Rund 20'000 Menschen in der Schweiz erleiden jedes Jahr einen Schlaganfall – von einer Sekunde auf die andere.
In vier von fünf Fällen ist die Ursache ein Blutgerinnsel, das ein Hirngefäss verstopft. Die Blutzufuhr im dahinter liegenden Hirnareal wird unterbrochen. Die Nervenzellen erhalten zu wenig oder gar keinen Sauerstoff und keine Nährstoffe mehr. Sie werden rasch geschädigt und sterben ab.
Seltener ist eine Hirnblutung. Bei ihr platzt ein Gefäss und das Blut fliesst dadurch ins umliegende Hirngewebe. Beides gilt als Notfall, bei dem jede Sekunde zählt.
Mit der 4S-Regel können die Symptome eines Schlaganfalls – sie treten plötzlich auf und einzeln oder in Kombination – rasch zugeordnet werden. Und es geht möglichst wenig Zeit verloren bei der Alarmierung:
- S wie Schwäche
- S wie Sehstörung
- S wie Sprachstörung
- S wie Schnell alarmieren!
S wie Schwäche
Schwankt die betroffene Person beim Gehen?
Kann sie beide Arme nach vorne strecken und die Handflächen nach oben drehen?
Ist das Gesicht beim Lächeln verzogen? (Einseitige Lähmungen sind typisch bei einem Schlaganfall.)
S wie Sehstörung
Klagt sie oder er über Probleme beim Sehen?
S wie Sprachstörung
Kann die Person einen verständlichen ganzen Satz sprechen?
S wie schnell alarmieren!
Bei Verdacht auf einen Schlaganfall unverzüglich die Nummer 144 wählen – und zwar auch dann, wenn die Symptome nach ein paar Minuten wieder verschwinden.
Eine vorübergehende Durchblutungsstörung könnte eine Streifung sein und damit ein Vorbote für einen richtigen Schlaganfall!