In dem von der Schweizer Bundesanwaltschaft eröffneten Verfahren geht es um drei nicht protokollierte Geheimtreffen zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino, die 2016 und 2017 stattgefunden haben.
Die Treffen mit dem Bundesanwalt sollten zur lückenlosen Aufklärung beitragen.
Die Treffen sollen auf Wunsch Infantinos arrangiert worden sein – Lauber hatte zu diesem Zeitpunkt aber mehrere Verfahren im Bereich des Weltfussballs geleitet. Dazu gehörte unter anderem jenes um die WM-Vergabe 2006 nach Deutschland, das Ende April wegen Verjährung eingestellt wurde.
Infantino droht die Suspendierung
«Die Treffen mit dem Bundesanwalt sollten zur lückenlosen Aufklärung beitragen», sagte Infantino in einer Stellungnahme der Fifa. Und: «Zum damaligen Zeitpunkt waren über 20 Verfahren gegen ehemalige Fifa-Mitglieder anhängig. Dieser wesentlichen Aufklärungspflicht auch im Sinne der Fifa bin ich nachgekommen und werde dies auch weiter tun.»
Lauber hat seinen Rücktritt für Ende Januar 2021 eingereicht. Wegen ausstehender Urlaubsansprüche will er seinen Posten allerdings bereits Ende August räumen.
Ergeht es Infantino wie Blatter?
Für Infantino wird die Luft immer dünner. Falls die Fifa-Ethikkommission ihrer Linie treu bleibt, droht dem 50-Jährigen eine Suspendierung. So hatte das Gremium jedenfalls 2015 bei Infantinos Vorgänger Joseph S. Blatter und dem früheren Uefa-Chef Michel Platini reagiert, nachdem ein Strafverfahren gegen Blatter wegen einer Fifa-Zahlung an Platini eingeleitet worden war.
«Fifa-Offizielle haben sich mit Justizbehörden in anderen Rechtssystemen auf der ganzen Welt getroffen, und dies stellte nie ein Problem dar», verteidigt sich Infantino. In den USA habe diese Zusammenarbeit «zu über 40 strafrechtlichen Verurteilungen geführt», so Infantino. Dementsprechend unterstütze er den Justizprozess «weiterhin voll und ganz» und werde mit den Behörden kooperieren.
Staatsanwalt belastet Infantino
Das sieht der eigens eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Stefan Keller anders. «Er kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem Fifa-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt [Rinaldo Arnold] Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen», heisst es in der Erklärung der Schweizer Justiz.
Es gehe dabei «um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten».