Anders als die Akupunktur kann man die Akupressur immer dann anwenden, wenn das Leiden akut ist. Ein Beispiel: Entsprechende Punkte werden gedrückt, wenn sich nachts der Schlaf einfach nicht einstellen will.
Auch hier gilt, zuerst schulmedizinisch abklären lassen. Bei Ärztinnen und Ärzten mit Zusatzausbildung in Akupunktur bzw. Akupressur übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten der Behandlung.
Auch hier gilt, zuerst schulmedizinisch abklären lassen. Bei Ärztinnen und Ärzten mit Zusatzausbildung in Akupunktur bzw. Akupressur übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten der Behandlung.