Wenn ein Medikament knapp wird oder es Engpässe beim Ölimport gibt, greift der Staat ein und gibt Mengen aus dem Pflichtlagerbestand frei. Doch der Bund führt keine eigenen Lagerhäuser, sondern verpflichtet 300 Grosshändler/Lageristen dazu, von bestimmten Produkten immer genügend vorrätig zu haben.
Dies lässt er sich etwas kosten: Jede Schweizerin und jeder Schweizer bezahlt für die Versorgungssicherheit im Krisenfall 13 Franken pro Jahr. Der Betrag wird auf die Güterpreise geschlagen.
Was in das Sortiment der Pflichtlager gehört, bestimmt der Bundesrat. Zuständig ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Die Liste der Güter wird ständig angepasst.
Weitere Informationen:
Sortiment wird angepasst
Pflichtlager werden in jüngster Zeit oft im Bereich Heilmittel eingesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Während dem Niedrigwasser am Rhein im Herbst/Winter 2018 wurden Bestände bei Dünger, flüssigen Treib- und Brennstoffen, Speiseölen/-fetten und Futtermitteln freigegeben. Details finden Sie hier.
Seit 1990 sind Textilien, Kohle, Kakaobutter, Tee und Seife aus dem Pflichtlager entlassen worden. Dafür wurden neu bestimmte Medikamente, Blutbeutelsysteme, Impfstoffe oder Atemschutzmasken aufgenommen.
Gegenwärtig lagern 15'000 Tonnen Kaffee im Pflichtlager des Bundes, was den Bedarf der Bevölkerung für drei Monate deckt. Der Bundesrat plant, künftig keinen Kaffee mehr verbindlich zu lagern.