Geld möglich.

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